Der Verkehrsabsetzbetrag und seine Zuschläge

Der Absetzbetrag, den jeder Arbeitnehmer automatisch bekommt, und die beiden Erhöhungen für kleine Einkommen und Pendler.

Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt 2026 496 € im Jahr und steht jedem Arbeitnehmer zu; der Arbeitgeber zieht ihn automatisch von der Lohnsteuer ab, ein Zwölftel pro Monat. Er gilt die Kosten des Arbeitswegs pauschal ab. Wer Anspruch auf ein Pendlerpauschale hat und höchstens 15.069 € Einkommen im Jahr, bekommt den erhöhten Verkehrsabsetzbetrag von 853 €; bis 16.056 € sinkt er gleichmäßig auf 496 €. Unabhängig davon erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag um einen Zuschlag von 804 €, wenn das Einkommen 19.761 € nicht übersteigt; zwischen 19.761 € und 30.259 € schleift er sich auf null ein. Den Zuschlag gibt es nur in der Arbeitnehmerveranlagung. Weil Absetzbeträge die Steuer unter null drücken können, wird bei kleinen Einkommen ein Teil der Sozialversicherung zurückgezahlt, und der Zuschlag erhöht diese SV-Rückerstattung als SV-Bonus um bis zu 804 €. Bei 1.500 € brutto im Monat zahlen Sie so keine laufende Lohnsteuer und bekommen nach Jahresende 978,52 € zurück.

Verkehrsabsetzbetrag und Zuschlag bei Ihrem Einkommen

Verkehrsabsetzbetrag

496 €

Jahreseinkommen (laufend)17.184 €
Zuschlag (Veranlagung)804 €
Lohnsteuer pro Monat19,41 €
Brutto-Netto-Rechner →

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Berechnungsmethode

Drei Stufen eines Absetzbetrags

Quelle: § 33 Abs. 5 EStG und BMF, Steuerabsetzbeträge
TeilBetrag 2026VoraussetzungWo er wirkt
Verkehrsabsetzbetrag496 €Einkünfte aus einem DienstverhältnisLohnverrechnung, monatlich
erhöhter Verkehrsabsetzbetrag853 €Pendlerpauschale, Einkommen bis 15.069 € (eingeschliffen bis 16.056 €)Lohnverrechnung oder Veranlagung
Zuschlag+ 804 €Einkommen bis 19.761 € (eingeschliffen bis 30.259 €)nur Veranlagung

Absetzbeträge werden von der Steuer abgezogen, nicht vom Einkommen. Die 496 € sind deshalb für jeden gleich viel wert, ob er 20 oder 48 Prozent Grenzsteuersatz hat. Bei kleinen Einkommen ist der Absetzbetrag oft größer als die Tarifsteuer; dann zahlt man keine Lohnsteuer, und der Überschuss kann über die SV-Rückerstattung ausbezahlt werden.

Was er im Monat bewirkt

Auf dem Lohnzettel steht der Verkehrsabsetzbetrag selten als eigene Zeile. Die Lohnverrechnung zieht jeden Monat 41,33 € von der hochgerechneten Tarifsteuer ab. Daraus folgt eine zweite Grenze, die viele nicht kennen: Die erste Tarifstufe beginnt bei 13.539 € Einkommen, laufende Lohnsteuer fällt aber erst ab 16.019 € an, weil bis dorthin der Verkehrsabsetzbetrag die Steuer aufzehrt. Ganzjährig ohne Pendlerpauschale entspricht das rund 1.586 € brutto im Monat. Wer darunter liegt, sieht auf dem Lohnzettel null Lohnsteuer, auch wenn sein Einkommen schon im 20-Prozent-Bereich liegt.

Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag für Pendler

Wer Anspruch auf ein Pendlerpauschale hat, bekommt bei kleinem Einkommen 853 € statt 496 €. Die Erhöhung von 357 € schleift sich auf einer Strecke von nur 987 € Einkommen ab, das sind rund 36,17 € weniger Absetzbetrag je 100 € mehr Einkommen.

Einschleifung nach § 33 Abs. 5 Z 2 EStG, 2026
JahreseinkommenVerkehrsabsetzbetrag mit Pendlerpauschale
15.069 €853,00 €
15.563 €674,50 €
16.056 €496,00 €

Weil das Pendlerpauschale selbst das Einkommen senkt, rutschen viele Pendler mit mittleren Teilzeitgehältern unter die Grenze. Den Pendlereuro gibt es zusätzlich, er ist ein eigener Absetzbetrag. Wurde der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag in der Lohnverrechnung berücksichtigt, obwohl die Voraussetzungen fehlten, ist das ein Grund für eine Pflichtveranlagung.

Der Zuschlag für kleine Einkommen

Unabhängig vom Arbeitsweg erhöht sich der Verkehrsabsetzbetrag um 804 €, wenn das Einkommen 19.761 € im Kalenderjahr nicht übersteigt. Zwischen 19.761 € und 30.259 € sinkt er gleichmäßig auf null, rund 76,59 € je 1.000 € Einkommen. Laut BMF wird er nur im Rahmen der Veranlagung berücksichtigt, nie auf dem Monatslohnzettel.

Monatsbrutto: ganzjährig, 14 Bezüge, ohne Pendlerpauschale und weitere Werbungskosten, außerhalb Wiens
JahreseinkommenZuschlagentspricht etwa Monatsbrutto
19.761 €804,00 €1.953 €
22.000 €632,52 €2.173 €
25.000 €402,77 €2.527 €
28.000 €173,01 €2.861 €
30.259 €0,00 €3.091 €

Das Monatsbrutto ist nur ein Anhaltspunkt. Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen nicht zum Einkommen, soweit sie mit festen Sätzen versteuert werden; Werbungskosten, Pendlerpauschale oder ein Teiljahr senken es.

Pendlereuro 2026 gegen 2025

Pendlereuro 2026 pro Jahr

210 €

Pendlereuro 202570 €
Mehr Steuerersparnis 2026140 €
pro Monat11,67 €

Nur mit Anspruch auf Pendlerpauschale (klein ab 20 km, groß ab 2 km).

Pendlerpauschale-Rechner →

Verkehrsabsetzbetrag, Negativsteuer und SV-Bonus

Ergibt sich nach allen Absetzbeträgen eine Steuer unter null, erstattet das Finanzamt nach § 33 Abs. 8 EStG 55 % der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens 496 €, mit Pendlerpauschale 750 €. Voraussetzung ist der Anspruch auf den Verkehrsabsetzbetrag. Wer auch den Zuschlag bekommt, hat einen um bis zu 804 € höheren Höchstbetrag: das ist der SV-Bonus.

Beispiel 1.500 € brutto, ganzjährig, ohne Pendlerpauschale, 2026
SchrittBetrag
Monatsbrutto1.500,00 €
Jahreseinkommen (laufend, nach SV und Pauschale)15.146,40 €
Tarifsteuer321,48 €
− Verkehrsabsetzbetrag− 496,00 €
− Zuschlag− 804,00 €
= Steuer-978,52 €
SV-Beiträge laufend im Jahr2.721,60 €
Rückerstattung (Grenze: Steuer unter null, 55 % der SV, 496 € + Zuschlag)978,52 €

In der Lohnverrechnung zahlt diese Person keine laufende Lohnsteuer: Die Tarifsteuer ist kleiner als der Verkehrsabsetzbetrag. Das Geld aus Zuschlag und Rückerstattung kommt erst mit der Arbeitnehmerveranlagung, oft automatisch, wenn keine Erklärung abgegeben wird. Wer Teilzeit arbeitet oder nur einen Teil des Jahres beschäftigt ist, sollte diese Gutschrift kennen, denn sie kann ein Monatsnetto übersteigen.

Teiljahr: der Zuschlag für Gutverdiener

Der Zuschlag ist nicht nur etwas für kleine Gehälter. Er hängt am Jahreseinkommen, und das ist bei einem Eintritt im Herbst niedrig. Wer im September nach Österreich kommt und vier Monate 3.500 € brutto verdient, hat ohne weitere Einkünfte ein Einkommen von rund 11.338 € im Jahr. Das liegt unter 19.761 €, also steht der volle Zuschlag von 804 € zu; die laufende Lohnsteuer der vier Monate kommt in der Veranlagung zurück, dazu eine SV-Rückerstattung. Dasselbe gilt im Jahr des Studienabschlusses oder nach einer längeren Karenz.

Wer ihn nicht bekommt

  • Pensionisten erhalten stattdessen den Pensionistenabsetzbetrag; beide zusammen sind nicht möglich. Im Jahr des Pensionsantritts mit Erwerbseinkommen steht laut BMF der Verkehrsabsetzbetrag zu.
  • Grenzgänger bekommen ihn nicht über den Arbeitgeber, sondern erst in der Veranlagung.
  • Selbständige haben keinen Anspruch, denn er ist an Einkünfte aus einem Dienstverhältnis gebunden.

Alle Beträge, auch die Einschleifgrenzen, werden seit 2023 jährlich an die Inflation angepasst; für 2026 um zwei Drittel der Inflationsrate.

Häufige Fragen

Muss ich den Verkehrsabsetzbetrag beantragen?

Nein. Den Grundbetrag von 496 € berücksichtigt jeder Arbeitgeber automatisch in der Lohnverrechnung, ein Zwölftel pro Monat. Nur Grenzgänger bekommen ihn laut BMF erst in der Veranlagung. Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag hängt am Pendlerpauschale: Melden Sie dieses dem Arbeitgeber, rechnet er die Erhöhung mit; sonst holen Sie beides in der Arbeitnehmerveranlagung nach. Der Zuschlag kommt immer nur über die Veranlagung.

Wie wird der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag eingeschliffen?

Linear. Bis 19.761 € Einkommen gibt es die vollen 804 €, bei 30.259 € nichts mehr. Dazwischen verliert jeder Tausender Einkommen rund 76,59 € Zuschlag. Bei 25.000 € Einkommen bleiben 402,77 €. Einkommen heißt hier das Jahreseinkommen nach Sozialversicherung und Werbungskosten, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld, soweit es mit festen Sätzen versteuert wurde.

Bis zu welchem Bruttogehalt bekomme ich den Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag?

Bei einem ganzjährigen Gehalt ohne Pendlerpauschale und ohne weitere Werbungskosten gibt es den vollen Zuschlag bis rund 1.953 € brutto im Monat, einen Teil davon bis rund 3.091 €. Maßgeblich ist aber das Jahreseinkommen: Wer nur einen Teil des Jahres arbeitet oder in Teilzeit wechselt, kann trotz höherem Monatslohn unter 19.761 € bleiben und den Zuschlag in der Veranlagung bekommen.

Was hat der Verkehrsabsetzbetrag mit der SV-Rückerstattung zu tun?

Er ist die Voraussetzung. Nur wer Anspruch auf den Verkehrsabsetzbetrag hat und bei dem die Steuer unter null fällt, bekommt 55 % der Sozialversicherung zurück, höchstens 496 € oder mit Pendlerpauschale 750 €. Mit Anspruch auf den Zuschlag erhöht sich der Höchstbetrag um den SV-Bonus von bis zu 804 € (§ 33 Abs. 8 EStG).

Bekommen Pensionisten auch den Verkehrsabsetzbetrag?

Nein, nicht gleichzeitig mit dem Pensionistenabsetzbetrag. Laut BMF können die beiden Absetzbeträge nicht zusammen berücksichtigt werden. Gibt es in einem Jahr sowohl Erwerbseinkommen als auch eine Pension, etwa beim Pensionsantritt im Herbst, steht in der Veranlagung der Verkehrsabsetzbetrag von 496 € zu, gegebenenfalls mit Zuschlag bei kleinem Einkommen.

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Quellen

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Herausgeber von Lohn- und Sozialrechnern für Österreich

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