6.000 Euro brutto: Netto knapp unter der Beitragsgrenze
Das letzte Gehalt dieser Reihe, auf das jeder Euro Sozialversicherung zahlt, und eines, bei dem das Arbeitslosengeld schon nicht mehr mitwächst.
Bei 6.000 € brutto bleiben 2026 3.707,95 € netto im Monat. Abgezogen werden 1.084,20 € Sozialversicherung, das volle Paket von 18,07 %, und 1.207,85 € Lohnsteuer in der 40-Prozent-Stufe. Das Gehalt liegt 930 € unter der Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 € im Monat; bis dorthin zahlt jeder zusätzliche Euro noch Beiträge, insgesamt gehen rund 50,8 % davon ab. Auch die beiden Sonderzahlungen sind voll beitragspflichtig: Zusammen ergeben sie 12.000 €, die eigene Jahresgrenze für Sonderzahlungen liegt bei 13.860 €. Erst ab 6.930 € Monatsgehalt sind beide Grenzen gleichzeitig erreicht, das Netto beträgt dann 4.165,12 €. Eine andere Obergrenze ist schon überschritten: Das Arbeitslosengeld wird höchstens aus 6.825 € im Monat einschließlich Sonderzahlungen berechnet, das entspricht etwa 5.850 € laufendem Brutto. Bei 6.000 € beträgt es laut Rechner 81,80 € pro Tag, genauso viel wie bei jedem höheren Gehalt. Das Jahresnetto liegt bei 53.887 €.
Netto aus diesem Bruttogehalt
Netto pro Monat
3.708 €
| Sozialversicherung | 1.084 € |
| Lohnsteuer | 1.208 € |
| Jahresnetto (14 Bezüge) | 53.887 € |
| Abzüge vom Jahresbrutto | 35,8 % |
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Berechnungsmethode
Lohnzettel bei 6.000 € brutto
| Position | Monat | Jahr mit 14 Bezügen |
|---|---|---|
| Brutto | 6.000,00 € | 84.000 € |
| Sozialversicherung laufend | 1.084,20 € | 13.010,40 € |
| Sozialversicherung Sonderzahlungen | 2.048,40 € | |
| Lohnsteuer | 1.207,85 € | 15.054,10 € |
| Netto | 3.707,95 € | 53.887,10 € |
Noch 930 € bis zur Höchstbeitragsgrundlage
Die Sozialversicherung wird nur bis zu einem Monatsbezug von 6.930 € berechnet (ÖGK, Werte 2026). Darüber zahlt man keinen Beitrag mehr, der Anteil der Sozialversicherung am Gehalt sinkt. Bei 6.000 € ist davon noch nichts zu spüren: Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung, AK-Umlage und Wohnbauförderung fallen auf den vollen Betrag an. Die Tabelle zeigt, wie sich der Anteil ab der Grenze verändert.
| Monatsbrutto | SV im Monat | SV-Anteil | Netto im Monat |
|---|---|---|---|
| 6.000 € | 1.084,20 € | 18,1 % | 3.707,95 € |
| 6.500 € | 1.174,55 € | 18,1 % | 3.953,74 € |
| 6.930 € | 1.252,25 € | 18,1 % | 4.165,12 € |
| 7.500 € | 1.252,25 € | 16,7 % | 4.477,28 € |
| 8.000 € | 1.252,25 € | 15,7 % | 4.737,28 € |
Sonderzahlungen: 12.000 € von 13.860 €
Für Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration gibt es eine eigene Grenze von 13.860 € im Kalenderjahr, also zwei Monatsgrenzen. Bei 6.000 € sind beide Zahlungen voll beitragspflichtig, mit 17,07 % je Zahlung. Die Lohnsteuer darauf bleibt bei 6,0 % nach dem Freibetrag: Netto bringt der Urlaubszuschuss 4.714,45 €. Wer mehr als 6.930 € im Monat verdient, sieht bei der Weihnachtsremuneration einen niedrigeren Abzug als beim Urlaubszuschuss, weil die Jahresgrenze dann schon teilweise verbraucht ist. Mehr dazu im Ratgeber zur Höchstbeitragsgrundlage.
Arbeitslosengeld: schon am Höchstbetrag
Für das Arbeitslosengeld gilt eine eigene, niedrigere Grenze. Das AMS bemisst es nach § 21 AlVG aus den Beitragsgrundlagen einschließlich Sonderzahlungen, höchstens aus 6.825 € im Monat (AMS). Bei vierzehn Bezügen ist diese Grenze ab etwa 5.850 € laufendem Brutto erreicht. Ein Gehalt von 6.000 € liegt darüber: Laut Rechner gäbe es 81,80 € pro Tag, rund 2.454 € in 30 Tagen, so viel wie bei 10.000 €. Das sind rund 66,2 % des laufenden Monatsnettos, und der Abstand wächst mit jedem Euro Gehalt über der Grenze. Die Details erklärt der Arbeitslosengeld-Rechner.
Was ein Euro mehr bei 6.000 € kostet
Bis 6.930 € gehen von jedem zusätzlichen Euro 18,07 % Sozialversicherung und vom Rest 40,0 % Lohnsteuer ab (§ 33 EStG), zusammen 50,8 %. Eine Erhöhung auf 6.930 € bringt 457,17 € netto im Monat. Erst darüber bleibt mehr hängen, wie die Seite zu 7.000 Euro brutto zeigt.
Ihr eigener Fall im Brutto-Netto-Rechner; eine Stufe darunter liegt 5.000 Euro brutto.