Familienbonus Plus beantragen: Formular, Aufteilung, Fristen

Wer den Familienbonus wo beantragt, wann die Aufteilung zwischen den Eltern Geld kostet und was bei Trennung oder Volljährigkeit zu tun ist.

Den Familienbonus Plus beantragen Sie entweder laufend beim Arbeitgeber mit dem Formular E 30 oder nachträglich in der Arbeitnehmerveranlagung, über FinanzOnline oder auf Papier mit der Beilage L 1k für jedes Kind. Er beträgt 166,68 € im Monat je Kind bis zum Monat des 18. Geburtstags und danach 58,34 €, solange Familienbeihilfe bezogen wird. Antragsberechtigt sind die Person, die die Familienbeihilfe bezieht, und ihr Partner oder bei getrennten Eltern der Elternteil, der den Unterhalt zahlt. Beide zusammen bekommen je Kind höchstens einen ganzen Bonus: einer ganz, oder jeder die Hälfte. Beantragen beide zu viel, erhält jeder nur die Hälfte. Weil der Bonus höchstens die eigene Tarifsteuer auf null senkt, geht bei der Teilung Geld verloren, wenn ein Elternteil wenig verdient: Im Beispiel mit 1.500 € und 3.000 € brutto sind es 1.000 € im Jahr. Wer in der Veranlagung den Bonus nicht erneut einträgt, muss nachzahlen. Ein Antrag kann bis 5 Jahre nach Rechtskraft des Bescheids zurückgezogen werden.

Familienbonus: ganz oder geteilt beantragen?

Familienbonus pro Jahr

2.000,16 €

je Elternteil bei Teilung1.000,08 €
pro Monat und Kind unter 18166,68 €
pro Monat und Kind ab 1858,34 €
Familienbonus-Plus-Rechner →

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Berechnungsmethode

Zwei Wege zum Familienbonus

Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag nach § 33 Abs. 3a EStG und wird nie automatisch gewährt. Sie haben zwei Wege, die sich nicht ausschließen:

  • Beim Arbeitgeber, mit dem Formular E 30: Der Bonus senkt dann jeden Monat die Lohnsteuer. Sie haben das Geld sofort, nicht erst im Folgejahr.
  • In der Arbeitnehmerveranlagung: über FinanzOnline oder auf Papier mit der Beilage L 1k, eine Beilage je Kind. Wenn sich die Familienverhältnisse im Jahr geändert haben, verwenden Sie stattdessen die Beilage L 1k-bF, die eine Betrachtung Monat für Monat erlaubt.

Wichtig ist die Verbindung der beiden Wege: Wer den Bonus beim Arbeitgeber hatte und eine Veranlagung abgibt, muss ihn dort noch einmal eintragen. Das Finanzministerium warnt ausdrücklich vor der ungewollten Nachzahlung, wenn das vergessen wird.

Wer antragsberechtigt ist

Den Bonus gibt es nur für ein Kind, für das österreichische Familienbeihilfe bezogen wird und das sich ständig in der EU, im EWR oder in der Schweiz aufhält. Eine Ausgleichs- oder Differenzzahlung des Finanzamts gilt als Bezug von Familienbeihilfe. Beantragen dürfen zwei Personen: wer die Familienbeihilfe bezieht und entweder deren Ehe- oder Lebenspartner oder, bei getrennten Eltern, der Elternteil, der gesetzlichen Unterhalt zahlt und dem der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Als Partner zählt, wer verheiratet ist, in eingetragener Partnerschaft oder mehr als sechs Monate im Jahr in Lebensgemeinschaft lebt.

Ganz oder halb: die Aufteilung

Je Kind gibt es höchstens einen ganzen Bonus von 166,68 € im Monat. Es gibt drei Varianten: Die beihilfenbeziehende Person beantragt alles, der andere Elternteil beantragt alles, oder beide beantragen je die Hälfte. Beantragen beide zusammen mehr als einen ganzen Bonus, berücksichtigt das Finanzamt bei jedem die Hälfte.

Die Wahl ist keine Formsache. Der Bonus kann die Steuer nur bis null senken, ein ungenutzter Rest verfällt. Ein Beispiel aus unserem Rechenmotor mit einem Kind unter 18:

Mehr netto im Monat durch den Familienbonus Plus, Bruttobezüge 14-mal im Jahr
VarianteElternteil mit 1.500 €Elternteil mit 3.000 €Summe pro Monat
je die Hälfte0,00 €83,34 €83,34 €
ganz beim besser Verdienenden0,00 €166,68 €166,68 €

Bei 1.500 € brutto fällt keine Lohnsteuer an; die halbe Bonushälfte geht dort ins Leere. Die Teilung kostet die Familie 1.000 € im Jahr. Dasselbe gilt für eine Person mit 2.000 € brutto und zwei Kindern: Von 333,36 € Bonus wirken im Lohnzettel nur 70,34 €, weil die Lohnsteuer nicht höher ist. Liegt die Steuer beider Eltern niedrig, lohnt ein Blick auf den Kindermehrbetrag, der dann statt des Bonus erstattet werden kann.

Familienbonus: ganz oder geteilt beantragen?

Familienbonus pro Jahr

2.000,16 €

je Elternteil bei Teilung1.000,08 €
pro Monat und Kind unter 18166,68 €
pro Monat und Kind ab 1858,34 €
Familienbonus-Plus-Rechner →

Getrennte Eltern

Zahlt ein Elternteil Unterhalt für ein Kind, das nicht in seinem Haushalt lebt, kann er den Bonus ganz oder zur Hälfte beantragen, aber nur für die Monate, in denen er den Unterhalt voll geleistet hat und ihm der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Wurde das ganze Jahr kein Unterhalt gezahlt, steht ihm kein Bonus zu; die beihilfenbeziehende Person kann dann den ganzen Bonus beantragen oder ihn mit einem neuen Partner teilen. Nachzahlungen von Unterhalt zählen im Jahr der Zahlung und tilgen zuerst die älteste offene Schuld dieses Jahres. Wurde der Unterhalt nicht vollständig erfüllt, ist die Beilage L 1k-bF zu verwenden. Naturalunterhalt zählt ebenfalls, muss aber auf Verlangen schriftlich belegt werden.

Änderungen im Laufe des Jahres

Zieht ein Paar zusammen, heiratet, trennt sich oder stirbt ein Partner, ist die Beilage L 1k-bF das richtige Formular, weil der Bonus dann Monat für Monat zugeordnet wird. Beim Arbeitgeber melden Sie solche Änderungen mit dem Formular E 31. Ab dem Geburtsmonat des Kindes kann der Bonus beantragt werden; im Geburtsjahr gibt es ihn also nur für die Monate ab der Geburt. Bei einem Jobwechsel gehört das Formular E 30 auch zum neuen Arbeitgeber, sonst fehlt der Bonus ab dem ersten Gehalt dort.

Zurückziehen bis 5 Jahre

Hat sich eine Aufteilung im Nachhinein als ungünstig erwiesen, lässt sich das korrigieren. Ein Antrag kann bis 5 Jahre nach Rechtskraft des Bescheids zurückgezogen werden; das gilt für beide Eltern als rückwirkendes Ereignis, und der andere Elternteil darf danach den ganzen Bonus beantragen. Wie viel der Bonus bei Ihrem Gehalt netto bringt, rechnet der Familienbonus-Plus-Rechner mit beiden Varianten durch.

Häufige Fragen

Muss ich den Familienbonus Plus in der Arbeitnehmerveranlagung noch einmal beantragen?

Ja. Auch wenn der Arbeitgeber den Familienbonus Plus schon das ganze Jahr im Lohnzettel abgezogen hat, müssen Sie ihn in der Arbeitnehmerveranlagung erneut eintragen, in FinanzOnline oder mit der Beilage L 1k. Sonst rechnet das Finanzamt ohne Bonus und es kommt zu einer ungewollten Nachzahlung. In der Veranlagung dürfen Sie auch eine andere Aufteilung wählen als beim Arbeitgeber, so steht es auf der Seite des Finanzministeriums.

Wann beantragt man den Familienbonus besser ganz statt halb?

Wenn ein Elternteil so wenig Lohnsteuer zahlt, dass er seine Hälfte nicht ausschöpfen kann. Bei 1.500 € brutto fällt keine Lohnsteuer an, die halbe Bonushälfte bringt dort 0,00 € im Monat. Beantragt der andere Elternteil mit 3.000 € den ganzen Bonus, wirken 166,68 € statt 83,34 €. Die Aufteilung muss bei gleichbleibenden Verhältnissen für das ganze Jahr einheitlich sein.

Was passiert mit dem Familienbonus Plus, wenn das Kind 18 wird?

Bis zum Ende des Monats, in dem das Kind 18 wird, gibt es 166,68 € im Monat, danach 58,34 €, solange Familienbeihilfe bezogen wird. Der Arbeitgeber muss die Berücksichtigung mit dem Geburtstag einstellen. Für den reduzierten Betrag geben Sie ihm ein neues Formular E 30 mit dem Nachweis über die Familienbeihilfe. Fällt die Familienbeihilfe weg, endet auch der Bonus.

Welche Unterlagen braucht der Arbeitgeber für den Familienbonus-Antrag mit E 30?

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular E 30 und Nachweise über den Bezug der Familienbeihilfe; wer als getrennter Elternteil beantragt, legt Nachweise über die Unterhaltsleistung bei. Bei einem Jobwechsel geben Sie das Formular auch dem neuen Arbeitgeber. Ändern sich die Verhältnisse, etwa durch Trennung, Wechsel der Beihilfenbezieherin oder Wegfall der Familienbeihilfe, melden Sie das mit dem Formular E 31.

Kann ich einen Familienbonus-Antrag später zurückziehen?

Ja, bis 5 Jahre nach Rechtskraft des Bescheids (§ 33 Abs. 3a Z 3 lit. e EStG). Das Zurückziehen wirkt als rückwirkendes Ereignis für Sie und für den anderen Elternteil; dessen Bescheid kann geändert werden, und er darf dann den ganzen Bonus beantragen. Das ist der Weg, wenn sich nachträglich zeigt, dass eine Teilung Geld gekostet hat.

Warum fragt das Finanzamt beim Familienbonus nach der Sozialversicherungsnummer des Kindes?

Weil das Gesetz es verlangt: In der Steuererklärung ist für jedes Kind, für das der Familienbonus Plus beantragt wird, die österreichische Sozialversicherungsnummer oder die Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte anzugeben (§ 33 Abs. 3a Z 6 EStG). Damit prüft das Finanzamt, dass für dasselbe Kind insgesamt nicht mehr als ein ganzer Bonus berücksichtigt wird. Lebt das Kind in einem anderen EU-Staat, nutzen Sie die Kennnummer der dortigen Karte.

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Quellen

Verfasst von

Herausgeber von Lohn- und Sozialrechnern für Österreich

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