Die Höchstbeitragsgrundlage: wo die Sozialversicherung aufhört
Der Betrag, über dem kein Euro mehr Sozialversicherung kostet, und warum hohe Gehälter darüber prozentual weniger abgeben.
Die Höchstbeitragsgrundlage 2026 beträgt 6.930 € brutto im Monat, das sind 231 € pro Kalendertag; für Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration gilt zusammen eine eigene Jahresgrenze von 13.860 €. Was ein Dienstnehmer darüber verdient, ist beitragsfrei. Der Dienstnehmeranteil erreicht damit sein Maximum bei 1.252,25 € im Monat (18,07 % von 6.930 €), in Wien wegen des höheren Wohnbauförderungsbeitrags bei 1.269,58 €. Von beiden Sonderzahlungen zusammen gehen höchstens 2.365,90 € ab, im ganzen Jahr also nie mehr als 17.392,90 €. Bei 8.000 € brutto sinkt die Belastung dadurch auf 15,7 % statt 18,07 %. Für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen liegt die Grenze bei 8.085 € im Monat. Alle Werte folgen aus der Aufwertungszahl 1,073, die für 2026 mit BGBl. II Nr. 263/2025 kundgemacht wurde, und werden jedes Jahr neu festgesetzt. Die Lohnsteuer kennt keinen solchen Deckel: Sie wächst über der Grenze weiter mit dem Tarif.
Was die Höchstbeitragsgrundlage bei Ihnen deckelt
SV pro Monat
1.252,25 €
| ohne Deckel wären es | 1.445,60 € |
| Ersparnis durch den Deckel | 193,35 € |
| Effektiver SV-Satz | 15,7 % |
| Grenze 2026 | 6.930 € |
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Berechnungsmethode
Die Grenzen 2026 auf einen Blick
| Grenze | Betrag 2026 |
|---|---|
| pro Kalendertag | 231,00 € |
| pro Monat (laufender Bezug) | 6.930,00 € |
| Sonderzahlungen pro Kalenderjahr | 13.860,00 € |
| freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen, pro Monat | 8.085,00 € |
| Aufwertungszahl 2026 | 1,073 |
Die Höchstbeitragsgrundlage ist im Beitragsrecht der ÖGK eine Tagesgrenze: Die durchschnittliche Beitragsgrundlage pro Kalendertag darf 231 € nicht übersteigen. Für einen ganzen Kalendermonat mit voller Versicherung werden immer 30 Tage angesetzt, daraus ergeben sich die 6.930 €. Die Sonderzahlungen haben einen eigenen Topf, der pro Kalenderjahr gilt und nicht mit den Monaten verrechnet wird. Jedes Jahr werden die Werte mit der Aufwertungszahl angepasst, die per Verordnung kundgemacht wird; für 2026 beträgt sie 1,073 (ÖGK, veränderliche Werte 2026).
Ab wann die Sozialversicherung nicht mehr steigt
Bis 6.930 € brutto wächst der Dienstnehmerbeitrag mit jedem Euro um 18,07 %: Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung, Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderungsbeitrag (WKO, Beitragssätze 2026). Genau an der Grenze ist das Maximum erreicht.
| Teil | Satz | Höchstbetrag pro Monat |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 3,87 % | 268,19 € |
| Pensionsversicherung | 10,25 % | 710,33 € |
| Arbeitslosenversicherung | 2,95 % | 204,44 € |
| Arbeiterkammerumlage | 0,50 % | 34,65 € |
| Wohnbauförderung (außer Wien) | 0,50 % | 34,65 € |
| Summe | 18,07 % | 1.252,25 € |
In Wien beträgt der Wohnbauförderungsbeitrag seit 2026 0,75 %, das Maximum liegt deshalb bei 1.269,58 €. Von den Sonderzahlungen werden weder Arbeiterkammerumlage noch Wohnbauförderung abgezogen; auf Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration zusammen fallen höchstens 2.365,90 € an. Damit ergibt sich eine feste Obergrenze für das ganze Jahr: 17.392,90 € Dienstnehmerbeitrag, ganz gleich, ob jemand 97.020 € oder das Doppelte verdient.
Was der Deckel mit dem Netto macht
Über der Grenze sinkt der Anteil der Sozialversicherung am Brutto mit jedem Euro. Die Lohnsteuer wird aber aus Brutto minus Sozialversicherung berechnet: Weil die Sozialversicherung gleich bleibt, wächst die Steuerbasis über der Grenze Euro für Euro mit.
| Brutto pro Monat | SV Dienstnehmer | Anteil am Brutto | Lohnsteuer | Netto |
|---|---|---|---|---|
| 6.000 € | 1.084,20 € | 18,1 % | 1.207,85 € | 3.707,95 € |
| 6.930 € | 1.252,25 € | 18,1 % | 1.512,63 € | 4.165,12 € |
| 8.000 € | 1.252,25 € | 15,7 % | 2.010,47 € | 4.737,28 € |
| 10.000 € | 1.252,25 € | 12,5 % | 2.970,47 € | 5.777,28 € |
| 12.000 € | 1.252,25 € | 10,4 % | 3.970,44 € | 6.777,31 € |
Für eine Gehaltsverhandlung in diesem Bereich zählt die Grenzbelastung. Knapp unter 6.930 € bleiben von 100 € zusätzlichem Brutto 49,16 €. Knapp darüber sind es 60,00 €, weil nur noch die 40-Prozent-Stufe der Lohnsteuer greift. Ab 7.127 € brutto beginnt die 48-Prozent-Stufe, von 100 € mehr kommen dann 52,00 € an. Die Seiten zu 7.000 Euro brutto und 10.000 Euro brutto zeigen diese Gehälter im Detail.
Ihr Sozialversicherungsbeitrag Posten für Posten
SV pro Monat
386,88 €
| Satz insgesamt | 16,12 % |
| Pensionsversicherung | 246,00 € |
| Krankenversicherung | 92,88 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,00 %) | 24,00 € |
Die Sonderzahlungen und ihr eigener Jahresdeckel
Für Sonderzahlungen gilt die Grenze von 13.860 € pro Kalenderjahr, unabhängig von den Monaten. Wer 9.000 € im Monat verdient, bekommt einen Urlaubszuschuss von 9.000 €: Davon sind 6.930 € über der halben Jahresgrenze, aber trotzdem beitragspflichtig, weil der Topf von 13.860 € noch nicht ausgeschöpft ist. Bei der Weihnachtsremuneration bleiben dann nur noch 4.860 € beitragspflichtig, der Rest ist frei. Die Reihenfolge entscheidet also, welche Zahlung mehr Sozialversicherung kostet, die Summe ändert sich nicht.
Die ÖGK rechnet auch mehrere Dienstverhältnisse beim selben Arbeitgeber im selben Jahr zusammen: Was aus einem früheren Dienstverhältnis schon an Sonderzahlungen verbeitragt wurde, wird vom Jahresdeckel abgezogen. Rechnen Sie den Verlauf beider Zahlungen im Urlaubsgeld- und Weihnachtsgeld-Rechner nach.
Teilmonate, freie Dienstnehmer und Betriebliche Vorsorge
- Eintritt oder Austritt im Monat: Pro versichertem Tag wird ein Dreißigstel der Monatsgrenze angesetzt. Bei 15 Tagen sind es 3.465 €.
- Freie Dienstnehmer: Ohne Sonderzahlungen gilt 8.085 € im Monat. Wer als freier Dienstnehmer Sonderzahlungen bekommt, hat dieselben Grenzen wie ein Angestellter.
- Abfertigung neu: Der Beitrag von 1,53 % an die BV-Kasse wird auch über der Grenze vom ganzen Entgelt bezahlt (ÖGK, Höchstbeitragsgrundlagen).
Der Arbeitgeber spart mit
Auch der Dienstgeberanteil der Sozialversicherung von 20,98 % endet bei 6.930 €. Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, Zuschlag und Kommunalsteuer werden dagegen vom vollen Bruttobezug berechnet. Was ein Gehalt über der Grenze den Betrieb insgesamt kostet, zeigt der Dienstgeberkosten-Rechner.
Zwei Jobs zugleich: Erstattung aus der Pensionsversicherung
Jeder Arbeitgeber wendet die Grenze nur auf das Entgelt an, das er selbst bezahlt. Wer gleichzeitig zwei gut bezahlte Dienstverhältnisse hat, kann deshalb insgesamt über der Grenze verbeitragt werden. Für die Pensionsversicherung sieht § 70 ASVG einen Ausgleich vor: Übersteigt die Summe aller Beitragsgrundlagen eines Jahres, Sonderzahlungen eingeschlossen, die Summe der monatlichen Höchstbeitragsgrundlagen, werden 45 % der aufgewerteten Beiträge auf den Überschreitungsbetrag erstattet. Als monatliche Grenze gilt dafür das 35-Fache des Tageswerts, also 8.085 €. Bei einem einzigen ganzjährigen Dienstverhältnis mit zwei Sonderzahlungen kommen höchstens 97.020 € Beitragsgrundlage zusammen, genau zwölf dieser Monatsgrenzen. Die Erstattung erfolgt laut Gesetz bis zum 30. Juni des Folgejahres nach der vollständigen Entrichtung. Für Kranken- und Arbeitslosenversicherung enthält § 70 ASVG keine solche Regel.