4.000 Euro brutto: Netto zwischen 40 und 6 Prozent
Bei diesem Gehalt gehen zwei Steuersätze weit auseinander: der für das laufende Gehalt und der für die Sonderzahlungen.
Von 4.000 € brutto bleiben 2026 2.724,79 € netto im Monat, nach 722,80 € Sozialversicherung und 552,41 € Lohnsteuer. Hochgerechnet ergibt das eine Bemessungsgrundlage von 39.194 €, und weil die 30-Prozent-Stufe bei 36.458 € endet, liegt ein Teil davon schon in der 40-Prozent-Stufe; laut Rechner beginnt sie ab etwa 3.722 € brutto. Für das laufende Gehalt heißt das: Von jedem zusätzlichen Euro gehen rund 50,8 % an Sozialversicherung und Steuer. Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration werden dagegen innerhalb des Jahressechstels weiter mit 6 % besteuert, die Grenzbelastung liegt dort bei rund 22,0 %. So bringt der Urlaubszuschuss 3.155,37 € netto, deutlich mehr als ein Monatsgehalt. Eine Prämie hat diesen Vorteil nicht mehr, weil das Sechstel bei vierzehn gleichen Bezügen vollständig verbraucht ist: Von 1.000 € Prämie mit dem Weihnachtsgeld bleiben 497,58 €. Das Jahresnetto beträgt 38.971 €.
Netto aus diesem Bruttogehalt
Netto pro Monat
2.725 €
| Sozialversicherung | 723 € |
| Lohnsteuer | 552 € |
| Jahresnetto (14 Bezüge) | 38.971 € |
| Abzüge vom Jahresbrutto | 30,4 % |
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Berechnungsmethode
Lohnzettel bei 4.000 € brutto
| Position | Monatsgehalt | Urlaubszuschuss |
|---|---|---|
| Brutto | 4.000,00 € | 4.000,00 € |
| Sozialversicherung | 722,80 € | 682,80 € |
| Lohnsteuer | 552,41 € | 161,83 € |
| Netto | 2.724,79 € | 3.155,37 € |
Seit etwa 3.722 € brutto: die 40-Prozent-Stufe
Die Bemessungsgrundlage von 39.194 € im Jahr überschreitet die Grenze von 36.458 € um 2.736 €. Nur dieser Teil wird mit 40 Prozent besteuert (§ 33 Abs. 1 EStG), alles darunter wie bisher. Der Durchschnitt bleibt deshalb niedrig: Die Lohnsteuer macht 13,8 % des Monatsbruttos aus. Für Entscheidungen zählt aber der Grenzsatz, und der liegt mit Sozialversicherung bei 50,8 %.
Laufend 40 Prozent, Sonderzahlung 6 Prozent
Für den 13. und 14. Bezug gilt ein eigener Tarif (§ 67 Abs. 1 EStG): 620 € frei, dann 6,0 % bis zu einer Summe von 25.000 € im Jahr. Bei 4.000 € reicht das für beide Sonderzahlungen. Sozialversicherung fällt auf Sonderzahlungen ohne AK-Umlage und Wohnbauförderung an (WKO), der Satz beträgt 17,07 %. Der Abstand zwischen beiden Welten ist bei diesem Gehalt so groß wie nie zuvor auf der Gehaltsskala.
| Von einem Euro brutto mehr | im Monatsgehalt | in einer Sonderzahlung |
|---|---|---|
| Sozialversicherung | 18,07 % | 17,07 % |
| Lohnsteuer auf den Rest | 40,0 % | 6,0 % |
| Abzüge insgesamt | 50,8 % | 22,0 % |
| bleibt netto | 49,2 % | 78,0 % |
Eine Erhöhung wirkt vierzehnmal
Steigt das Monatsgehalt um 100 €, steigen Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration mit. Im Jahr kommen netto 745,70 € an: 589,80 € aus den zwölf Monaten und 155,90 € aus den beiden Sonderzahlungen. Der Gehaltserhöhungsrechner zeigt den Monatswert für jede Erhöhung.
Prämien: das Sechstel ist schon voll
Das Jahressechstel beträgt bei gleichbleibendem Gehalt 8.000 €, genau so viel wie die beiden Sonderzahlungen zusammen. Eine Prämie von 1.000 € mit dem Weihnachtsgeld passt nicht mehr hinein und wird nach Tarif versteuert, im November also mit 40 Prozent: 331,72 € Lohnsteuer, netto 497,58 €. Wie das Sechstel wächst und schrumpft, erklärt der Ratgeber zum Jahressechstel. Eine Ausnahme ist die steuerfreie Mitarbeiterprämie bis 500 € im zweiten Halbjahr 2026, die das Sechstel weder erhöht noch verbraucht.
Weitere Fälle im Brutto-Netto-Rechner. Darunter: 3.500 Euro brutto, noch ganz in der 30-Prozent-Stufe; darüber: 5.000 Euro brutto.