1.500 Euro brutto: netto ohne laufende Lohnsteuer

Warum bei diesem Gehalt im Monat keine Lohnsteuer anfällt, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld aber trotzdem besteuert wird, und was die Arbeitnehmerveranlagung zurückholt.

Von 1.500 € brutto bleiben 2026 1.273,20 € netto im Monat, und zwar ohne einen Cent Lohnsteuer: Abgezogen wird nur die Sozialversicherung von 226,80 €, also 15,12 %, weil die Arbeitslosenversicherung unter 2.225 € entfällt. Aufs Jahr gerechnet ergibt dieses Gehalt eine Steuer nach Tarif von 321 €, die der Verkehrsabsetzbetrag von 496 € vollständig aufzehrt. Laufend steuerfrei bleibt man laut Rechner bis etwa 1.580 € brutto. Anders beim Urlaubszuschuss und bei der Weihnachtsremuneration: Das Jahressechstel beträgt hier 3.000 € und liegt damit über der Freigrenze von 2.615 €, deshalb fallen auf beide Sonderzahlungen zusammen 117,38 € Lohnsteuer zum Satz von 6 % an. Netto bringt das Jahr 17.737 € bei 21.000 € brutto. Einen Teil der Sozialversicherung bekommen Sie mit der Arbeitnehmerveranlagung als SV-Rückerstattung zurück, ohne Kinder nach unserer Rechnung rund 979 €. Auf dem Lohnzettel bringt ein Familienbonus Plus bei diesem Einkommen nichts, für Alleinverdiener und Alleinerzieher gibt es aber den Kindermehrbetrag.

Netto aus diesem Bruttogehalt

Netto pro Monat

1.273 €

Sozialversicherung227 €
Lohnsteuer0 €
Jahresnetto (14 Bezüge)17.737 €
Abzüge vom Jahresbrutto15,5 %
Zum vollständigen Brutto-Netto-Rechner →

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Berechnungsmethode

Der Lohnzettel bei 1.500 €: nur Sozialversicherung

Laufender Bezug, außerhalb Wiens, ohne Kinder
PositionMonatJahr (12 Bezüge)
Bruttobezug1.500,00 €18.000 €
Krankenversicherung 3,87 %58,05 €696,60 €
Pensionsversicherung 10,25 %153,75 €1.845,00 €
Arbeitslosenversicherung 0,0 %0,00 €0,00 €
AK-Umlage und Wohnbauförderung15,00 €180,00 €
Lohnsteuer0,00 €0,00 €
Netto1.273,20 €15.278,40 €

Seit Jänner 2026 zahlen Beschäftigte bis 2.225 € brutto keinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung (ÖGK). Versichert bleiben sie trotzdem: Den Dienstgeberanteil von 2,95 % zahlt der Betrieb weiter, und der Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht genauso wie bei einem höheren Gehalt.

Wo die laufende Lohnsteuer anfängt

Hochgerechnet auf zwölf Monate ergibt 1.500 € brutto eine Bemessungsgrundlage von 15.146 €. Davon liegen 1.607 € über der steuerfreien Zone von 13.539 € und werden mit 20 Prozent belegt (§ 33 Abs. 1 EStG): 321,48 € im Jahr. Der Verkehrsabsetzbetrag von 496 € steht jedem Arbeitnehmer zu und ist größer, deshalb bleibt die Lohnsteuer bei null. Erst ab etwa 1.580 € brutto reicht er nicht mehr; 10 € darüber werden 0,73 € im Monat einbehalten. Eine Gehaltserhöhung bis in diese Gegend kommt also nur um die Sozialversicherung gekürzt an.

Warum Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld trotzdem besteuert werden

Für den 13. und 14. Bezug zählt nicht der Tarif, sondern das Jahressechstel nach § 67 EStG. Ist es nicht höher als 2.615 €, bleiben die Sonderzahlungen ganz steuerfrei. Bei vierzehn gleichen Bezügen entspricht das Sechstel zwei Monatsgehältern, die Grenze liegt also bei 1.307,50 € brutto im Monat. Mit 1.500 € sind Sie darüber, und weil es eine Freigrenze ist und kein Freibetrag, wird dann alles über 620 € besteuert.

Ein Euro mehr Monatsgehalt über der Freigrenze kostet netto im Jahr mehr, als er bringt
MonatsbruttoJahressechstelSteuer auf beide SonderzahlungenNetto im Jahr
1.307 €2.614 €0,00 €15.557,46 €
1.308 €2.616 €97,60 €15.471,78 €
1.500 €3.000 €117,38 €17.737,42 €

Netto bringt der Urlaubszuschuss 1.248,11 €, die Weihnachtsremuneration 1.210,91 €. Der Unterschied kommt vom Freibetrag, den die Lohnverrechnung beim ersten Mal verbraucht. Mehr dazu im Ratgeber zum Jahressechstel.

Kindermehrbetrag statt Familienbonus

Der Familienbonus Plus kann nur Steuer senken, die tatsächlich anfällt. Bei 1.500 € brutto ist das nicht der Fall, auf dem Lohnzettel ändert ein Kind nichts. Wer Alleinverdiener oder Alleinerzieher ist, bekommt aber den Kindermehrbetrag: die Differenz zwischen 700 € und der Tarifsteuer, hier rund 379 € je Kind (oesterreich.gv.at). Er kommt nicht monatlich, sondern mit der Arbeitnehmerveranlagung, ebenso die SV-Rückerstattung von rund 979 €. Bei Teilzeit oder einem Jahr mit Unterbrechung fallen beide anders aus; der Verkehrsabsetzbetrag mit Zuschlag ist der Schlüssel dazu.

Ihren eigenen Fall rechnen Sie im Brutto-Netto-Rechner. Eine Stufe höher: 2.000 Euro brutto, wo die Lohnsteuer bereits jeden Monat abgezogen wird.

Häufige Fragen

Warum zahle ich bei 1.500 Euro brutto Steuer auf das Weihnachtsgeld, aber nicht auf das Gehalt?

Weil für Sonderzahlungen eine eigene Regel gilt. Die festen Sätze entfallen nur, wenn das Jahressechstel höchstens 2.615 € beträgt (§ 67 Abs. 1 EStG). Bei 1.500 € im Monat sind es 3.000 €, also wird der Teil über dem Freibetrag von 620 € mit 6 % besteuert: 40,09 € beim Urlaubszuschuss, 77,29 € bei der Weihnachtsremuneration. Die laufende Steuer deckt dagegen der Verkehrsabsetzbetrag.

Wie viel bekomme ich bei 1.500 Euro brutto mit der Arbeitnehmerveranlagung zurück?

Bei einem ganzen Jahr mit 1.500 € und ohne Kinder ergibt die Tarifsteuer 321 €. Der Verkehrsabsetzbetrag samt Zuschlag (1.300 €) übersteigt sie, die Steuer wird negativ. Erstattet werden 55 % der Sozialversicherungsbeiträge, höchstens 496 € plus 804 € SV-Bonus, und nie mehr als die negative Steuer. Nach unserer Rechnung sind das rund 979 € im Jahr. Die Steuer auf die Sonderzahlungen bleibt dabei unberührt, sie wird nicht neu berechnet.

Lohnt sich der Familienbonus Plus bei 1.500 Euro brutto?

Auf dem Lohnzettel nicht: Mit einem Kind unter 18 bleibt das Netto bei 1.273,20 €, weil keine Lohnsteuer da ist, von der der Bonus abgezogen werden könnte. Für Alleinverdiener und Alleinerzieher gibt es stattdessen den Kindermehrbetrag: 700 € minus Tarifsteuer, hier rund 379 € pro Kind und Jahr, ausbezahlt über die Veranlagung. Voraussetzung sind mindestens 30 Tage steuerpflichtige Einkünfte im Jahr.

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Quellen

Verfasst von

Herausgeber von Lohn- und Sozialrechnern für Österreich

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