Den Lohnzettel lesen: Zeile für Zeile
Was auf der monatlichen Gehaltsabrechnung steht, wie die Lohnverrechnung von Brutto zu Auszahlung kommt und wo Sie Fehler finden.
Ein österreichischer Lohnzettel führt in vier Schritten vom Brutto zur Auszahlung: Bruttobezug, minus Sozialversicherung des Dienstnehmers, ergibt die Lohnsteuerbemessungsgrundlage, davon geht die Lohnsteuer ab. Bei 3.200 € brutto im Monat sind das 2026 578,24 € Sozialversicherung (18,07 %), eine Bemessungsgrundlage von 2.621,76 € und 332,98 € Lohnsteuer, ausgezahlt werden 2.288,78 €. Die Lohnsteuer wird dabei aufs Jahr hochgerechnet: Bemessungsgrundlage mal zwölf, minus 132 € Werbungskostenpauschale, Tarif nach § 33 EStG, geteilt durch zwölf, minus der Absetzbeträge wie dem Verkehrsabsetzbetrag von 496 € im Jahr. In den Monaten mit Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration steht die Sonderzahlung in eigenen Zeilen: Sozialversicherung ohne Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderung, Lohnsteuer mit festen Sätzen, im November bei diesem Gehalt 159,23 €. Nach Jahresende übermittelt der Arbeitgeber den Jahreslohnzettel L16 bis Ende Februar elektronisch an das Finanzamt; Sie sehen ihn in FinanzOnline.
Ihr Lohnzettel Zeile für Zeile
Auszahlung
2.288,78 €
| SV-Beitrag DN | 578,24 € |
| Lohnsteuerbemessung (Monat) | 2.621,76 € |
| Lohnsteuer | 332,98 € |
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Berechnungsmethode
Der Monatslohnzettel bei 3.200 € brutto
Jede Gehaltsabrechnung sieht je nach Lohnprogramm anders aus, die Reihenfolge ist aber fast immer dieselbe. So sieht ein regulärer Monat einer Angestellten außerhalb Wiens aus, ohne Kinder und ohne Pendlerpauschale:
| Zeile | Betrag | woher |
|---|---|---|
| Bruttobezug (Gehalt laut Vertrag oder Kollektivvertrag) | 3.200,00 € | Dienstvertrag |
| Krankenversicherung 3,87 % | − 123,84 € | Sozialversicherung |
| Pensionsversicherung 10,25 % | − 328,00 € | Sozialversicherung |
| Arbeitslosenversicherung 2,95 % | − 94,40 € | Sozialversicherung |
| Arbeiterkammerumlage 0,50 % | − 16,00 € | Sozialversicherung |
| Wohnbauförderungsbeitrag 0,50 % | − 16,00 € | Sozialversicherung |
| Lohnsteuerbemessungsgrundlage | 2.621,76 € | Brutto minus SV |
| Lohnsteuer | − 332,98 € | § 33 EStG |
| Auszahlung | 2.288,78 € | aufs Konto |
Bruttobezug
Ganz oben steht das Gehalt laut Vertrag, darunter oft Zulagen, Überstunden, Provisionen oder Sachbezüge wie ein Firmenwagen zur Privatnutzung. Sachbezüge erhöhen Sozialversicherung und Lohnsteuer, werden aber nicht ausgezahlt; sie tauchen daher im Brutto auf und weiter unten noch einmal als Abzug.
Sozialversicherung des Dienstnehmers
Die Sozialversicherung erscheint entweder als eine Summe oder aufgeteilt in ihre Teile. Die Sätze 2026 stammen aus der Übersicht der WKO zum Beitragswesen. Viele Lohnzettel nennen zusätzlich die Beitragsgruppe, einen Kurzcode der Österreichischen Gesundheitskasse, der festlegt, welche Sätze für Ihr Dienstverhältnis gelten; für Angestellte und Arbeiter sind die Sätze 2026 gleich. Unterhalb von 2.630 € brutto ist der Satz der Arbeitslosenversicherung geringer, unterhalb von 2.225 € null. Gelegentlich gibt es weitere Zeilen:
- Zusatzbeitrag für mitversicherte Angehörige: 3,40 % der Beitragsgrundlage samt Sonderzahlungen, etwa für einen Ehepartner ohne eigene Versicherung.
- Schlechtwetterentschädigungsbeitrag: 0,70 % für Arbeiter in Betrieben, die unter das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz fallen.
- Gewerkschaftsbeitrag: wenn Sie ihn über den Arbeitgeber zahlen; er mindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage.
Lohnsteuerbemessungsgrundlage und Lohnsteuer
Die Lohnsteuer rechnet die Lohnverrechnung nicht für den Monat, sondern für ein gedachtes Jahr, so wie der Tarif nach § 33 EStG es vorsieht:
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Bemessungsgrundlage im Monat | 2.621,76 € |
| × 12 | 31.461,12 € |
| − Werbungskostenpauschale | − 132,00 € |
| = Jahresbemessungsgrundlage | 31.329,12 € |
| Tarifsteuer im Jahr | 4.491,74 € |
| ÷ 12 | 374,31 € |
| − Verkehrsabsetzbetrag (496 € ÷ 12) | − 41,33 € |
| = Lohnsteuer im Monat | 332,98 € |
Kinder mit Familienbonus Plus, der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag und Pendlerpauschale oder Pendlereuro werden nur berücksichtigt, wenn Sie sie dem Arbeitgeber mit Formular gemeldet haben. Fehlen sie auf dem Lohnzettel, holen Sie sie in der Arbeitnehmerveranlagung nach. Die ausführliche Herleitung steht auf der Seite zur Lohnsteuer.
Lohnsteuer und Grenzsteuersatz bei Ihrem Gehalt
Lohnsteuer pro Monat
406,72 €
| Bemessungsgrundlage im Jahr | 34.279 € |
| Grenzsteuersatz | 30 % |
| Durchschnitt vom Brutto | 11,6 % |
| Verkehrsabsetzbetrag im Jahr | 496 € |
Der Lohnzettel mit Sonderzahlung
Im Juni und im November kommt meist ein zweiter Block dazu. Die Sonderzahlung hat eigene Zeilen, weil sie anders verbeitragt und versteuert wird (§ 67 EStG).
| Zeile | Juni (Urlaubszuschuss) | November (Weihnachtsremuneration) |
|---|---|---|
| Sonderzahlung brutto | 3.200,00 € | 3.200,00 € |
| SV Sonderzahlung 17,07 % | − 546,24 € | − 546,24 € |
| Lohnsteuer mit festen Sätzen | − 122,03 € | − 159,23 € |
| Jahressechstel zu diesem Zeitpunkt | 6.400,00 € | 6.400,00 € |
Im Juni ist die Lohnsteuer niedriger, weil die ersten 620 € im Jahr steuerfrei sind. Im November wird der ganze Betrag nach Sozialversicherung, 2.653,76 €, mit 6 % versteuert. Steht auf Ihrem Lohnzettel ein Betrag „über dem Sechstel“ oder eine Zeile „sonstiger Bezug nach Tarif“, war die Sonderzahlung größer als das Jahressechstel. Mehr dazu im Rechner für Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Der Jahreslohnzettel L16
Nach Ablauf des Jahres meldet der Arbeitgeber Ihre Bezüge, Beiträge und Steuern gesammelt an das Finanzamt. Laut oesterreich.gv.at geschieht das grundsätzlich bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch über ELDA; ein Papierlohnzettel ist nur zulässig, wenn die technischen Voraussetzungen fehlen, und muss dann bis Ende Jänner beim Finanzamt sein. Sie können den L16 in Ihrem elektronischen Steuerakt in FinanzOnline einsehen. Er ist die Grundlage der Arbeitnehmerveranlagung und auch der automatischen Gutschrift, wenn Sie keinen Antrag stellen.
Prüfen Sie dort vor allem drei Dinge: ob alle Arbeitgeber des Jahres einen Lohnzettel geschickt haben, ob die einbehaltene Lohnsteuer mit der Summe Ihrer Monatsabrechnungen übereinstimmt und ob Familienbonus und Pendlerpauschale in der Höhe erfasst sind, die Ihnen zusteht.
Typische Fehler, die Sie selbst finden
- Wohnbauförderung in Wien: Seit 2026 beträgt der Dienstnehmeranteil 0,75 % statt 0,50 %. Arbeiten Sie in Wien und steht noch der alte Satz auf dem Lohnzettel, stimmt die Abrechnung nicht.
- Arbeitslosenversicherung nach einer Gehaltsänderung: Rutscht das Brutto über oder unter 2.225 €, 2.427 € oder 2.630 €, muss sich der Satz im selben Monat ändern.
- Familienbonus doppelt: Beantragen beide Elternteile beim Arbeitgeber den vollen Betrag, folgt eine Pflichtveranlagung mit Nachzahlung.
- Pendlerpauschale veraltet: Nach einem Umzug oder Jobwechsel muss die Änderung binnen eines Monats gemeldet werden, sonst stimmt die Lohnsteuer nicht mehr.
Kontrolle in drei Minuten
- Bruttobezug des Monats ohne Sonderzahlung in den Rechner oben eintragen.
- Sozialversicherung vergleichen. Stimmt sie nicht, liegt es meist an Überstunden, Sachbezügen oder einem Teilmonat.
- Lohnsteuer vergleichen, mit denselben Angaben zu Kindern, Pendlerpauschale und Bundesland wie auf dem Lohnzettel. Kleine Abweichungen entstehen durch Aufrollungen nach einer Gehaltsänderung.