Der Unterhaltsabsetzbetrag für Eltern, die Alimente zahlen
Was getrennt lebende Eltern für den gezahlten Kindesunterhalt von der Steuer abziehen dürfen und warum jeder nicht voll bezahlte Monat zählt.
Der Unterhaltsabsetzbetrag steht Eltern zu, die für ein Kind außerhalb ihres Haushalts den gesetzlichen Unterhalt zahlen. Er beträgt 2026 38 € im Monat für das erste Kind, 56 € für das zweite und 75 € für jedes weitere (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG). Bei zwei Kindern sind das 1.128 € im Jahr. Voraussetzung ist, dass weder der Zahler noch sein im Haushalt lebender Partner für das Kind Familienbeihilfe bezieht und dass das Kind in der EU, im EWR oder in der Schweiz lebt. Es zählen nur Monate, für die der Unterhalt rechnerisch voll bezahlt wurde: Wer 300 € im Monat schuldet und im Jahr 3.000 € zahlt, bekommt den Betrag für 10 Monate. Der Absetzbetrag wirkt erst in der Arbeitnehmerveranlagung und wird nicht als Negativsteuer ausbezahlt. Er ist zugleich der Schlüssel zum Familienbonus Plus: Der Unterhaltszahler kann den Bonus ganz oder halb beantragen, aber nur für die Monate, in denen ihm der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht.
Unterhaltsabsetzbetrag für Ihre Kinder
Absetzbetrag im Jahr
456 €
| pro Monat | 38 € |
| erstes / zweites / weiteres Kind | 38 € / 56 € / 75 € |
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Berechnungsmethode
Wer den Unterhaltsabsetzbetrag bekommt
Getrennt lebende Eltern teilen sich die Kosten eines Kindes: Der eine Elternteil hat das Kind im Haushalt und bezieht die Familienbeihilfe, der andere zahlt Unterhalt. Für diesen zweiten Elternteil gibt es den Unterhaltsabsetzbetrag nach § 33 Abs. 4 Z 3 EStG. Er setzt voraus:
- Sie leisten für das Kind den gesetzlichen Unterhalt, nachweisbar, in Geld oder als Naturalunterhalt.
- Das Kind gehört nicht zu Ihrem Haushalt.
- Weder Ihnen noch Ihrem nicht dauernd getrennt lebenden Partner wird für das Kind Familienbeihilfe gewährt.
- Das Kind lebt ständig in der EU, im EWR oder in der Schweiz.
Erfüllen mehrere Personen für dasselbe Kind die Voraussetzungen, steht der Absetzbetrag nur einmal zu.
Die Beträge 2026
| Kinder mit Unterhalt | pro Monat | im Jahr bei voller Zahlung |
|---|---|---|
| 1 | 38 € | 456 € |
| 2 | 94 € | 1.128 € |
| 3 | 169 € | 2.028 € |
| 4 | 244 € | 2.928 € |
Die Beträge steigen jedes Jahr mit zwei Dritteln der Inflationsrate; die Werte früherer Jahre stehen beim Finanzministerium. Es kommt nicht darauf an, wie hoch der Unterhalt ist: Wer mehr zahlt als vorgeschrieben, bekommt keinen höheren Absetzbetrag.
Nur volle Monate zählen
Das Gesetz rechnet streng: Wird die Unterhaltspflicht im Jahr nicht zur Gänze erfüllt, steht der Absetzbetrag nur für jene Monate zu, für die rechnerisch der volle Unterhalt bezahlt wurde. Jede Zahlung tilgt zuerst den am weitesten zurückliegenden offenen Monat. Ein Beispiel: Vorgeschrieben sind 300 € im Monat, gezahlt wurden im Jahr 3.000 €. Das deckt 10 volle Monate. Für ein Kind gibt es 380 € statt 456 €.
Nachzahlungen zählen ausschließlich im Jahr, in dem sie fließen. Wer Rückstände aus dem Vorjahr im Frühling begleicht, verbessert damit nicht den Bescheid des Vorjahres. Gibt es weder eine behördliche Festsetzung noch einen schriftlichen Vertrag noch eine schriftliche Bestätigung des anderen Elternteils, zieht das Finanzamt laut BMF die Durchschnittsbedarfssätze als Maßstab heran. Eine schriftliche Vereinbarung erspart daher Diskussionen.
Unterhaltsabsetzbetrag für Ihre Kinder
Absetzbetrag im Jahr
456 €
| pro Monat | 38 € |
| erstes / zweites / weiteres Kind | 38 € / 56 € / 75 € |
Wann und wie er wirkt
Anders als der Familienbonus Plus wird der Unterhaltsabsetzbetrag nicht im Lohnzettel berücksichtigt. Er wirkt erst im Nachhinein, wenn Sie die Arbeitnehmerveranlagung abgeben; dort tragen Sie Kinder, Zeitraum und Höhe der Zahlungen ein. Er senkt eine vorhandene Steuer, wird aber nicht ausbezahlt, wenn Ihre Steuer schon null ist: § 33 Abs. 8 EStG nennt bei der Erstattung nur den Alleinverdiener- und den Alleinerzieherabsetzbetrag sowie die SV-Rückerstattung. Wer gut verdient, merkt ihn voll; bei 3.000 € brutto liegt die Lohnsteuer selbst nach dem ganzen Familienbonus noch bei 117,14 € im Monat, genug für den Absetzbetrag eines Kindes.
Was Sie für die Veranlagung bereithalten
Das Finanzamt fragt beim Unterhaltsabsetzbetrag nach, wenn die Angaben nicht zusammenpassen. Halten Sie deshalb drei Dinge griffbereit: die Grundlage der Unterhaltspflicht, also Beschluss, Vergleich oder schriftliche Vereinbarung mit der monatlichen Höhe; die Zahlungsbelege für jeden Monat des Jahres, am einfachsten als Dauerauftrag mit eindeutigem Verwendungszweck; und bei Naturalunterhalt eine schriftliche Bestätigung des anderen Elternteils. Wer zusätzlich den Familienbonus Plus beantragt, braucht die Sozialversicherungsnummer des Kindes.
Der Weg zum Familienbonus Plus
Der Unterhaltsabsetzbetrag ist auch die Eintrittskarte zum Familienbonus Plus. Der Unterhaltszahler und der Elternteil mit Familienbeihilfe können den Bonus aufteilen: einer ganz, oder jeder zur Hälfte. Der Zahler bekommt ihn aber nur für Monate, in denen ihm der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Wurde das ganze Jahr kein Unterhalt geleistet, steht ihm kein Bonus zu.
| Variante beim Zahler | mehr netto pro Monat | im Jahr |
|---|---|---|
| ganzer Familienbonus | 166,68 € | 2.000,16 € |
| halber Familienbonus | 83,34 € | 1.000,08 € |
Wie die Eltern den Bonus beantragen und was bei unvollständigem Unterhalt mit der Beilage L 1k-bF zu tun ist, erklärt die Seite Familienbonus beantragen.
Abgrenzung zum Alleinerzieherabsetzbetrag
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, bekommt nicht den Unterhaltsabsetzbetrag, sondern unter Umständen den Alleinerzieherabsetzbetrag. Die beiden schließen sich für dasselbe Kind gegenseitig aus, ergänzen sich aber innerhalb der getrennten Familie: Der eine hat das Kind und die Beihilfe, der andere zahlt und setzt ab. Lebt das Kind später beim zahlenden Elternteil und wechselt die Familienbeihilfe zu ihm, endet der Unterhaltsabsetzbetrag mit diesem Monat; ab dann kann der Alleinerzieherabsetzbetrag in Frage kommen, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.