Steuerklassen in Österreich: was es stattdessen gibt
Für alle, die aus Deutschland kommen und auf dem Lohnzettel vergeblich eine Steuerklasse suchen: wie Familie, Ehe und Arbeitsweg hier die Lohnsteuer verändern.
In Österreich gibt es keine Steuerklassen. Jeder Mensch wird mit seinem eigenen Einkommen nach demselben Tarif des § 33 EStG besteuert, verheiratet oder nicht, und Ehepaare werden nicht gemeinsam veranlagt. Eine Heirat ändert die Lohnsteuer deshalb für sich allein nicht: Bei 3.500 € brutto bleiben 2026 ledig wie verheiratet 2.460,83 € netto im Monat. Was die Steuer senkt, sind Absetzbeträge, die an Kinder, Lebensumstände und Arbeitsweg anknüpfen. Der Familienbonus Plus zieht 166,68 € pro Monat und Kind unter 18 direkt von der Steuer ab. Der Alleinverdienerabsetzbetrag von 612 € im Jahr mit einem Kind steht nur zu, wenn mindestens ein Kind da ist und der Partner höchstens 7.411 € im Jahr verdient; Alleinerziehende bekommen denselben Betrag. Wer Unterhalt für ein Kind außerhalb des Haushalts zahlt, erhält den Unterhaltsabsetzbetrag ab 38 € im Monat, Pendler das Pendlerpauschale und den Pendlereuro. All das beantragen Sie beim Arbeitgeber oder holen es in der Arbeitnehmerveranlagung nach.
Gleiches Netto, ob ledig oder verheiratet
Netto pro Monat
2.174 €
| verheiratet, ohne Kinder | 2.174 € |
| mit Kindern, Familienbonus geteilt | 2.174 € |
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Berechnungsmethode
Individualbesteuerung statt Steuerklassen
Wer aus Deutschland nach Österreich zieht, sucht auf dem ersten Lohnzettel meist eine Steuerklasse. Es gibt sie nicht. Der Einkommensteuertarif nach § 33 EStG gilt für jede Person gleich und wird nur auf ihr eigenes Einkommen angewendet. Eine Zusammenveranlagung von Ehepaaren und ein Splitting der Einkommen gibt es nicht; jeder Partner hat seine eigene Arbeitnehmerveranlagung. Der Familienstand allein ändert die Lohnsteuer also nicht, und ein Wechsel der Kombination nach der Hochzeit ist weder nötig noch möglich.
Was die Lohnsteuer individuell macht, sind Absetzbeträge. Sie werden nicht vom Einkommen, sondern direkt von der berechneten Steuer abgezogen; jeder Euro Absetzbetrag ist ein Euro weniger Steuer, unabhängig vom Grenzsteuersatz. Dazu kommen Freibeträge wie das Pendlerpauschale, die das Einkommen mindern.
Was die Lohnsteuer in Österreich verändert
| Absetzbetrag | Höhe 2026 | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Verkehrsabsetzbetrag | 496 € im Jahr | jeder Arbeitnehmer, automatisch |
| Familienbonus Plus | 166,68 € pro Monat und Kind unter 18, 58,34 € ab 18 | Familienbeihilfe für das Kind, Antrag |
| Alleinverdienerabsetzbetrag | 612 € (1 Kind), 828 € (2 Kinder), +273 € je weiteres | Kind, Partner verdient höchstens 7.411 € |
| Alleinerzieherabsetzbetrag | wie Alleinverdiener | mehr als 6 Monate ohne Partner, Familienbeihilfe |
| Unterhaltsabsetzbetrag | 38 € / 56 € / 75 € pro Monat | Unterhalt für Kind außerhalb des Haushalts |
| Pendlereuro | 6 € je km einfacher Strecke im Jahr | Anspruch auf Pendlerpauschale |
Ein Gehalt, sechs Lebenslagen
Wie wenig der Familienstand und wie viel Kinder und Arbeitsweg ausmachen, zeigt dasselbe Bruttogehalt von 3.500 € in verschiedenen Situationen:
| Situation | Netto pro Monat | Unterschied zu ledig |
|---|---|---|
| ledig, ohne Kinder | 2.460,83 € | 0,00 € |
| verheiratet, ohne Kinder, Partner ohne Einkommen | 2.460,83 € | 0,00 € |
| verheiratet, 1 Kind, Familienbonus geteilt | 2.544,17 € | 83,34 € |
| verheiratet, 1 Kind, Familienbonus ganz | 2.627,51 € | 166,68 € |
| wie oben, Partner verdient höchstens 7.411 € (Alleinverdiener) | 2.678,51 € | 217,68 € |
| ledig, 30 km Arbeitsweg, Öffis zumutbar | 2.493,23 € | 32,40 € |
Die zweite Zeile ist für viele Zuzügler die Überraschung: Verheiratet ohne Kinder und mit einem Partner ohne Einkommen ergibt dasselbe Netto wie ledig. Der Alleinverdienerabsetzbetrag setzt laut BMF mindestens ein Kind voraus, für das Familienbeihilfe bezogen wird. Erst dann zählt die Grenze von 7.411 € für die Einkünfte des Partners. Zu den Einkünften des Partners zählen dabei auch Wochengeld und manche steuerfreie Auslandsbezüge, nicht aber Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld oder Familienbeihilfe.
Was der AVAB oder AEAB Ihnen monatlich bringt
Mehr netto pro Monat
51,00 €
| Absetzbetrag im Jahr | 612 € |
| Wirksam über den Lohnzettel | 612 € |
Was die Lohnsteuer übersteigt, wird über die Veranlagung erstattet.
Der Familienbonus: der größte Hebel
Mit 2.000,16 € im Jahr pro Kind unter 18 ist der Familienbonus Plus der wichtigste Absetzbetrag. Er wird höchstens bis zur Höhe der Lohnsteuer berücksichtigt und kann zwischen den Eltern geteilt werden, jeder bekommt dann die Hälfte. Bei 3.500 € brutto wirkt er voll. Wer wenig Steuer zahlt, bekommt in bestimmten Fällen stattdessen den Kindermehrbetrag ausbezahlt.
Getrennt lebend, Unterhalt, Patchwork
Wer für ein Kind Unterhalt zahlt, das nicht im eigenen Haushalt lebt, bekommt den Unterhaltsabsetzbetrag: 38 € pro Monat für das erste, 56 € für das zweite und 75 € für jedes weitere Kind, aber nur für Monate, in denen der volle Unterhalt bezahlt wurde. Beantragt wird er in der Arbeitnehmerveranlagung mit der Beilage L1k. Der Familienbonus kann in diesem Fall zwischen dem Elternteil mit Familienbeihilfe und dem unterhaltspflichtigen Elternteil aufgeteilt werden.
Wo der Partner doch eine Rolle spielt
Ganz ohne Bezug zum Partner ist das österreichische System nicht. Der Kindermehrbetrag von bis zu 700 € je Kind steht nach § 33 Abs. 7 EStG nur zu, wenn der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht oder auch der Partner weniger als 700 € Steuer zahlt. Beim Alleinverdienerabsetzbetrag zählt das Einkommen des Partners samt Urlaubs- und Weihnachtsgeld über der Freigrenze, abzüglich Sozialversicherung und mindestens 132 € Werbungskosten. Erfüllen beide Partner die Voraussetzungen, bekommt ihn der mit den höheren Einkünften. Das sind aber Bedingungen für einzelne Absetzbeträge, keine gemeinsame Besteuerung.
Der Arbeitsweg
Das Pendlerpauschale senkt die Bemessungsgrundlage, der Pendlereuro die Steuer direkt. Bei 30 Kilometern mit zumutbaren Öffis steigt das Netto im Beispiel um 32,40 € im Monat, mehr als die Heirat je bringen kann. Wer wenig verdient und pendelt, bekommt außerdem einen erhöhten Verkehrsabsetzbetrag.
Was Zuzügler konkret tun
- Beim Eintritt dem Arbeitgeber Kinder, Alleinverdiener- oder Alleinerzieherstatus und Pendelstrecke melden; dafür gibt es Formulare des Finanzministeriums.
- Familienbeihilfe beim Finanzamt beantragen, denn sie ist Voraussetzung für Familienbonus und Alleinverdienerabsetzbetrag.
- Nach dem ersten Jahr die Arbeitnehmerveranlagung machen. Wer im Laufe des Jahres zugezogen ist, bekommt dabei oft Lohnsteuer zurück, weil die Lohnverrechnung so gerechnet hat, als hätte er das ganze Jahr gleich viel verdient.