Notstandshilfe: was nach dem Arbeitslosengeld kommt
Wie das AMS die Notstandshilfe aus Ihrem Arbeitslosengeld ableitet, wann sie gekürzt wird und welches Einkommen sie mindert.
Die Notstandshilfe beträgt 2026 95 % des Arbeitslosengeldes, wenn dessen täglicher Grundbetrag 43,61 € nicht übersteigt, also ein Dreißigstel des Ausgleichszulagenrichtsatzes von 1.308,39 €. Liegt er darüber, gibt es 92 % des Grundbetrags, mindestens aber 95 % von 43,61 € (§ 36 AlVG). Bei 3.000 € früherem Bruttogehalt werden aus 47,73 € Arbeitslosengeld so 43,91 € Notstandshilfe am Tag. Nach sechs Monaten greift ein Deckel: Wer zuvor nur 20 Wochen Arbeitslosengeld hatte, bekommt höchstens den Richtsatz von 1.308,39 € im Monat, nach 30 Wochen höchstens das Existenzminimum von 1.526 €; nach 39 oder 52 Wochen wird nicht gekürzt. Die Notstandshilfe wird für 52 Wochen gewährt und kann unbegrenzt oft verlängert werden. Seit 1. Juli 2018 zählt das Einkommen von Ehe- oder Lebenspartnern nicht mehr, eigenes Einkommen über 551,10 € im Monat dagegen schon. Beantragen müssen Sie sie binnen 5 Jahren nach dem Ende des Arbeitslosengeldes.
Notstandshilfe nach dem Arbeitslosengeld
Notstandshilfe pro Tag
41,43 €
| Arbeitslosengeld vorher | 43,61 € |
| ab dem 7. Monat | 41,43 € |
| pro Monat (30 Tage) | 1.243 € |
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Berechnungsmethode
Wann die Notstandshilfe zusteht
Die Notstandshilfe schließt an das Arbeitslosengeld an, wenn dessen Bezugsdauer ausgeschöpft ist. Voraussetzung ist eine Notlage: Ohne die Leistung könnten Sie Ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten. Dafür berücksichtigt das AMS nach § 36 Abs. 2 AlVG die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse, rechnet aber seit Mitte 2018 nur noch Ihr eigenes Einkommen an. Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und Verfügbarkeit für mindestens 20 Wochenstunden (mit Kind unter zehn Jahren 16) gelten weiter. Anders als in den ersten Wochen Arbeitslosengeld gibt es keinen Berufs- und Entgeltschutz mehr: Jede zumutbare Stelle ist anzunehmen.
Die Rechnung des § 36 AlVG
Ausgangspunkt ist der tägliche Grundbetrag Ihres Arbeitslosengeldes, also 55,0 % des fiktiven Nettoeinkommens. Das Gesetz vergleicht ihn mit einem Dreißigstel des Ausgleichszulagenrichtsatzes, 2026 43,61 €.
- Grundbetrag bis 43,61 €: Notstandshilfe = 95,0 % des Grundbetrags plus 95,0 % des Ergänzungsbetrags. Das betrifft frühere Bruttogehälter bis rund 2.680 €.
- Grundbetrag darüber: Notstandshilfe = 92,0 % des Grundbetrags, aber nie weniger als 95,0 % von 43,61 €, also 41,43 € am Tag.
Beide Ergebnisse werden kaufmännisch auf Cent gerundet. Familienzuschläge kommen dazu, solange das Ganze 80,0 % des fiktiven Nettos nicht überschreitet. Die Notstandshilfe-Seite von oesterreich.gv.at beschreibt dieselbe Rechnung; ausbezahlt wird monatlich im Nachhinein.
| Brutto vorher | Arbeitslosengeld | Notstandshilfe | ab 7. Monat nach 20 Wochen | nach 30 Wochen | nach 39/52 Wochen |
|---|---|---|---|---|---|
| 2.000 € | 37,43 € | 35,55 € | 35,55 € | 35,55 € | 35,55 € |
| 3.000 € | 47,73 € | 43,91 € | 43,61 € | 43,91 € | 43,91 € |
| 4.000 € | 60,26 € | 55,44 € | 43,61 € | 50,87 € | 55,44 € |
| 6.000 € | 81,80 € | 75,26 € | 43,61 € | 50,87 € | 75,26 € |
Die Tabelle zeigt, dass der Abstand zum Arbeitslosengeld mit dem Gehalt wächst: Bei 2.000 € brutto sind es 1,88 € am Tag weniger, bei 4.000 € schon 4,82 €, und nach sechs Monaten mit Deckel 16,65 €.
Arbeitslosengeld aus Ihrem letzten Gehalt
Tagsatz
43,61 €
| pro Monat (30 Tage) | 1.308 € |
| Grundbetrag 55 % | 42,46 € |
| Ergänzungsbetrag | 1,15 € |
Der Deckel nach sechs Monaten
Bei einem ersten Antrag im Anschluss an das Arbeitslosengeld greift § 36 Abs. 5 AlVG ab dem Ersten des Monats, der auf sechs Monate nach dem Beginn der Notstandshilfe folgt. Wie hoch der Deckel ist, hängt allein davon ab, wie lange Ihr Arbeitslosengeld gedauert hat:
| Arbeitslosengeld vorher | Obergrenze pro Monat | pro Tag |
|---|---|---|
| 20 Wochen | 1.308,39 € (Ausgleichszulagenrichtsatz) | 43,61 € |
| 30 Wochen | 1.526 € (Existenzminimum) | 50,87 € |
| 39 oder 52 Wochen | kein Deckel | – |
Wer das 45. Lebensjahr vollendet hat, wird nach der längsten jemals zuerkannten Bezugsdauer beurteilt. Wer also mit 40 einmal 39 Wochen Arbeitslosengeld hatte, behält diese Einstufung auch bei einer späteren, kürzeren Arbeitslosigkeit. Welche Dauer Ihnen zusteht, erklärt die Seite zur Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes.
Welches Einkommen die Notstandshilfe mindert
- Eigenes Erwerbseinkommen bis 551,10 €: wird nicht angerechnet. Eine solche Beschäftigung ist seit 2026 aber nur noch in Ausnahmefällen erlaubt, mehr dazu unter Zuverdienst und Arbeitslosengeld.
- Eigenes Erwerbseinkommen darüber: Sie gelten für diese Zeit nicht als arbeitslos, es gibt keine Notstandshilfe.
- Anderes eigenes Einkommen (etwa Mieteinnahmen): wird im Folgemonat nach Abzug der Aufwendungen angerechnet, gerundet auf volle Euro (§ 36 Abs. 3 und 4).
- Unterhalt, den Sie bekommen: nur soweit er 551,10 € im Monat übersteigt.
- Einkommen des Partners: zählt seit 1. Juli 2018 nicht mehr.
- Schulungsbeihilfen für kursbedingte Mehrkosten: zählen nicht.
Ein Jahr Notstandshilfe durchgerechnet
Ein früherer Angestellter mit 4.000 € brutto, der nur 20 Wochen Arbeitslosengeld hatte, bekommt in den ersten sechs Monaten Notstandshilfe rund 1.663 € im Monat. Danach greift der Richtsatz-Deckel, und es bleiben 1.308 €. Übers Jahr sind das 17.829 € statt 19.958 € ohne Deckel, ein Unterschied von 2.129 €. Hätte dieselbe Person mit 40 Jahren und genug Versicherungszeiten 39 Wochen Arbeitslosengeld bekommen, gäbe es diese Kürzung nicht. Wer knapp unter einer Stufe der Bezugsdauer liegt, verliert also nicht nur Wochen Arbeitslosengeld, sondern später auch Notstandshilfe.
Antrag, Dauer und Verlängerung
Die Notstandshilfe wird jeweils für 52 Wochen zuerkannt. Danach stellen Sie einen neuen Antrag; die Weitergewährung ist unbegrenzt oft möglich, solange die Voraussetzungen vorliegen. Der erste Antrag muss innerhalb von 5 Jahren nach dem Ende des Arbeitslosengeldes gestellt werden, ein Fortbezug innerhalb von 5 Jahren ab dem letzten Bezugstag. Die AK Niederösterreich weist darauf hin, dass sich die Frist um alle Zeiten verlängert, die auch die Rahmenfrist der Anwartschaft verlängern. Während des Bezugs sind Sie kranken- und pensionsversichert; bei Krankheit zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe der Notstandshilfe.