Was von Ihren Überstunden netto bleibt
Stundenlohn, Zuschlag, steuerfreier Teil und Abzüge für genau Ihren Monat, nach den Regeln von 2026.
Zehn Überstunden mit dem gesetzlichen Zuschlag von 50 % bringen bei 3.000 € brutto und 40 Wochenstunden 2026 259,82 € brutto und 174,99 € netto, also 67 % des Bruttobetrags. Der Grundlohn je Stunde beträgt 17,32 € (Monatsgehalt geteilt durch Wochenstunden mal 4,33). Steuerfrei sind 2026 die Zuschläge für die ersten 15 Überstunden im Monat, höchstens 50 % des Grundlohns und insgesamt 170 €. Das ist eine Übergangsregel für ein Jahr: 2024 und 2025 galten 18 Stunden und 200 €, ab Jänner 2027 gilt wieder das Dauerrecht mit 10 Stunden und 120 €. Die Grundvergütung der Überstunden ist immer voll steuerpflichtig, und Sozialversicherung fällt auf den ganzen Betrag an. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sind zusätzlich bis 400 € im Monat steuerfrei.
Davon bleibt netto
174,54 €
von 259,82 € brutto · 67 %
| Grundlohn je Stunde (÷ 4,33 Wochen) | 17,32 € |
|---|---|
| Grundvergütung der Überstunden | 173,21 € |
| Überstundenzuschläge | 86,61 € |
| davon steuerfrei (max. 15 Std., 170 €) | 86,61 € |
| mehr Sozialversicherung | − 47,60 € |
| mehr Lohnsteuer | − 37,68 € |
| Netto des Monats | 2.343,37 € |
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Berechnungsmethode
So rechnet der Überstunden-Rechner
Sie geben Monatsgehalt brutto, Normalarbeitszeit pro Woche, die Überstunden des Monats, den Zuschlag und das Bundesland des Arbeitsorts ein. Der Rechner ermittelt den Grundlohn je Stunde, indem er das Gehalt durch die Wochenstunden mal 4,33 teilt, multipliziert mit den Stunden, legt den Zuschlag darauf und trennt den steuerfreien Teil ab. Dann rechnet er Ihren Lohnzettel zweimal, mit und ohne Überstunden. Die große Zahl ist, was davon netto bleibt. Ihr Kollektivvertrag darf eine andere Berechnungsart vorsehen (§ 10 Abs. 3 AZG); dann weicht der Stundenlohn leicht ab.
Was 10 Überstunden bei 3.000 € bringen
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Grundlohn je Stunde | 17,32 € |
| Grundvergütung | 173,21 € |
| Zuschlag 50,0 % | 86,61 € |
| davon steuerfrei | 86,61 € |
| mehr Sozialversicherung | 46,95 € |
| mehr Lohnsteuer | 37,88 € |
| mehr netto | 174,99 € |
Mehr Stunden, kleinerer Netto-Anteil
| Überstunden | brutto mehr | davon steuerfrei | netto mehr |
|---|---|---|---|
| 5 | 129,91 € | 43,30 € | 87,50 € |
| 10 | 259,82 € | 86,61 € | 174,99 € |
| 15 | 389,72 € | 129,91 € | 262,48 € |
| 20 | 519,63 € | 129,91 € | 336,98 € |
Bis zur 15. Stunde wächst der steuerfreie Teil mit, danach bleibt er stehen; jede weitere Stunde wird samt Zuschlag voll versteuert. Bei 20 Stunden bleiben deshalb 64,8 % netto statt 67,4 % bei 10 Stunden.
Die Regeln 2024 bis 2027 im Vergleich
Die Grenze in § 68 Abs. 2 EStG liegt im Dauerrecht bei 10 Stunden und 120 €. Für 2024 und 2025 hob § 124b EStG sie befristet an, für 2026 gilt eine eigene, etwas niedrigere Stufe. Für 20 Überstunden bei 3.000 € brutto heißt das:
| Jahr | Grenze | steuerfreier Zuschlag |
|---|---|---|
| 2024 und 2025 | 18 Std., 200 € | 155,88 € |
| 2026 | 15 Std., 170 € | 129,90 € |
| ab 2027 | 10 Std., 120 € | 86,60 € |
Hat Ihr Arbeitgeber Anfang 2026 noch mit den alten Werten abgerechnet, musste er bis spätestens 31. Mai 2026 aufrollen, sofern das technisch möglich war; prüfen Sie im Zweifel Ihre Lohnzettel der ersten Monate.
Sonntag, Feiertag, Nacht und Zulagen
Unabhängig davon sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und die damit zusammenhängenden Überstundenzuschläge bis 400 € im Monat steuerfrei (§ 68 Abs. 1). Der Rechner bildet nur die Befreiung für normale Überstunden ab; wählen Sie 100,0 % Zuschlag, rechnet er davon höchstens die Hälfte des Grundlohns steuerfrei. Was das Sechstel durch regelmäßige Überstunden gewinnt, zeigt der Urlaubsgeld- und Weihnachtsgeld-Rechner; Ihren Stundenlohn ohne Überstunden finden Sie auf der Seite Stundenlohn.