Abfertigung alt: Ihr Anspruch nach dem Angestelltengesetz
Für Dienstverhältnisse, die vor 2003 begonnen haben, zahlt der Arbeitgeber selbst: ein Vielfaches Ihres letzten Monatsentgelts, gestaffelt nach Dienstjahren.
Die Abfertigung alt steht Angestellten zu, deren Dienstverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat und ununterbrochen mindestens 3 Jahre gedauert hat. Sie beträgt nach § 23 Angestelltengesetz das Zweifache des Entgelts für den letzten Monat und steigt nach 5 Dienstjahren auf das Dreifache, nach 10 auf das Vierfache, nach 15 auf das Sechsfache, nach 20 auf das Neunfache und nach 25 auf das Zwölffache. Zum Monatsentgelt gehören die Sonderzahlungen anteilig, bei 14 Bezügen also ein Sechstel mehr. Wer zuletzt 3.500 € brutto verdient und 15 Jahre im Unternehmen war, bekommt 6 Monatsentgelte zu 4.083,33 €, zusammen 24.500 € brutto und nach 6 % Lohnsteuer 23.030 €. Der Anspruch entfällt, wenn Sie selbst kündigen, ohne wichtigen Grund austreten oder verschuldet entlassen werden. Bis zu drei Monatsentgelte sind mit dem Ende fällig, der Rest darf ab dem vierten Monat in monatlichen Raten gezahlt werden. Stirbt der Angestellte, erhalten die unterhaltsberechtigten gesetzlichen Erben die Hälfte.
Abfertigung alt nach Dienstjahren
Abfertigung brutto
24.500 €
| Monatsentgelte | 6 |
| Monatsentgelt inkl. Sonderzahlungen | 4.083 € |
| netto nach 6 % | 23.030 € |
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Berechnungsmethode
Die Staffel nach Dienstjahren
| ab Dienstjahren | Monatsentgelte | brutto bei 3.500 € | Lohnsteuer 6,0 % | netto |
|---|---|---|---|---|
| 3 | 2 | 8.167 € | 490 € | 7.677 € |
| 5 | 3 | 12.250 € | 735 € | 11.515 € |
| 10 | 4 | 16.333 € | 980 € | 15.353 € |
| 15 | 6 | 24.500 € | 1.470 € | 23.030 € |
| 20 | 9 | 36.750 € | 2.205 € | 34.545 € |
| 25 | 12 | 49.000 € | 2.940 € | 46.060 € |
Die Abfertigung springt an jeder Schwelle. Wer nach vier Jahren und elf Monaten gekündigt wird, bekommt 2 Monatsentgelte, einen Monat später 3. Deshalb lohnt es sich, bei einer einvernehmlichen Auflösung kurz vor einem Jubiläum genau auf das Enddatum zu achten. Gezählt wird ab dem Beginn des Dienstverhältnisses bis zu seinem rechtlichen Ende, also einschließlich der Kündigungsfrist.
Maßgeblich ist das Entgelt des letzten Monats, nicht ein Durchschnitt der Dienstjahre. Wer kurz vor dem Ende in Teilzeit gewechselt ist, bekommt die Abfertigung daher vom niedrigeren Monatsentgelt; nur für die Elternteilzeit schreibt § 23 Abs. 8 die frühere Normalarbeitszeit vor. Eine geringfügige Beschäftigung, die Sie während einer Karenz beim selben Arbeitgeber ausgeübt haben, bleibt bei der Berechnung außer Betracht (§ 23 Abs. 1a).
Wann der Anspruch entsteht und wann er verloren geht
Das Unternehmensserviceportal zählt die Beendigungsarten auf, die den Anspruch wahren: Kündigung durch den Arbeitgeber, ungerechtfertigte oder unverschuldete Entlassung, berechtigter vorzeitiger Austritt, einvernehmliche Auflösung, Zeitablauf und Tod. Keinen Anspruch haben Sie nach eigener Kündigung, nach einem Austritt ohne wichtigen Grund und nach einer verschuldeten Entlassung. Ausnahmen von der Selbstkündigung gelten bei einer Kündigung während der Elternteilzeit (dann die Hälfte, höchstens drei Monatsentgelte, wenn das Dienstverhältnis fünf Jahre gedauert hat) und bei Kündigung zum Antritt der Regel- oder Korridorpension nach mindestens zehn Jahren.
Zwei weitere Fälle stehen im Gesetz selbst. Wird das Unternehmen aufgelöst und hat sich die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers so verschlechtert, dass ihm die Zahlung nicht zugemutet werden kann, kann die Abfertigung ganz oder teilweise entfallen (§ 23 Abs. 2). Wird der Betrieb übertragen und lehnen Sie die Fortsetzung ab, obwohl der Erwerber Ihnen dieselben Bedingungen und die Anrechnung Ihrer Dienstzeit anbietet, entfällt sie ebenfalls (§ 23 Abs. 3).
Austritt nach der Karenz
Wer nach der Geburt eines Kindes nicht zurückkehren will, kann während der Karenz den vorzeitigen Austritt erklären, bei einer Karenz von mindestens drei Monaten spätestens drei Monate vor ihrem Ende. Dann gebührt die Hälfte der Abfertigung, höchstens drei Monatsentgelte, wenn das Dienstverhältnis ohne die Karenzzeiten mindestens fünf Jahre gedauert hat. Berechnet wird sie vom Entgelt des letzten Monats vor der Karenz.
Abfertigung alt nach Dienstjahren
Abfertigung brutto
24.500 €
| Monatsentgelte | 6 |
| Monatsentgelt inkl. Sonderzahlungen | 4.083 € |
| netto nach 6 % | 23.030 € |
Fälligkeit: was sofort kommt und was in Raten
Am Beispiel mit 3.500 € und 15 Jahren: Die Abfertigung beträgt 24.500 €. Mit dem Ende des Dienstverhältnisses sind drei Monatsentgelte fällig, also 12.250 €. Die restlichen 12.250 € darf der Arbeitgeber ab dem vierten Monat in monatlichen Teilbeträgen zahlen, jeweils im Voraus. Ob Sie danach Arbeitslosengeld beantragen, ändert an diesen Fristen nichts; es richtet sich nach Ihren Beitragsgrundlagen, nicht nach der Abfertigung.
Die Lohnsteuer: 6,0 % oder die Vervielfachermethode
Gesetzliche Abfertigungen werden nach § 67 Abs. 3 EStG besteuert. Das Finanzamt kennt zwei Rechenwege und nimmt den günstigeren: entweder 6,0 % vom Abfertigungsbetrag, oder die tarifmäßige Lohnsteuer des laufenden Monatslohns mal der Zahl der Monatsentgelte. Bei kleinen Gehältern, deren laufende Lohnsteuer unter 6,0 % des Monatsentgelts liegt, gewinnt die zweite Methode. Bei 2.000 € brutto und 6 Monatsentgelten zahlen Sie so 422,04 € statt 840,00 €. Darüber bleibt es bei 6,0 %. Die Abfertigung wird nach Abs. 3 eigenständig besteuert, nicht über das Jahressechstel des Abs. 1 und 2. Was danach mit dem regulären Urlaubs- und Weihnachtsgeld im Austrittsjahr passiert, rechnet die Lohnverrechnung getrennt.
Übertritt ins neue System
Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen den Wechsel in die Abfertigung neu angeboten, gibt es zwei Varianten. Beim Einfrieren bleibt die bis zum Stichtag erworbene Zahl an Monatsentgelten nach altem Recht bestehen, berechnet später vom letzten Monatsentgelt, und geht weiterhin bei Selbstkündigung verloren. Bei der Übertragung wird sie in einen Kapitalbetrag umgerechnet und in die Vorsorgekasse eingezahlt; danach gelten nur noch die Regeln des neuen Systems. Beide Teile rechnen Sie mit dem Abfertigungsrechner getrennt nach.