Steuerklassen in Österreich: was es stattdessen gibt

Für alle, die aus Deutschland kommen und auf dem Lohnzettel vergeblich eine Steuerklasse suchen: wie Familie, Ehe und Arbeitsweg hier die Lohnsteuer verändern.

In Österreich gibt es keine Steuerklassen. Jeder Mensch wird mit seinem eigenen Einkommen nach demselben Tarif des § 33 EStG besteuert, verheiratet oder nicht, und Ehepaare werden nicht gemeinsam veranlagt. Eine Heirat ändert die Lohnsteuer deshalb für sich allein nicht: Bei 3.500 € brutto bleiben 2026 ledig wie verheiratet 2.460,83 € netto im Monat. Was die Steuer senkt, sind Absetzbeträge, die an Kinder, Lebensumstände und Arbeitsweg anknüpfen. Der Familienbonus Plus zieht 166,68 € pro Monat und Kind unter 18 direkt von der Steuer ab. Der Alleinverdienerabsetzbetrag von 612 € im Jahr mit einem Kind steht nur zu, wenn mindestens ein Kind da ist und der Partner höchstens 7.411 € im Jahr verdient; Alleinerziehende bekommen denselben Betrag. Wer Unterhalt für ein Kind außerhalb des Haushalts zahlt, erhält den Unterhaltsabsetzbetrag ab 38 € im Monat, Pendler das Pendlerpauschale und den Pendlereuro. All das beantragen Sie beim Arbeitgeber oder holen es in der Arbeitnehmerveranlagung nach.

Gleiches Netto, ob ledig oder verheiratet

Netto pro Monat

2.174 €

verheiratet, ohne Kinder2.174 €
mit Kindern, Familienbonus geteilt2.174 €
Brutto-Netto-Rechner →

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Individualbesteuerung statt Steuerklassen

Wer aus Deutschland nach Österreich zieht, sucht auf dem ersten Lohnzettel meist eine Steuerklasse. Es gibt sie nicht. Der Einkommensteuertarif nach § 33 EStG gilt für jede Person gleich und wird nur auf ihr eigenes Einkommen angewendet. Eine Zusammenveranlagung von Ehepaaren und ein Splitting der Einkommen gibt es nicht; jeder Partner hat seine eigene Arbeitnehmerveranlagung. Der Familienstand allein ändert die Lohnsteuer also nicht, und ein Wechsel der Kombination nach der Hochzeit ist weder nötig noch möglich.

Was die Lohnsteuer individuell macht, sind Absetzbeträge. Sie werden nicht vom Einkommen, sondern direkt von der berechneten Steuer abgezogen; jeder Euro Absetzbetrag ist ein Euro weniger Steuer, unabhängig vom Grenzsteuersatz. Dazu kommen Freibeträge wie das Pendlerpauschale, die das Einkommen mindern.

Was die Lohnsteuer in Österreich verändert

Quelle: BMF, Steuerabsetzbeträge im Überblick
AbsetzbetragHöhe 2026Voraussetzung
Verkehrsabsetzbetrag496 € im Jahrjeder Arbeitnehmer, automatisch
Familienbonus Plus166,68 € pro Monat und Kind unter 18, 58,34 € ab 18Familienbeihilfe für das Kind, Antrag
Alleinverdienerabsetzbetrag612 € (1 Kind), 828 € (2 Kinder), +273 € je weiteresKind, Partner verdient höchstens 7.411 €
Alleinerzieherabsetzbetragwie Alleinverdienermehr als 6 Monate ohne Partner, Familienbeihilfe
Unterhaltsabsetzbetrag38 € / 56 € / 75 € pro MonatUnterhalt für Kind außerhalb des Haushalts
Pendlereuro6 € je km einfacher Strecke im JahrAnspruch auf Pendlerpauschale

Ein Gehalt, sechs Lebenslagen

Wie wenig der Familienstand und wie viel Kinder und Arbeitsweg ausmachen, zeigt dasselbe Bruttogehalt von 3.500 € in verschiedenen Situationen:

Laufender Monat 2026, außerhalb Wiens, Familienbonus für ein Kind unter 18
SituationNetto pro MonatUnterschied zu ledig
ledig, ohne Kinder2.460,83 €0,00 €
verheiratet, ohne Kinder, Partner ohne Einkommen2.460,83 €0,00 €
verheiratet, 1 Kind, Familienbonus geteilt2.544,17 €83,34 €
verheiratet, 1 Kind, Familienbonus ganz2.627,51 €166,68 €
wie oben, Partner verdient höchstens 7.411 € (Alleinverdiener)2.678,51 €217,68 €
ledig, 30 km Arbeitsweg, Öffis zumutbar2.493,23 €32,40 €

Die zweite Zeile ist für viele Zuzügler die Überraschung: Verheiratet ohne Kinder und mit einem Partner ohne Einkommen ergibt dasselbe Netto wie ledig. Der Alleinverdienerabsetzbetrag setzt laut BMF mindestens ein Kind voraus, für das Familienbeihilfe bezogen wird. Erst dann zählt die Grenze von 7.411 € für die Einkünfte des Partners. Zu den Einkünften des Partners zählen dabei auch Wochengeld und manche steuerfreie Auslandsbezüge, nicht aber Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld oder Familienbeihilfe.

Was der AVAB oder AEAB Ihnen monatlich bringt

Mehr netto pro Monat

51,00 €

Absetzbetrag im Jahr612 €
Wirksam über den Lohnzettel612 €

Was die Lohnsteuer übersteigt, wird über die Veranlagung erstattet.

Brutto-Netto-Rechner →

Der Familienbonus: der größte Hebel

Mit 2.000,16 € im Jahr pro Kind unter 18 ist der Familienbonus Plus der wichtigste Absetzbetrag. Er wird höchstens bis zur Höhe der Lohnsteuer berücksichtigt und kann zwischen den Eltern geteilt werden, jeder bekommt dann die Hälfte. Bei 3.500 € brutto wirkt er voll. Wer wenig Steuer zahlt, bekommt in bestimmten Fällen stattdessen den Kindermehrbetrag ausbezahlt.

Getrennt lebend, Unterhalt, Patchwork

Wer für ein Kind Unterhalt zahlt, das nicht im eigenen Haushalt lebt, bekommt den Unterhaltsabsetzbetrag: 38 € pro Monat für das erste, 56 € für das zweite und 75 € für jedes weitere Kind, aber nur für Monate, in denen der volle Unterhalt bezahlt wurde. Beantragt wird er in der Arbeitnehmerveranlagung mit der Beilage L1k. Der Familienbonus kann in diesem Fall zwischen dem Elternteil mit Familienbeihilfe und dem unterhaltspflichtigen Elternteil aufgeteilt werden.

Wo der Partner doch eine Rolle spielt

Ganz ohne Bezug zum Partner ist das österreichische System nicht. Der Kindermehrbetrag von bis zu 700 € je Kind steht nach § 33 Abs. 7 EStG nur zu, wenn der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht oder auch der Partner weniger als 700 € Steuer zahlt. Beim Alleinverdienerabsetzbetrag zählt das Einkommen des Partners samt Urlaubs- und Weihnachtsgeld über der Freigrenze, abzüglich Sozialversicherung und mindestens 132 € Werbungskosten. Erfüllen beide Partner die Voraussetzungen, bekommt ihn der mit den höheren Einkünften. Das sind aber Bedingungen für einzelne Absetzbeträge, keine gemeinsame Besteuerung.

Der Arbeitsweg

Das Pendlerpauschale senkt die Bemessungsgrundlage, der Pendlereuro die Steuer direkt. Bei 30 Kilometern mit zumutbaren Öffis steigt das Netto im Beispiel um 32,40 € im Monat, mehr als die Heirat je bringen kann. Wer wenig verdient und pendelt, bekommt außerdem einen erhöhten Verkehrsabsetzbetrag.

Was Zuzügler konkret tun

  1. Beim Eintritt dem Arbeitgeber Kinder, Alleinverdiener- oder Alleinerzieherstatus und Pendelstrecke melden; dafür gibt es Formulare des Finanzministeriums.
  2. Familienbeihilfe beim Finanzamt beantragen, denn sie ist Voraussetzung für Familienbonus und Alleinverdienerabsetzbetrag.
  3. Nach dem ersten Jahr die Arbeitnehmerveranlagung machen. Wer im Laufe des Jahres zugezogen ist, bekommt dabei oft Lohnsteuer zurück, weil die Lohnverrechnung so gerechnet hat, als hätte er das ganze Jahr gleich viel verdient.

Häufige Fragen

Welche Steuerklasse habe ich in Österreich als Verheirateter?

Keine, denn das österreichische Recht kennt keine Steuerklassen. Ihr Lohn wird allein nach Ihrem eigenen Einkommen und dem Tarif des § 33 EStG besteuert. Die Ehe allein bringt steuerlich nichts. Erst mit einem Kind kann ein Alleinverdienerabsetzbetrag von 612 € im Jahr zustehen, wenn der Partner höchstens 7.411 € verdient; dazu kommt der Familienbonus Plus für jedes Kind.

Gibt es in Österreich statt Steuerklassen ein Ehegattensplitting?

Nein. Österreich besteuert jeden Ehepartner einzeln, ein Splitting der Einkommen gibt es nicht. Verdient ein Partner viel und der andere wenig, zahlt der Gutverdiener seine Lohnsteuer wie ein Lediger. Ausgleich gibt es nur über Absetzbeträge, und die setzen in der Regel Kinder voraus. Mit einem Kind unter 18 und vollem Familienbonus steigt das Netto bei 3.500 € brutto um 166,68 € im Monat.

Was ersetzt die Steuerklasse für Alleinerziehende in Österreich?

Der Alleinerzieherabsetzbetrag. Er steht zu, wenn Sie mehr als sechs Monate im Jahr mit mindestens einem Kind ohne Partner leben und für das Kind mehr als sechs Monate Familienbeihilfe beziehen. 2026 sind es 612 € mit einem Kind, 828 € mit zwei und 273 € mehr für jedes weitere. Ist die Steuer zu gering, wird er in der Veranlagung ausbezahlt.

Muss ich meinem österreichischen Arbeitgeber statt einer Steuerklasse etwas melden?

Nur, wenn Sie Absetzbeträge schon im laufenden Lohn haben möchten: Familienbonus Plus, Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag und Pendlerpauschale beantragen Sie mit einem Formular beim Arbeitgeber. Ohne Meldung rechnet die Lohnverrechnung wie für eine Person ohne Kinder mit 496 € Verkehrsabsetzbetrag. Nichts geht verloren, denn alles lässt sich bis zu fünf Jahre rückwirkend in der Arbeitnehmerveranlagung nachholen.

Wie viel bringt der Alleinverdienerabsetzbetrag im Vergleich zu einer deutschen Steuerklasse?

Einen festen Betrag statt eines anderen Tarifs: 612 € im Jahr mit einem Kind, 828 € mit zwei, 1.101 € mit drei Kindern. Bei 3.500 € brutto sind das 51,00 € mehr netto im Monat. Der Betrag hängt nicht von Ihrem Einkommen ab, nur davon, dass der Partner höchstens 7.411 € im Jahr verdient (BMF).

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Quellen

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Herausgeber von Lohn- und Sozialrechnern für Österreich

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