Jahresgehalt in Österreich: von brutto zu netto
Wie ein Jahresbrutto aus Stelleninserat oder Angebot in Monatsgehalt, Monatsnetto und Jahresnetto übersetzt wird.
Ein Jahresgehalt wird in Österreich fast immer auf vierzehn Bezüge verteilt: zwölf Monatsgehälter plus Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Das Monatsbrutto ist daher das Jahresbrutto geteilt durch 14, nicht durch 12. Aus 50.000 € brutto im Jahr werden 3.571,43 € im Monat; wer durch zwölf teilt, kommt auf 4.166,67 € und überschätzt sein Gehalt. Netto bleiben bei 50.000 € insgesamt 35.627 € im Jahr, 71,3 % des Bruttos: 2.501,80 € in jedem der zwölf Monate und dazu zwei Sonderzahlungen, die netto höher ausfallen. Die Verteilung auf vierzehn Bezüge spart Steuer, weil die beiden Sonderzahlungen nach Abzug eines Freibetrags von 620 € nur mit 6 % besteuert werden statt nach dem Tarif. Würde dasselbe Jahresbrutto in zwölf gleichen Teilen ohne Sonderzahlungen bezahlt, blieben nur 33.681 € netto, also 1.946 € weniger. Prüfen Sie bei einem Angebot deshalb immer, ob das genannte Jahresgehalt vierzehn Bezüge meint.
Jahresgehalt in Monatsbezüge und Netto umrechnen
Netto pro Monat
2.502 €
| Monatsbrutto (÷ 14) | 3.571 € |
| Jahresnetto | 35.627 € |
| Netto im Schnitt pro Monat (÷ 12) | 2.969 € |
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Berechnungsmethode
Durch 14, nicht durch 12
Wer aus Deutschland, der Schweiz oder dem englischsprachigen Raum kommt, liest ein österreichisches Jahresgehalt leicht falsch. Hier wird das Jahresbrutto auf vierzehn Bezüge verteilt: zwölf laufende Monatsgehälter, dazu Urlaubszuschuss im Sommer und Weihnachtsremuneration im Spätherbst. Beide stehen im Kollektivvertrag der Branche oder im Dienstvertrag; das Einkommensteuergesetz nennt sie als 13. und 14. Monatsbezug (§ 67 Abs. 1 EStG). Ein Monatsgehalt von 3.571,43 € ergibt daher ein Jahresbrutto von 50.000 €.
Umgekehrt heißt das: Ein Stelleninserat mit 50.000 € im Jahr bedeutet nicht 4.166,67 € im Monat, sondern 3.571,43 €. Der Unterschied von 595,24 € pro Monat ist kein Verlust, er kommt mit den Sonderzahlungen. Für Mietverträge, Kreditanfragen und das Haushaltsbudget zählt aber das laufende Monatsnetto, und das ist niedriger, als eine Division durch zwölf vermuten lässt.
Tabelle: Jahresbrutto, Monatsbrutto und Netto
| Jahresbrutto | Monatsbrutto (÷ 14) | Monatsnetto laufend | Jahresnetto | Netto-Quote | Lohnsteuer in % vom Jahresbrutto |
|---|---|---|---|---|---|
| 30.000 € | 2.142,86 € | 1.724,27 € | 24.188 € | 80,6 % | 4,4 % |
| 35.000 € | 2.500,00 € | 1.903,95 € | 26.827 € | 76,6 % | 6,4 % |
| 40.000 € | 2.857,14 € | 2.092,14 € | 29.597 € | 74,0 % | 8,1 % |
| 45.000 € | 3.214,29 € | 2.296,98 € | 32.612 € | 72,5 % | 9,6 % |
| 50.000 € | 3.571,43 € | 2.501,80 € | 35.627 € | 71,3 % | 10,8 % |
| 60.000 € | 4.285,71 € | 2.865,23 € | 41.102 € | 68,5 % | 13,6 % |
| 70.000 € | 5.000,00 € | 3.216,37 € | 46.429 € | 66,3 % | 15,7 % |
| 80.000 € | 5.714,29 € | 3.567,50 € | 51.756 € | 64,7 % | 17,4 % |
| 90.000 € | 6.428,57 € | 3.918,62 € | 57.083 € | 63,4 % | 18,6 % |
| 100.000 € | 7.142,86 € | 4.291,57 € | 62.741 € | 62,7 % | 19,9 % |
Die Netto-Quote sinkt mit steigendem Gehalt langsamer, als der Tarif mit Stufen bis 50,0 % vermuten lässt. Ein Grund ist die Höchstbeitragsgrundlage: Ab 6.930 € brutto im Monat, also ab etwa 97.020 € im Jahr, wächst die Sozialversicherung nicht mehr mit. Der andere Grund sind die Sonderzahlungen, deren Steuersatz von 6,0 % gleich bleibt, solange sie zusammen unter 25.000 € liegen.
Jahresgehalt in Monatsbezüge und Netto umrechnen
Netto pro Monat
2.502 €
| Monatsbrutto (÷ 14) | 3.571 € |
| Jahresnetto | 35.627 € |
| Netto im Schnitt pro Monat (÷ 12) | 2.969 € |
Was die vierzehn Bezüge steuerlich wert sind
Dass das Jahresgehalt in vierzehn Teilen kommt, ist nicht nur Tradition. Zwei der Teile sind steuerlich begünstigt, und das macht bei gleichem Jahresbrutto einen spürbaren Unterschied. Der Vergleich rechnet dasselbe Jahresbrutto einmal mit vierzehn Bezügen und einmal mit zwölf gleichen Gehältern ohne Sonderzahlungen:
| Jahresbrutto | Jahresnetto mit 14 Bezügen | Jahresnetto mit 12 Bezügen | Vorteil der 14 Bezüge |
|---|---|---|---|
| 40.000 € | 29.597 € | 28.383 € | 1.214 € |
| 50.000 € | 35.627 € | 33.681 € | 1.946 € |
| 70.000 € | 46.429 € | 43.512 € | 2.917 € |
Der Vorteil wächst mit dem Gehalt, weil der Unterschied zwischen Grenzsteuersatz und festem Satz größer wird. Die Lohnsteuer auf das laufende Gehalt berechnet sich nach dem Tarif des § 33 EStG, die auf die Sonderzahlungen mit festen Sätzen. Wie die Sonderzahlungen im Detail besteuert werden und was davon netto bleibt, steht unter 13. und 14. Gehalt.
Jobangebote richtig lesen
Ein Angebot nennt meist ein Bruttojahresgehalt. Ehe Sie es mit Ihrem bisherigen Gehalt vergleichen, klären Sie drei Dinge:
- Vierzehn oder zwölf Bezüge? Im Normalfall vierzehn. Steht im Vertrag ausdrücklich, dass keine Sonderzahlungen gebühren, ist das Jahresgehalt durch zwölf zu teilen, und netto bleibt bei gleichem Betrag weniger.
- Was ist enthalten? Überstunden, Zulagen, Provisionen und Bonuszahlungen erhöhen das Jahresbrutto, sind aber oft variabel. Rechnen Sie zuerst mit dem fixen Teil.
- All-in oder nicht? Bei einer All-in-Vereinbarung sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten. Das ist weder gut noch schlecht, sollte aber zum tatsächlichen Arbeitspensum passen. Ohne All-in werden Überstunden zusätzlich bezahlt, mit Zuschlag und zum Teil steuerfrei; mehr dazu unter Überstunden.
Für einen Vergleich mit Stundenlöhnen, etwa bei Teilzeit oder Angeboten auf Stundenbasis, hilft die Seite Stundenlohn brutto netto. Wer sein Wunschnetto kennt und das passende Brutto sucht, nimmt den Netto-Brutto-Rechner und multipliziert das Ergebnis mit vierzehn.
Monatsnetto im Schnitt
Für die Jahresplanung ist manchmal ein Durchschnittswert hilfreich: das Jahresnetto geteilt durch zwölf. Bei 50.000 € sind das 2.968,91 € im Monat, also 467,11 € mehr als das laufende Monatsnetto. Diesen Betrag sehen Sie aber nie auf einmal auf dem Konto. Wer mit dem Durchschnitt plant, sollte die beiden Sonderzahlungen gezielt für Urlaub, Versicherungen und Jahresrechnungen beiseitelegen. Den genauen Verlauf jedes Monats zeigt der amtliche Brutto-Netto-Rechner des Finanzministeriums ebenso wie der Rechner auf dieser Seite.
Das erste Jahr im neuen Job
Beginnt ein Dienstverhältnis erst während des Jahres, erreicht niemand das vereinbarte Jahresgehalt im Eintrittsjahr. Die Sonderzahlungen kommen dann meist anteilig, je nach Kollektivvertrag. Die Lohnsteuer wird trotzdem jeden Monat so berechnet, als ob das Gehalt zwölf Monate lang flösse. Wer etwa im Oktober beginnt und vorher nichts verdient hat, zahlt deshalb im ersten Jahr zu viel Lohnsteuer und bekommt sie über die Arbeitnehmerveranlagung zurück. Für Vergleiche zwischen zwei Angeboten zählt daher immer das volle Jahresgehalt eines ganzen Kalenderjahres.