Dazuverdienen beim Kinderbetreuungsgeld

Wie viel Sie neben dem Kinderbetreuungsgeld verdienen dürfen, wie die Krankenkasse den Zuverdienst rechnet und was eine Überschreitung kostet.

Neben dem Kinderbetreuungsgeld-Konto dürfen Sie 2026 bis zu 18.000 € im Kalenderjahr dazuverdienen, oder mehr, wenn Ihre individuelle Grenze höher ist: 60 % der Einkünfte aus dem letzten Kalenderjahr vor der Geburt ohne Kinderbetreuungsgeld, zuvor um 30 % erhöht. Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld liegt die Grenze bei 8.600 €, und Arbeitslosengeld ist im ganzen Bezugszeitraum ausgeschlossen. Gezählt wird nur der beziehende Elternteil, jedes Kalenderjahr für sich und nur in Monaten, in denen an allen Tagen Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde. Die Krankenkasse rechnet die Lohnsteuerbemessungsgrundlage ohne Sonderzahlungen auf zwölf Monate hoch, zieht mindestens 132 € Werbungskosten ab und schlägt 30 % auf. Beim Konto entspricht die Grenze so einer Bemessungsgrundlage von 1.164 € im Monat, rund 1.372 € brutto. Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen nicht mit. Wer die Grenze überschreitet, zahlt genau den Überschreitungsbetrag zurück (Einschleifregelung): Bei 1.300 € Bemessungsgrundlage im Monat sind das 2.108,40 €. Eine Rückforderung kann auch den Partnerschaftsbonus von 500 € je Elternteil kosten.

Zuverdienst neben dem Kinderbetreuungsgeld 2026

Innerhalb der Grenze

0 €

Zuverdienstgrenze18.000 €
Spielraum9.000 €

Was über der Grenze liegt, wird zurückgefordert (Einschleifregelung).

Kinderbetreuungsgeld-Rechner →

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Berechnungsmethode

Die Grenzen 2026 im Überblick

Nach der Broschüre Kinderbetreuungsgeld 2026 und der Seite zum einkommensabhängigen KBG
Kinderbetreuungsgeld-Kontoeinkommensabhängig
Grenze im Kalenderjahr18.000 € oder individuell 60,0 % der Letzteinkünfte8.600 €
monatliche Bemessungsgrundlage bei gleichem Gehalt1.164 €rund 562,28 €
Arbeitslosengeld danebenzählt als Zuverdienst (× 1,15)nicht erlaubt
Folge einer ÜberschreitungRückzahlung des ÜberschreitungsbetragsRückzahlung des Überschreitungsbetrags

Beide Grenzen gelten für den Elternteil, der gerade Kinderbetreuungsgeld bezieht. Was der andere verdient, spielt keine Rolle. Wechseln sich die Eltern ab, hat jeder seine eigene Grenze aus seinen eigenen Einkünften.

Die individuelle Grenze beim Konto

Wer vor der Geburt gut verdient hat, kann beim Kinderbetreuungsgeld-Konto mehr als 18.000 € dazuverdienen. Grundlage ist der Steuerbescheid des letzten Kalenderjahres vor der Geburt, in dem Sie kein Kinderbetreuungsgeld bezogen haben, höchstens bis zum drittvorangegangenen Jahr. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach Werbungskosten werden mal 1,3 genommen, Arbeitslosengeld mal 1,15; davon 60,0 %. Ohne Steuerbescheid gilt 18.000 €.

Einkünfte nach Werbungskosten, ohne 13. und 14. Gehalt; unter 23.077 € gilt der Mindestwert
Einkünfte im relevanten Jahrindividuelle Grenze
20.000 €18.000,00 €
25.380 €19.796,40 €
35.000 €27.300,00 €
50.000 €39.000,00 €

Die so festgestellte Grenze bleibt für den ganzen Bezug gleich. Ändert sich der Steuerbescheid, ist auf Antrag eine Neuberechnung möglich. Die Krankenkasse nennt die Grenze in der Mitteilung über den Leistungsanspruch, wenn der Bescheid schon vorliegt; oft gibt es ihn nur nach einer Arbeitnehmerveranlagung.

Wie der tatsächliche Zuverdienst gerechnet wird

  1. Anspruchsmonate zählen. Nur Kalendermonate, in denen an allen Tagen Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde. Endet der Bezug am 15., zählt dieser Monat nicht.
  2. Bemessungsgrundlagen addieren. Für jeden Anspruchsmonat die Lohnsteuerbemessungsgrundlage ohne Sonderzahlungen, also Brutto minus Sozialversicherung.
  3. Hochrechnen. Summe durch die Zahl der Anspruchsmonate, mal zwölf, minus Werbungskosten (mindestens 132 €), mal 1,3.

Liegt das Ergebnis unter der Grenze, ist alles in Ordnung. Für Selbständige wird der Jahresgewinn um 30,0 % erhöht; nur mit einer Zwischenbilanz für den Bezugszeitraum, vorgelegt bis Ende des zweiten Folgejahres, zählt allein der Gewinn dieser Monate.

Tagsatz beim Kinderbetreuungsgeld-Konto

pro Tag

30,03 €

pro Monat (30 Tage)901 €
gesamt15.015 €
Tage gerechnet500
Kinderbetreuungsgeld-Rechner →

Die Einschleifregelung an einem Beispiel

Eine Mutter geht nach dem Wochengeld in Elternteilzeit und hat das ganze Jahr 1.300 € Bemessungsgrundlage im Monat, ohne individuelle Grenze. Hochgerechnet ergibt das (1.300 € × 12 − 132 €) × 1,3 = 20.108,40 €. Das sind 2.108,40 € über 18.000 €, und genau diesen Betrag fordert die Krankenkasse zurück. Wer die Grenze im Voraus kommen sieht, kann für ganze Kalendermonate auf das Kinderbetreuungsgeld verzichten. In diesen Monaten bekommt auch der andere Elternteil nichts, und bei gleichbleibendem Monatsgehalt hilft ein Verzicht wenig, weil der Durchschnitt gleich bleibt.

Das Jahr des Wiedereinstiegs

Weil nur Anspruchsmonate zählen, ist das Jahr, in dem der Bezug endet, oft entspannter als gedacht. Beispiel: Kinderbetreuungsgeld bis 15. Oktober, ab Juli Teilzeit mit 900 € Bemessungsgrundlage im Monat. Anspruchsmonate sind Jänner bis September, denn im Oktober wurde nicht an allen Tagen bezogen. In diesen 9 Monaten liegen sechs ohne Lohn und drei mit 900 €. Hochgerechnet ergibt das 4.508,40 €, weit unter 18.000 €. Das volle Gehalt ab Oktober zählt gar nicht. Hätte die Mutter das ganze Jahr 900 € verdient, wären es 13.868,40 €. Wichtig ist der Durchschnitt über die Anspruchsmonate des Kalenderjahres, nicht der einzelne Monat; das nächste Kalenderjahr beginnt die Rechnung von vorn.

Was zählt und was nicht

  • Zählt: Lohn aus Dienstverhältnis und Minijob, Gewinn aus selbständiger Arbeit, Gewerbe und Landwirtschaft, ausländische Einkünfte, Pensionen, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Resturlaub, der nach dem Wochengeld ausbezahlt wird.
  • Zählt nicht: 13. und 14. Gehalt und andere sonstige Bezüge nach § 67 EStG, Familienbeihilfe, Alimente, Kinderbetreuungsgeld, Wochengeld, Abfertigungen, Pflegegeld, Studienbeihilfe, steuerfreie Einkünfte.

Die Grenze von 8.600 € beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld lässt einen geringfügigen Job zu, eine echte Teilzeit meist nicht. Beim Konto ist eine Teilzeitstelle bis rund 1.372 € brutto möglich.

Partnerschaftsbonus und Rückforderung

Teilen sich die Eltern das Kinderbetreuungsgeld zwischen 50 : 50 und 60 : 40 und bezieht jeder mindestens 124 Tage, bekommt jeder einmalig 500 €. Der Antrag ist spätestens 124 Tage nach dem Ende der höchstmöglichen Anspruchsdauer zu stellen. Wird Kinderbetreuungsgeld wegen eines zu hohen Zuverdienstes zurückgefordert und fällt dadurch ein Elternteil unter 124 Tage oder aus der Quote, sind beide Boni zurückzuzahlen.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich beim Kinderbetreuungsgeld-Konto im Monat dazuverdienen?

Bei gleichbleibendem Gehalt über das ganze Jahr bis zu 1.164 € Lohnsteuerbemessungsgrundlage im Monat, das nennt die Broschüre des Bundeskanzleramts ausdrücklich. Bei einer Teilzeitstelle mit voller Sozialversicherung sind das nach unserem Motor rund 1.372 € brutto. Die Bemessungsgrundlage steht auf Ihrem Lohnzettel. Mit einer höheren individuellen Grenze darf es entsprechend mehr sein.

Wie berechne ich meine individuelle Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld?

Nehmen Sie aus dem Steuerbescheid des relevanten Jahres die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach Werbungskosten und ohne 13. und 14. Gehalt, multiplizieren Sie mit 1,3 und dann mit 0,6. Bei 25.380 € Einkünften ergibt das 19.796,40 €. Über 18.000 € liegt die Grenze erst ab rund 23.077 € Einkünften. Sie gilt nur beim Konto.

Was passiert, wenn ich die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld überschreite?

Sie zahlen den Betrag zurück, um den Sie die Grenze überschritten haben, nicht das ganze Kinderbetreuungsgeld. Liegt Ihr berechneter Zuverdienst etwa 1.000 € über 18.000 €, fordert die Krankenkasse 1.000 € zurück. Geprüft wird im Nachhinein, sobald die Daten der Finanz vorliegen. Die Rückforderung kann sich auch gegen den anderen Elternteil oder den Partner richten.

Zählt das Weihnachtsgeld zum Zuverdienst beim Kinderbetreuungsgeld?

Nein. Sonstige Bezüge nach § 67 EStG, also 13. und 14. Gehalt, bleiben außer Ansatz, ebenso Familienbeihilfe, Alimente, Wochengeld, Abfertigungen und Pflegegeld. Mitgezählt werden dagegen Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Pensionen, Einkünfte aus einem Minijob und ein Resturlaub, der nach dem Wochengeld noch ausbezahlt wird. Die pauschalen 30 % Aufschlag gleichen Sonderzahlungen und Sozialversicherung aus.

Darf ich beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld geringfügig arbeiten?

Ja. Die Grenze von 8.600 € im Kalenderjahr lässt laut Bundeskanzleramt ein geringfügiges Dienstverhältnis zu. Nach derselben Rechenmethode wie beim Konto entspricht sie einer Bemessungsgrundlage von rund 562,28 € im Monat, die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 551,10 €. Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe dürfen Sie in dieser Zeit aber nicht beziehen.

Verliere ich den Partnerschaftsbonus, wenn ich zu viel zum Kinderbetreuungsgeld dazuverdiene?

Möglicherweise. Eine Rückforderung von Kinderbetreuungsgeld löst die Rückforderung beider Partnerschaftsboni aus, wenn dadurch einer der Eltern unter 124 Bezugstage fällt oder die Aufteilung nicht mehr zwischen 50 : 50 und 60 : 40 liegt. Der Bonus beträgt 500 € je Elternteil und wird nach dem Ende der Anspruchsdauer auf Antrag ausbezahlt, spätestens 124 Tage danach.

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Quellen

Verfasst von

Herausgeber von Lohn- und Sozialrechnern für Österreich

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