Lohnsteuer in Österreich: Tarif, Tabelle und Rechenweg
Wie aus dem Jahrestarif des Einkommensteuergesetzes die Lohnsteuer auf Ihrem Monatszettel wird, und warum der Grenzsteuersatz nicht Ihre Steuerquote ist.
Die Lohnsteuer 2026 folgt dem Tarif des § 33 EStG: Jahreseinkommen bis 13.539 € bleiben steuerfrei, darüber gelten 20 %, ab 21.992 € 30 %, ab 36.458 € 40 %, ab 70.365 € 48 %, ab 104.859 € 50 % und über einer Million 55 %. Die Grenzen wurden für 2026 um 1,73 % angehoben. Im Lohnzettel rechnet der Arbeitgeber das laufende Monatsgehalt nach Abzug der Sozialversicherung mal zwölf, zieht 132 € Werbungskostenpauschale ab, wendet den Tarif an, zieht Absetzbeträge wie den Verkehrsabsetzbetrag von 496 € ab und teilt durch zwölf. Bei 3.000 € brutto ergibt das 283,82 € Lohnsteuer im Monat, bei 5.000 € sind es 880,13 €. Bis etwa 1.585 € Monatsbrutto fällt keine Lohnsteuer an. Der Grenzsteuersatz sagt, was vom nächsten Euro weggeht; die tatsächliche Belastung liegt weit darunter, bei 5.000 € brutto etwa 17,6 % des Bruttos.
Lohnsteuer und Grenzsteuersatz bei Ihrem Gehalt
Lohnsteuer pro Monat
406,72 €
| Bemessungsgrundlage im Jahr | 34.279 € |
| Grenzsteuersatz | 30 % |
| Durchschnitt vom Brutto | 11,6 % |
| Verkehrsabsetzbetrag im Jahr | 496 € |
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Berechnungsmethode
Der Tarif 2026 Stufe für Stufe
Österreich besteuert Löhne mit einem Stufentarif. Maßgeblich ist das Jahreseinkommen, also das, was nach Abzug der Sozialversicherung, der Werbungskosten und weiterer Freibeträge bleibt. Jede Stufe hat ihren eigenen Satz, der nur auf den Teil des Einkommens innerhalb dieser Stufe wirkt (§ 33 Abs. 1 EStG).
| Jahreseinkommen 2026 | Satz für diesen Teil | Grenze 2027 |
|---|---|---|
| bis 13.539 € | 0,0 % | 13.846 € |
| über 13.539 € bis 21.992 € | 20,0 % | 22.491 € |
| über 21.992 € bis 36.458 € | 30,0 % | 37.285 € |
| über 36.458 € bis 70.365 € | 40,0 % | 71.960 € |
| über 70.365 € bis 104.859 € | 48,0 % | 107.236 € |
| über 104.859 € bis 1.000.000 € | 50,0 % | unverändert |
| über 1.000.000 € | 55,0 % | befristet bis 2029 |
Die Grenzen 2026 liegen um 1,73 % über jenen von 2025; das Finanzministerium hat die Anhebung von Tarifstufen und den wichtigsten Absetzbeträgen am 30. Dezember 2025 bekanntgegeben (BMF-Pressemitteilung). Die Werte für 2027 stehen schon im Gesetzestext, als Anmerkung zu § 33 nach BGBl. II Nr. 260/2026. Wer Gehaltsverhandlungen für das kommende Jahr vorbereitet, kann also bereits mit der neuen Nullstufe von 13.846 € rechnen; diese Seite und der Rechner bleiben bis Jahresende beim Tarif 2026.
Vom Monatsgehalt zur Lohnsteuer: der Rechenweg
Der Tarif ist ein Jahrestarif, ausbezahlt wird aber monatlich. Die Lohnverrechnung behilft sich, indem sie den laufenden Monatsbezug aufs Jahr hochrechnet, die Jahressteuer ermittelt und wieder durch zwölf teilt. Der amtliche Brutto-Netto-Rechner des Finanzministeriums geht genauso vor. Am Beispiel von 3.000 € brutto im Monat, außerhalb Wiens, ohne Kinder und ohne Pendlerpauschale:
- Bruttobezug 3.000,00 € minus Sozialversicherung 542,10 € ergibt 2.457,90 € steuerpflichtig im Monat.
- Mal zwölf und minus 132 € Werbungskostenpauschale: Bemessungsgrundlage 29.362,80 € im Jahr.
- Tarif darauf: 3.901,84 € Einkommensteuer im Jahr.
- Minus Verkehrsabsetzbetrag 496 €; Familienbonus Plus, Alleinverdienerabsetzbetrag oder Pendlereuro kämen hier ebenfalls weg.
- Geteilt durch zwölf: 283,82 € Lohnsteuer im Monat.
Zwei Dinge fallen auf. Die Werbungskostenpauschale wirkt bei allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern automatisch, ohne Antrag. Und die Absetzbeträge mindern die Steuer selbst, nicht die Bemessungsgrundlage: 496 € Verkehrsabsetzbetrag sind 41,33 € weniger Lohnsteuer in jedem Monat, ganz gleich, wie hoch das Gehalt ist. Was die einzelnen Absetzbeträge bringen, steht bei Verkehrsabsetzbetrag, Familienbonus Plus und Alleinverdienerabsetzbetrag.
Lohnsteuer-Tabelle 2026 nach Monatsbrutto
| Monatsbrutto | Sozialversicherung | Lohnsteuer | Grenzsteuersatz | Lohnsteuer in % vom Brutto | Netto laufend |
|---|---|---|---|---|---|
| 1.500 € | 226,80 € | 0,00 € | 20,0 % | 0,0 % | 1.273,20 € |
| 2.000 € | 302,40 € | 70,34 € | 20,0 % | 3,5 % | 1.627,26 € |
| 2.500 € | 428,00 € | 168,05 € | 30,0 % | 6,7 % | 1.903,95 € |
| 3.000 € | 542,10 € | 283,82 € | 30,0 % | 9,5 % | 2.174,08 € |
| 3.500 € | 632,45 € | 406,72 € | 30,0 % | 11,6 % | 2.460,83 € |
| 4.000 € | 722,80 € | 552,41 € | 40,0 % | 13,8 % | 2.724,79 € |
| 5.000 € | 903,50 € | 880,13 € | 40,0 % | 17,6 % | 3.216,37 € |
| 6.000 € | 1.084,20 € | 1.207,85 € | 40,0 % | 20,1 % | 3.707,95 € |
| 7.000 € | 1.252,25 € | 1.540,63 € | 40,0 % | 22,0 % | 4.207,12 € |
| 9.000 € | 1.252,25 € | 2.490,47 € | 48,0 % | 27,7 % | 5.257,28 € |
Die Tabelle zeigt die Lohnsteuer eines gewöhnlichen Monats. Im Juni und November, wenn Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration dazukommen, steht im Lohnzettel zusätzlich eine eigene Zeile für die Sonderzahlung mit festem Steuersatz; die laufende Lohnsteuer bleibt gleich. Ab 6.930 € brutto wächst die Sozialversicherung nicht mehr mit, deshalb steigt die Lohnsteuer im obersten Bereich der Tabelle schneller als darunter.
Lohnsteuer und Grenzsteuersatz bei Ihrem Gehalt
Lohnsteuer pro Monat
406,72 €
| Bemessungsgrundlage im Jahr | 34.279 € |
| Grenzsteuersatz | 30 % |
| Durchschnitt vom Brutto | 11,6 % |
| Verkehrsabsetzbetrag im Jahr | 496 € |
Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz
Der Grenzsteuersatz ist der Satz der Stufe, in der Ihr letzter Euro liegt. Er beantwortet die Frage, wie viel von einer Gehaltserhöhung, einer Überstunde oder einer Prämie nach dem Tarif an Steuer weggeht. Der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Lohnsteuer geteilt durch das Einkommen. Er beschreibt, wie stark Ihr Gehalt insgesamt belastet ist.
Bei 5.000 € brutto liegt die Bemessungsgrundlage bei 49.026 € im Jahr, also in der Stufe mit 40,0 %. Von 100 € mehr Brutto kostet allein die Lohnsteuer 32,78 €, weil vorher noch Sozialversicherung abgeht. Die Lohnsteuer auf das ganze Monatsgehalt beträgt dagegen nur 17,6 % des Bruttos. Rechnet man die steuerlich begünstigten Sonderzahlungen mit ein, sinkt die Quote weiter: Von 70.000 € Jahresbrutto bleiben 46.429 € netto.
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass man durch einen Sprung in die nächste Stufe weniger netto hat als vorher. Das kann beim Tarif nicht passieren, weil der höhere Satz nur den Teil über der Grenze trifft. Netto-Sprünge nach unten gibt es in Österreich nur bei der Sozialversicherung, an den Grenzen der Staffel zur Arbeitslosenversicherung; dazu mehr unter Sozialversicherungsbeiträge.
Wann die Lohnsteuer des Arbeitgebers nicht stimmt
Die monatliche Hochrechnung unterstellt ein ganzes Jahr mit gleichem Gehalt. Das passt für viele, aber nicht für alle. Wer erst im September zu arbeiten beginnt, zahlt von Anfang an Lohnsteuer, als ob er zwölf Monate so verdienen würde; das tatsächliche Jahreseinkommen liegt aber viel niedriger. Wer zwei Arbeitgeber gleichzeitig hat, bekommt bei jedem den Verkehrsabsetzbetrag und die unteren Stufen, und zahlt in der Veranlagung nach. In beiden Fällen gleicht die Arbeitnehmerveranlagung die Differenz aus. Den Jahreslohnzettel, auf dem die Lohnsteuer des ganzen Jahres steht, erklärt die Seite zum Lohnzettel.