Stundenlohn: vom Brutto pro Stunde zum Monatsnetto
Wie ein Stundenlohn in ein Monatsgehalt umgerechnet wird, was davon netto bleibt und wie viel eine Arbeitsstunde nach Abzügen tatsächlich bringt.
Ein Stundenlohn wird in Österreich in ein Monatsbrutto umgerechnet, indem man ihn mit den Wochenstunden und dem Faktor 4,33 multipliziert, der durchschnittlichen Zahl der Wochen pro Monat. Bei 20 € brutto und 40 Wochenstunden ergibt das 3.464,00 € im Monat und 2.440,19 € netto, also 14,09 € pro Stunde. Rechnet man Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration mit ein, die meist auch Beschäftigten mit Stundenlohn zustehen, steigt der Nettowert einer Stunde auf 16,71 €. Von einem niedrigen Stundenlohn bleibt prozentual mehr: Bei 12 € sind es 81 % des Bruttos, bei 40 € nur 60 %, weil Lohnsteuer und Arbeitslosenversicherung mit dem Einkommen steigen. Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn kennt Österreich nicht; die Untergrenzen stehen in den Kollektivverträgen der Branchen. Wer höchstens 551,10 € im Monat verdient, ist geringfügig beschäftigt und bekommt den Stundenlohn ohne Abzüge.
Vom Stundenlohn zum Monatsnetto
Netto pro Monat
2.043 €
| Monatsbrutto (× 4,33 Wochen) | 2.771 € |
| Netto pro Stunde | 11,79 € |
| Jahresnetto (14 Bezüge) | 28.872 € |
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Berechnungsmethode
Die Umrechnung: mal Wochenstunden mal 4,33
Ein Jahr hat 52 Wochen, verteilt auf zwölf Monate sind das im Schnitt 4,33 Wochen pro Monat. Diesen Faktor verwendet die Lohnverrechnung in beide Richtungen: Aus einem Stundenlohn wird das Monatsbrutto, und aus einem Monatsgehalt wird der Stundensatz, etwa für Überstunden. Die Formel lautet:
Monatsbrutto = Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33
Bei 20 € und 40 Stunden ergibt das 3.464,00 €. Wer im Stundenlohn bezahlt wird, bekommt in kurzen Monaten etwas weniger und in langen etwas mehr, je nachdem, wie der Kollektivvertrag die Abrechnung regelt. Über das Jahr gleicht sich das aus. Bei Teilzeit gilt dieselbe Formel mit den vereinbarten Wochenstunden: 16 € und 20 Stunden ergeben 1.385,60 € brutto und 1.176,10 € netto, weil bei diesem Betrag weder Lohnsteuer noch Arbeitslosenversicherung anfallen. Mehr dazu unter Teilzeit brutto netto. Für die Lohnsteuer sind kleine Schwankungen ohne Bedeutung; wer stark schwankende Monate hat, holt zu viel bezahlte Steuer über die Arbeitnehmerveranlagung zurück.
Tabelle: Stundenlohn, Monatsnetto und Netto pro Stunde
| Stundenlohn | Brutto 38,5 h | Netto 38,5 h | Brutto 40 h | Netto 40 h | Netto je Stunde (40 h) |
|---|---|---|---|---|---|
| 12,00 € | 2.000,46 € | 1.627,58 € | 2.078,40 € | 1.680,50 € | 9,70 € |
| 14,00 € | 2.333,87 € | 1.823,90 € | 2.424,80 € | 1.877,29 € | 10,84 € |
| 16,00 € | 2.667,28 € | 1.983,26 € | 2.771,20 € | 2.042,86 € | 11,79 € |
| 18,00 € | 3.000,69 € | 2.174,48 € | 3.117,60 € | 2.241,52 € | 12,94 € |
| 20,00 € | 3.334,10 € | 2.365,69 € | 3.464,00 € | 2.440,19 € | 14,09 € |
| 22,00 € | 3.667,51 € | 2.556,90 € | 3.810,40 € | 2.631,58 € | 15,19 € |
| 25,00 € | 4.167,63 € | 2.807,19 € | 4.330,00 € | 2.887,01 € | 16,67 € |
| 30,00 € | 5.001,15 € | 3.216,93 € | 5.196,00 € | 3.312,71 € | 19,13 € |
| 35,00 € | 5.834,68 € | 3.626,68 € | 6.062,00 € | 3.738,43 € | 21,58 € |
| 40,00 € | 6.668,20 € | 4.036,42 € | 6.928,00 € | 4.164,13 € | 24,04 € |
Die Tabelle rechnet mit 38,5 und 40 Wochenstunden, zwei in Kollektivverträgen verbreiteten Normalarbeitszeiten. Der Unterschied zwischen beiden ist bei gleichem Stundenlohn kleiner als die anderthalb Stunden vermuten lassen, weil die zusätzlichen Euro mit dem Grenzsteuersatz belastet werden. Wer nach Kollektivvertrag ein Monatsgehalt bekommt und seinen Stundenlohn wissen will, rechnet umgekehrt: Monatsgehalt geteilt durch Wochenstunden und durch 4,33.
Vom Stundenlohn zum Monatsnetto
Netto pro Monat
2.043 €
| Monatsbrutto (× 4,33 Wochen) | 2.771 € |
| Netto pro Stunde | 11,79 € |
| Jahresnetto (14 Bezüge) | 28.872 € |
Warum von höheren Stundenlöhnen prozentual weniger bleibt
Bei 12 € Stundenlohn und 40 Stunden bleiben 80,9 % des Bruttos, bei 40 € nur 60,1 %. Drei Mechanismen wirken zusammen. Die Lohnsteuer folgt einem Stufentarif (§ 33 EStG): Kleine Monatsgehälter liegen ganz oder großteils in der steuerfreien Stufe, große in den Stufen mit 40,0 % und mehr. Die Arbeitslosenversicherung ist für kleine Einkommen herabgesetzt und erst über 2.630 € brutto im Monat voll zu zahlen; bei 14 € und 38,5 Stunden liegt man noch darunter. Ganz oben dreht sich die Wirkung etwas, weil die Sozialversicherung ab 6.930 € nicht mehr wächst; bei 40 € Stundenlohn ist diese Grenze fast erreicht.
Netto pro Stunde mit Sonderzahlungen
Auch Beschäftigte mit Stundenlohn bekommen nach den meisten Kollektivverträgen Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Weil beide mit nur 6,0 % besteuert werden, ist eine Arbeitsstunde übers Jahr mehr wert als im einzelnen Monat: Bei 20 € und 40 Stunden sind es 14,09 € im laufenden Monat, aber 16,71 €, wenn man das Jahresnetto durch alle bezahlten Stunden teilt. Wer zwei Angebote vergleicht, eines mit Stundenlohn ohne Sonderzahlungen und eines mit vierzehn Bezügen, sollte diesen Unterschied einrechnen; die Seite zum Jahresgehalt zeigt den Effekt in Euro.
Kein gesetzlicher Mindestlohn, aber Kollektivverträge
Österreich hat keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Die Untergrenzen ergeben sich aus den Kollektivverträgen, die für Branchen und Berufsgruppen ausgehandelt werden und fast alle Arbeitsverhältnisse erfassen. Sie unterscheiden nach Tätigkeit, Qualifikation und Berufsjahren und werden meist einmal im Jahr erhöht. Den für Sie gültigen Mindeststundenlohn finden Sie in der Lohntabelle Ihres Kollektivvertrags; dieser Rechner nimmt den Betrag, den Sie tatsächlich bekommen.
Stundenlohn bei Minijob und Überstunden
Bleibt das Monatsentgelt bei höchstens 551,10 €, ist die Beschäftigung geringfügig: keine Sozialversicherung für Sie, netto gleich brutto (ÖGK, veränderliche Werte 2026). Wie viele Stunden das zulässt, hängt vom Stundenlohn ab:
| Stundenlohn | höchstens Stunden pro Woche | höchstens Stunden pro Monat |
|---|---|---|
| 12,00 € | 10,6 | 45,9 |
| 14,00 € | 9,1 | 39,4 |
| 16,00 € | 8,0 | 34,4 |
| 20,00 € | 6,4 | 27,6 |
Was bei Überschreiten passiert und was neben einer Hauptbeschäftigung gilt, erklärt die Seite Geringfügige Beschäftigung. Für Überstunden ist der Normallohn je Stunde die Grundlage des Zuschlags von 50,0 % (§ 10 Abs. 3 AZG). Bei 20 € Stundenlohn bringen zehn Überstunden im Monat 300,00 € brutto, davon sind 100,00 € Zuschlag lohnsteuerfrei (§ 68 EStG); netto kommen 202,06 € dazu. Den eigenen Fall rechnet der Überstundenrechner durch.