Der Kindermehrbetrag: Geld für Eltern, die kaum Steuer zahlen
Für Eltern, bei denen der Familienbonus Plus mangels Lohnsteuer ins Leere geht, zahlt das Finanzamt die Differenz bis zu einem festen Betrag je Kind aus.
Der Kindermehrbetrag ist eine Gutschrift für Eltern mit kleinem Einkommen: Liegt die Einkommensteuer nach dem Tarif, also vor allen Absetzbeträgen, unter 700 €, erstattet das Finanzamt die Differenz bis 700 €, für jedes weitere Kind um 700 € mehr (§ 33 Abs. 7 EStG). Er steht zu, wenn Sie Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag haben oder wenn auch Ihr Partner unter dieser Steuergrenze bleibt; im zweiten Fall bekommt ihn nur, wer die Familienbeihilfe bezieht. Dazu müssen Sie an mindestens 30 Tagen im Jahr steuerpflichtige Einkünfte gehabt oder das ganze Jahr nur Kinderbetreuungsgeld, Wochengeld oder Pflegekarenzgeld bezogen haben. Bei einem Kind liegt die Grenze laut Finanzministerium bei einem Einkommen von 17.038 € im Jahr 2026. Eine Alleinerzieherin mit 1.400 € brutto hat eine Tarifsteuer von 117,77 € und bekommt 582,23 € Kindermehrbetrag. Ausbezahlt wird er nur über die Arbeitnehmerveranlagung, nie im Lohnzettel.
Kindermehrbetrag für Alleinverdiener und Alleinerzieher
Kindermehrbetrag im Jahr
582 €
| Tarifsteuer vor Absetzbeträgen | 118 € |
| Grenze | 700 € |
| Auszahlung über | Veranlagung |
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Berechnungsmethode
Wofür es den Kindermehrbetrag gibt
Der Familienbonus Plus senkt die Steuer, aber höchstens auf null. Wer wenig verdient, kann ihn deshalb kaum nutzen. Für diese Eltern gibt es den Kindermehrbetrag nach § 33 Abs. 7 EStG: Das Finanzamt zahlt die Differenz zwischen der Tarifsteuer und 700 € je Kind aus. Laut oesterreich.gv.at erhalten Personen mit geringem Einkommen ihn unter bestimmten Voraussetzungen statt des Familienbonus, und er kann nur in der Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Die drei Voraussetzungen
- Einkünfte oder bestimmte Leistungen: an mindestens 30 Tagen im Kalenderjahr steuerpflichtige Einkünfte aus Arbeit oder Betrieb, oder im ganzen Jahr ausschließlich Kinderbetreuungsgeld, Wochengeld oder Pflegekarenzgeld.
- Niedrige Steuer: Die Einkommensteuer nach dem Tarif liegt unter 700 € für ein Kind, unter 1.400 € für zwei und so weiter. Gezählt werden die Kinder, für die Sie oder Ihr Partner mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bekommen haben.
- Familienlage: Ihnen steht der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zu, oder auch Ihr Partner hat Einkünfte mit einer Tarifsteuer unter derselben Grenze. Im zweiten Fall erhält nur der Elternteil, der die Familienbeihilfe bezieht, den Kindermehrbetrag.
Einkommensgrenzen 2026
Das Finanzministerium rechnet die Steuergrenze in Einkommen um. Einkommen ist dabei nicht Ihr Brutto, sondern das Jahreseinkommen nach Sozialversicherung und Werbungskosten, ohne die mit festen Sätzen versteuerten Sonderzahlungen.
| Kinder | Steuergrenze | Einkommen 2026 bis |
|---|---|---|
| 1 | unter 700 € | 17.038 € |
| 2 | unter 1.400 € | 20.538 € |
| 3 | unter 2.100 € | 23.356 € |
| 4 | unter 2.800 € | 25.689 € |
Beispiele aus dem Rechenmotor
Die Tabelle zeigt für verschiedene Monatsgehälter, 14-mal im Jahr bezahlt, das Jahreseinkommen, die Tarifsteuer und den Kindermehrbetrag, der daraus folgt, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
| Brutto pro Monat | Einkommen im Jahr | Tarifsteuer | mit 1 Kind | mit 2 Kindern |
|---|---|---|---|---|
| 900 € | 9.035 € | 0,00 € | 700,00 € | 1.400,00 € |
| 1.200 € | 12.091 € | 0,00 € | 700,00 € | 1.400,00 € |
| 1.400 € | 14.128 € | 117,77 € | 582,23 € | 1.282,23 € |
| 1.600 € | 16.165 € | 525,19 € | 174,81 € | 874,81 € |
| 1.800 € | 18.202 € | 932,62 € | 0,00 € | 467,38 € |
| 2.000 € | 20.239 € | 1.340,04 € | 0,00 € | 59,96 € |
Bei 1.200 € brutto im Monat ist die Tarifsteuer null, der volle Betrag fließt: 700 € für ein Kind. Danach sinkt der Kindermehrbetrag um jeden Euro Steuer. Bei 1.800 € ist er für ein Kind schon aufgebraucht, für zwei Kinder bleiben 467,38 €. Ein Pendlerpauschale senkt das Einkommen und kann den Betrag deshalb erhöhen.
Schritt für Schritt: Alleinerzieherin mit 1.400 €
Eine Alleinerzieherin arbeitet Teilzeit und verdient 1.400 € brutto, 14-mal im Jahr. Von jedem laufenden Gehalt gehen 211,68 € Sozialversicherung ab. Zwölf laufende Bezüge nach Sozialversicherung, minus 132 € Werbungskostenpauschale, ergeben ein Einkommen von 14.127,84 €. Die ersten 13.539 € sind steuerfrei, der Rest kostet 20,0 %: Tarifsteuer 117,77 €. Das liegt unter 700 €, also erstattet das Finanzamt 582,23 €. Urlaubs- und Weihnachtsgeld spielen keine Rolle, sie sind mit festen Sätzen besteuert. Hätte sie zwei Kinder, wären es 1.282,23 €.
Übersehen wird der Kindermehrbetrag vor allem in zwei Fällen: von Eltern, die wegen geringer Lohnsteuer glauben, eine Veranlagung lohne sich nicht, und von Paaren, bei denen beide in Teilzeit oder Karenz sind. Gerade im zweiten Fall bleiben beide oft unter der Steuergrenze, und die Familienbeihilfe beziehende Person hat Anspruch.
Kindermehrbetrag für Alleinverdiener und Alleinerzieher
Kindermehrbetrag im Jahr
582 €
| Tarifsteuer vor Absetzbeträgen | 118 € |
| Grenze | 700 € |
| Auszahlung über | Veranlagung |
Wie er ausbezahlt wird
Im Lohnzettel taucht der Kindermehrbetrag nie auf. Er kommt erst mit dem Bescheid der Arbeitnehmerveranlagung, meist im Frühjahr oder Sommer des Folgejahres. Damit das Finanzamt ihn berücksichtigt, bestätigen Sie in der Erklärung, dass die Voraussetzungen vorliegen: im Formular L 1 unter Punkt 5.2. Wer nur steuerfreie Leistungen wie Kinderbetreuungsgeld bezogen hat und deshalb nie eine Veranlagung machen musste, sollte sie für den Kindermehrbetrag trotzdem abgeben.
Warum der Arbeitgeber ihn nicht kennt
Die Personalverrechnung sieht nur Ihr eigenes Gehalt und die Erklärungen, die Sie mit dem Formular E 30 abgegeben haben. Ob Ihr Partner ebenfalls unter der Steuergrenze bleibt, ob Sie im ganzen Jahr nur Kinderbetreuungsgeld bezogen haben oder an wie vielen Tagen Sie gearbeitet haben, weiß nur das Finanzamt. Deshalb läuft der Kindermehrbetrag ausschließlich über die Veranlagung, und zwar über die Erklärung des Elternteils, dem er zusteht. Wer auf die Abrechnung des Arbeitgebers wartet, wartet vergeblich.
Kindermehrbetrag und andere Gutschriften
Für Alleinerziehende mit kleinem Einkommen kommt meist mehr als ein Betrag zusammen. Der Alleinerzieherabsetzbetrag wird ebenfalls erstattet, wenn die Steuer unter null fällt; dazu kann die SV-Rückerstattung kommen. Der Kindermehrbetrag wird daneben eigenständig berechnet, weil er an der Steuer vor allen Absetzbeträgen ansetzt. Der Familienbonus selbst ist dagegen nie auszahlbar. Was der Familienbonus bei Ihrem Gehalt im Lohnzettel bewirkt, zeigt der Familienbonus-Plus-Rechner; wie Eltern ihn untereinander aufteilen, steht auf der Seite Familienbonus beantragen.