Dazuverdienen beim Arbeitslosengeld: was seit 2026 gilt

Der Minijob neben dem Arbeitslosengeld war bis Ende 2025 erlaubt. Seit 1. Jänner 2026 ist er die Ausnahme. Wer sie nutzen darf und was ein kurzer Job kostet.

Seit 1. Jänner 2026 ist neben Arbeitslosengeld und Notstandshilfe grundsätzlich auch ein geringfügiger Zuverdienst nicht mehr erlaubt: Wer einer selbständigen oder unselbständigen Beschäftigung nachgeht, gilt nicht als arbeitslos. Bis dahin durften Arbeitslose bis zur Geringfügigkeitsgrenze, 2026 551,10 € im Monat, dazuverdienen. Fünf Ausnahmen stehen in § 12 Abs. 2 AlVG: ein Minijob, der schon 26 Wochen ununterbrochen neben der vollversicherten Arbeit lief; ein einmaliger Minijob für höchstens 26 Wochen nach 365 Tagen Bezug; ein unbefristeter Minijob nach 365 Tagen Bezug ab 50 Jahren oder mit Behinderung; 26 Wochen nach mindestens 52 Wochen Krankheit; und ein Minijob während einer AMS-Umschulung von mindestens 4 Monaten mit 25 Wochenstunden. Wer mehr als 551,10 € verdient, ist in dieser Zeit nicht arbeitslos. Ein kurzer Job unter 4 Wochen wird angerechnet: 90 % des Nettos über der Grenze, verteilt auf die Kalendertage. Jede Beschäftigung ist dem AMS sofort zu melden.

Was ein Zuverdienst 2026 beim Arbeitslosengeld kostet

Arbeitslosengeld pro Monat

1.303 €

Zuverdienst300 €
Geringfügigkeitsgrenze551,10 €
Statusnur in Ausnahmefällen erlaubt (seit 2026)
Arbeitslosengeld-Rechner →

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Was sich am 1. Jänner 2026 geändert hat

Bis Ende 2025 war der geringfügige Job ein fester Teil der Arbeitslosigkeit in Österreich: Wer bis zur Geringfügigkeitsgrenze verdiente, bekam das volle Arbeitslosengeld weiter. Seit 2026 gilt laut AK-Broschüre Arbeitslosenversicherung: Wer einer selbständigen oder unselbständigen Beschäftigung nachgeht, ist nicht arbeitslos, und damit ist auch ein geringfügiger Zuverdienst grundsätzlich unzulässig. Für die Notstandshilfe gilt dasselbe. Die Ausnahmen stehen abschließend in § 12 Abs. 2 AlVG.

Die Grenze selbst ist gleich geblieben: 551,10 € brutto im Monat (ÖGK, veränderliche Werte 2026; das AMS nennt denselben Betrag). Ein Einkommen bis zu diesem Betrag unterliegt laut AK nicht der Sozialversicherung und gilt als geringfügig. Was ein solcher Job netto bringt, zeigt die Seite zur geringfügigen Beschäftigung.

Die fünf Ausnahmen

Erlaubter geringfügiger Zuverdienst nach § 12 Abs. 2 AlVG, Stand 2026
FallBedingungwie lange
Minijob von vorhermindestens 26 Wochen ununterbrochen neben der vollversicherten Arbeitunbefristet
Nach einem Jahr Bezug365 Tage Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, Unterbrechungen bis 62 Tage zählen nichteinmalig höchstens 26 Wochen
Ab 50 oder mit Behinderung365 Tage Bezug, dazu vollendetes 50. Lebensjahr, begünstigte Behinderung nach § 2 BEinstG oder Behindertenpassunbefristet
Nach langer Krankheitmindestens 52 Wochen Kranken-, Rehabilitations- oder Umschulungsgeldhöchstens 26 Wochen
Während einer UmschulungAMS-Maßnahme von mindestens 4 Monaten und 25 Wochenstundenfür die Dauer der Maßnahme

Die erste Ausnahme verlangt, dass der Minijob neben einer vollversicherten Beschäftigung lief. Wer vor dem Jobverlust nur geringfügig gearbeitet hat oder den Nebenjob erst in der Kündigungsfrist begonnen hat, kann sich darauf nicht berufen. Die zweite Ausnahme gibt es pro Person einmal, danach ist sie verbraucht.

Arbeitslosengeld aus Ihrem letzten Gehalt

Tagsatz

43,61 €

pro Monat (30 Tage)1.308 €
Grundbetrag 55 %42,46 €
Ergänzungsbetrag1,15 €
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Über der Grenze: kein Arbeitslosengeld

Ein Einkommen über 551,10 € beendet die Arbeitslosigkeit für die Zeit der Beschäftigung. Es wird nicht anteilig gekürzt, sondern es gibt in dieser Zeit gar nichts. Bei Selbständigen ist die Grenze 551,10 € im Monat oder 6.613,20 € im Jahr. Wer in der Pensionsversicherung als Selbständiger pflichtversichert ist, etwa mit aktivem Gewerbeschein, ist in jedem Fall nicht arbeitslos, ebenso wer einen landwirtschaftlichen Betrieb mit einem Einheitswert über 18.370 € führt. Auch die Mitarbeit im Betrieb von Ehepartner, Eltern oder Kindern schließt Arbeitslosigkeit aus, wenn das Entgelt dafür über der Geringfügigkeitsgrenze läge.

Kurze Jobs unter vier Wochen

Für eine Beschäftigung, die für weniger als 4 Wochen vereinbart ist, rechnet das AMS anders. Vom Nettoeinkommen wird die Geringfügigkeitsgrenze abgezogen, vom Rest werden 90,0 % durch die Kalendertage des Monats geteilt. Dieser Tagesbetrag wird vom Arbeitslosengeld abgezogen, und das gekürzte Arbeitslosengeld gibt es für die Tage, an denen Sie nicht gearbeitet haben.

Beispiel: früher 3.000 € brutto, 21 Arbeitstage im April (30 Tage)
Job mit 1.200 € nettoJob mit 2.500 € netto
Arbeitslosengeld vorher je Tag47,73 €47,73 €
Anrechnung je Tag (90,0 % über 551,10 €, ÷ 30)19,47 €58,47 €
Arbeitslosengeld je arbeitsfreiem Tag28,26 €entfällt für den ganzen Monat

Im ersten Fall kommen zum Lohn von 1.200 € noch 9 Tage gekürztes Arbeitslosengeld, zusammen 1.454 € statt 1.432 € ohne Job. Im zweiten Fall übersteigt die Anrechnung den Tagsatz, und das Arbeitslosengeld fällt für den gesamten Kalendermonat weg, obwohl der Job nur drei Wochen dauerte.

Wann Selbständige und Landwirte als geringfügig gelten

Für selbständige Arbeit prüft § 12 Abs. 6 AlVG zwei Werte: das Einkommen samt den als Werbungskosten abgezogenen Sozialversicherungsbeiträgen und 11,1 % des Umsatzes. Keiner der beiden darf die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen. Ein Honorar von 6.000 € Umsatz im Monat ist damit schon zu viel, auch wenn nach Kosten kaum Gewinn bleibt. Bei Landwirten zählen 3,0 % des Einheitswertes; die Grenze von 18.370 € ist genau der Einheitswert, bei dem diese 3,0 % die monatliche Geringfügigkeitsgrenze erreichen. Auch für diese Gruppen gilt seit 2026: Geringfügig zu sein reicht nicht, es braucht zusätzlich eine der fünf Ausnahmen.

Melden, bevor Sie anfangen

Jede Aufnahme einer Beschäftigung ist dem AMS unverzüglich zu melden, auch ein geringfügiger Job in einer der Ausnahmen. Die Folgen einer Unterlassung sind hart: Wer bei einer nicht gemeldeten Arbeit angetroffen wird, bei dem gilt unwiderlegbar ein Verdienst über der Grenze. Die Leistung für diese Zeit wird zurückgefordert, mindestens für 4 Wochen. Eine Ausbildung bis 3 Monate im Jahr ist dagegen immer zulässig, und eine AMS-Schulung gilt ohnehin nicht als Beschäftigung (§ 12 Abs. 5 AlVG). Wie sich ein Zuverdienst neben dem Kinderbetreuungsgeld auswirkt, ist eine ganz andere Regel; dazu die Seite Zuverdienst beim Kinderbetreuungsgeld.

Häufige Fragen

Darf ich 2026 neben dem Arbeitslosengeld geringfügig dazuverdienen?

Nur in einer der fünf Ausnahmen des § 12 Abs. 2 AlVG. Die häufigste: Sie hatten den Minijob schon mindestens 26 Wochen ununterbrochen neben Ihrer vollversicherten Stelle und führen ihn weiter. Sonst ist ein Zuverdienst bis 551,10 € erst nach 365 Tagen Bezug möglich, einmalig für 26 Wochen oder ab 50 Jahren unbefristet. Ohne Ausnahme gelten Sie mit dem Job nicht als arbeitslos.

Was passiert, wenn mein Zuverdienst neben dem Arbeitslosengeld über der Geringfügigkeitsgrenze liegt?

Dann sind Sie für die Dauer dieser Beschäftigung nicht arbeitslos und bekommen kein Arbeitslosengeld, auch nicht anteilig. Die Grenze beträgt 2026 551,10 € brutto im Monat aus unselbständiger Arbeit; Selbständige gelten bis 551,10 € im Monat oder 6.613,20 € im Jahr als geringfügig. Bei einem Job unter 4 Wochen kürzt das AMS stattdessen nach der Anrechnungsregel für vorübergehende Beschäftigung.

Darf ich meinen bisherigen Minijob neben dem Arbeitslosengeld behalten?

Ja, wenn Sie ihn bereits mindestens 26 Wochen ununterbrochen neben der vollversicherten Hauptbeschäftigung ausgeübt haben (§ 12 Abs. 2 Z 1 AlVG). Wer den Minijob erst kurz vor dem Jobverlust angenommen hat, erfüllt das nicht. Das Entgelt muss weiter unter 551,10 € im Monat bleiben. Geben Sie den Job im Antrag an, damit das AMS die Ausnahme prüfen kann.

Wie wird ein kurzer Job unter vier Wochen auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Vom Nettoeinkommen wird die Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 € abgezogen, 90 % des Rests durch die Kalendertage des Monats geteilt und vom Tagsatz abgezogen. Das gekürzte Arbeitslosengeld gibt es für die Tage ohne Arbeit. Bei 1.200 € netto im April sind das 19,47 € pro Tag. Übersteigt der Anrechnungsbetrag das Arbeitslosengeld, entfällt es für den ganzen Monat.

Muss ich dem AMS einen Zuverdienst neben dem Arbeitslosengeld melden?

Ja, und zwar unverzüglich, jede Beschäftigung, auch eine geringfügige. Wer bei einer nicht gemeldeten Tätigkeit angetroffen wird, bei dem nimmt das AMS unwiderlegbar ein Einkommen über 551,10 € an: Für diese Zeit gilt er nicht als arbeitslos, und die Leistung ist für mindestens 4 Wochen zurückzuzahlen. Dazu kommen Verwaltungsstrafen der Bezirkshauptmannschaft.

Darf ich mit Gewerbeschein neben dem Arbeitslosengeld etwas verdienen?

Nein. Wer als Selbständiger in der Pensionsversicherung pflichtversichert ist, etwa mit aufrechtem Gewerbeschein, gilt laut AK jedenfalls nicht als arbeitslos, auch bei geringem Gewinn. Arbeitslos ist nach § 12 Abs. 1 AlVG nur, wer nicht mehr in der Pensionsversicherung pflichtversichert ist. Für Landwirte gilt eine eigene Grenze: Bei einem Einheitswert über 18.370 € besteht keine Arbeitslosigkeit.

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Herausgeber von Lohn- und Sozialrechnern für Österreich

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