6.000 Euro brutto: Netto knapp unter der Beitragsgrenze

Das letzte Gehalt dieser Reihe, auf das jeder Euro Sozialversicherung zahlt, und eines, bei dem das Arbeitslosengeld schon nicht mehr mitwächst.

Bei 6.000 € brutto bleiben 2026 3.707,95 € netto im Monat. Abgezogen werden 1.084,20 € Sozialversicherung, das volle Paket von 18,07 %, und 1.207,85 € Lohnsteuer in der 40-Prozent-Stufe. Das Gehalt liegt 930 € unter der Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 € im Monat; bis dorthin zahlt jeder zusätzliche Euro noch Beiträge, insgesamt gehen rund 50,8 % davon ab. Auch die beiden Sonderzahlungen sind voll beitragspflichtig: Zusammen ergeben sie 12.000 €, die eigene Jahresgrenze für Sonderzahlungen liegt bei 13.860 €. Erst ab 6.930 € Monatsgehalt sind beide Grenzen gleichzeitig erreicht, das Netto beträgt dann 4.165,12 €. Eine andere Obergrenze ist schon überschritten: Das Arbeitslosengeld wird höchstens aus 6.825 € im Monat einschließlich Sonderzahlungen berechnet, das entspricht etwa 5.850 € laufendem Brutto. Bei 6.000 € beträgt es laut Rechner 81,80 € pro Tag, genauso viel wie bei jedem höheren Gehalt. Das Jahresnetto liegt bei 53.887 €.

Netto aus diesem Bruttogehalt

Netto pro Monat

3.708 €

Sozialversicherung1.084 €
Lohnsteuer1.208 €
Jahresnetto (14 Bezüge)53.887 €
Abzüge vom Jahresbrutto35,8 %
Zum vollständigen Brutto-Netto-Rechner →

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Berechnungsmethode

Lohnzettel bei 6.000 € brutto

Außerhalb Wiens, ohne Kinder und Pendlerpauschale
PositionMonatJahr mit 14 Bezügen
Brutto6.000,00 €84.000 €
Sozialversicherung laufend1.084,20 €13.010,40 €
Sozialversicherung Sonderzahlungen2.048,40 €
Lohnsteuer1.207,85 €15.054,10 €
Netto3.707,95 €53.887,10 €

Noch 930 € bis zur Höchstbeitragsgrundlage

Die Sozialversicherung wird nur bis zu einem Monatsbezug von 6.930 € berechnet (ÖGK, Werte 2026). Darüber zahlt man keinen Beitrag mehr, der Anteil der Sozialversicherung am Gehalt sinkt. Bei 6.000 € ist davon noch nichts zu spüren: Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung, AK-Umlage und Wohnbauförderung fallen auf den vollen Betrag an. Die Tabelle zeigt, wie sich der Anteil ab der Grenze verändert.

Laufender Bezug, außerhalb Wiens, Werte aus dem Motor
MonatsbruttoSV im MonatSV-AnteilNetto im Monat
6.000 €1.084,20 €18,1 %3.707,95 €
6.500 €1.174,55 €18,1 %3.953,74 €
6.930 €1.252,25 €18,1 %4.165,12 €
7.500 €1.252,25 €16,7 %4.477,28 €
8.000 €1.252,25 €15,7 %4.737,28 €

Sonderzahlungen: 12.000 € von 13.860 €

Für Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration gibt es eine eigene Grenze von 13.860 € im Kalenderjahr, also zwei Monatsgrenzen. Bei 6.000 € sind beide Zahlungen voll beitragspflichtig, mit 17,07 % je Zahlung. Die Lohnsteuer darauf bleibt bei 6,0 % nach dem Freibetrag: Netto bringt der Urlaubszuschuss 4.714,45 €. Wer mehr als 6.930 € im Monat verdient, sieht bei der Weihnachtsremuneration einen niedrigeren Abzug als beim Urlaubszuschuss, weil die Jahresgrenze dann schon teilweise verbraucht ist. Mehr dazu im Ratgeber zur Höchstbeitragsgrundlage.

Arbeitslosengeld: schon am Höchstbetrag

Für das Arbeitslosengeld gilt eine eigene, niedrigere Grenze. Das AMS bemisst es nach § 21 AlVG aus den Beitragsgrundlagen einschließlich Sonderzahlungen, höchstens aus 6.825 € im Monat (AMS). Bei vierzehn Bezügen ist diese Grenze ab etwa 5.850 € laufendem Brutto erreicht. Ein Gehalt von 6.000 € liegt darüber: Laut Rechner gäbe es 81,80 € pro Tag, rund 2.454 € in 30 Tagen, so viel wie bei 10.000 €. Das sind rund 66,2 % des laufenden Monatsnettos, und der Abstand wächst mit jedem Euro Gehalt über der Grenze. Die Details erklärt der Arbeitslosengeld-Rechner.

Was ein Euro mehr bei 6.000 € kostet

Bis 6.930 € gehen von jedem zusätzlichen Euro 18,07 % Sozialversicherung und vom Rest 40,0 % Lohnsteuer ab (§ 33 EStG), zusammen 50,8 %. Eine Erhöhung auf 6.930 € bringt 457,17 € netto im Monat. Erst darüber bleibt mehr hängen, wie die Seite zu 7.000 Euro brutto zeigt.

Ihr eigener Fall im Brutto-Netto-Rechner; eine Stufe darunter liegt 5.000 Euro brutto.

Häufige Fragen

Wann hört bei 6.000 Euro brutto die Sozialversicherung auf zu steigen?

Ab einem Monatsgehalt von 6.930 €, der Höchstbeitragsgrundlage 2026 (ÖGK). Bei 6.000 € fehlen noch 930 €. Bis dahin zahlen Sie 18,07 % auf jeden Euro, an der Grenze 1.252,25 € im Monat. Was darüber liegt, ist beitragsfrei, unterliegt aber weiter der Lohnsteuer. Für Urlaubs- und Weihnachtsgeld gilt eine eigene Jahresgrenze von 13.860 €.

Bekomme ich bei 6.000 Euro brutto mehr Arbeitslosengeld als bei 5.000 Euro?

Ja, aber nicht mehr als bei jedem höheren Gehalt. Das AMS rechnet höchstens mit 6.825 € Bemessungsgrundlage im Monat, Sonderzahlungen eingerechnet. Das entspricht rund 5.850 € laufendem Brutto. Laut Rechner sind es bei 5.000 € 71,90 € pro Tag, bei 6.000 € bereits der Höchstwert von 81,80 €, also rund 2.454 € in 30 Tagen. Maßgeblich sind die Beitragsgrundlagen vor der Arbeitslosigkeit.

Zahle ich bei 6.000 Euro brutto auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld volle Beiträge?

Ja. Für Sonderzahlungen gilt eine eigene Höchstbeitragsgrundlage von 13.860 € im Jahr. Bei 6.000 € Monatsgehalt summieren sich beide auf 12.000 €, es bleiben 1.860 € Abstand. Abgezogen werden je Sonderzahlung 1.024,20 €, das sind 17,07 % ohne AK-Umlage und Wohnbauförderung. Erst über 6.930 € Monatsgehalt wird ein Teil der Weihnachtsremuneration beitragsfrei.

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Quellen

Verfasst von

Herausgeber von Lohn- und Sozialrechnern für Österreich

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