Notstandshilfe: was nach dem Arbeitslosengeld kommt

Wie das AMS die Notstandshilfe aus Ihrem Arbeitslosengeld ableitet, wann sie gekürzt wird und welches Einkommen sie mindert.

Die Notstandshilfe beträgt 2026 95 % des Arbeitslosengeldes, wenn dessen täglicher Grundbetrag 43,61 € nicht übersteigt, also ein Dreißigstel des Ausgleichszulagenrichtsatzes von 1.308,39 €. Liegt er darüber, gibt es 92 % des Grundbetrags, mindestens aber 95 % von 43,61 € (§ 36 AlVG). Bei 3.000 € früherem Bruttogehalt werden aus 47,73 € Arbeitslosengeld so 43,91 € Notstandshilfe am Tag. Nach sechs Monaten greift ein Deckel: Wer zuvor nur 20 Wochen Arbeitslosengeld hatte, bekommt höchstens den Richtsatz von 1.308,39 € im Monat, nach 30 Wochen höchstens das Existenzminimum von 1.526 €; nach 39 oder 52 Wochen wird nicht gekürzt. Die Notstandshilfe wird für 52 Wochen gewährt und kann unbegrenzt oft verlängert werden. Seit 1. Juli 2018 zählt das Einkommen von Ehe- oder Lebenspartnern nicht mehr, eigenes Einkommen über 551,10 € im Monat dagegen schon. Beantragen müssen Sie sie binnen 5 Jahren nach dem Ende des Arbeitslosengeldes.

Notstandshilfe nach dem Arbeitslosengeld

Notstandshilfe pro Tag

41,43 €

Arbeitslosengeld vorher43,61 €
ab dem 7. Monat41,43 €
pro Monat (30 Tage)1.243 €
Arbeitslosengeld-Rechner →

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Berechnungsmethode

Wann die Notstandshilfe zusteht

Die Notstandshilfe schließt an das Arbeitslosengeld an, wenn dessen Bezugsdauer ausgeschöpft ist. Voraussetzung ist eine Notlage: Ohne die Leistung könnten Sie Ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten. Dafür berücksichtigt das AMS nach § 36 Abs. 2 AlVG die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse, rechnet aber seit Mitte 2018 nur noch Ihr eigenes Einkommen an. Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und Verfügbarkeit für mindestens 20 Wochenstunden (mit Kind unter zehn Jahren 16) gelten weiter. Anders als in den ersten Wochen Arbeitslosengeld gibt es keinen Berufs- und Entgeltschutz mehr: Jede zumutbare Stelle ist anzunehmen.

Die Rechnung des § 36 AlVG

Ausgangspunkt ist der tägliche Grundbetrag Ihres Arbeitslosengeldes, also 55,0 % des fiktiven Nettoeinkommens. Das Gesetz vergleicht ihn mit einem Dreißigstel des Ausgleichszulagenrichtsatzes, 2026 43,61 €.

  1. Grundbetrag bis 43,61 €: Notstandshilfe = 95,0 % des Grundbetrags plus 95,0 % des Ergänzungsbetrags. Das betrifft frühere Bruttogehälter bis rund 2.680 €.
  2. Grundbetrag darüber: Notstandshilfe = 92,0 % des Grundbetrags, aber nie weniger als 95,0 % von 43,61 €, also 41,43 € am Tag.

Beide Ergebnisse werden kaufmännisch auf Cent gerundet. Familienzuschläge kommen dazu, solange das Ganze 80,0 % des fiktiven Nettos nicht überschreitet. Die Notstandshilfe-Seite von oesterreich.gv.at beschreibt dieselbe Rechnung; ausbezahlt wird monatlich im Nachhinein.

Tagsätze 2026 ohne Familienzuschlag und ohne eigenes Einkommen, berechnet mit dem Motor dieser Seite
Brutto vorherArbeitslosengeldNotstandshilfeab 7. Monat nach 20 Wochennach 30 Wochennach 39/52 Wochen
2.000 €37,43 €35,55 €35,55 €35,55 €35,55 €
3.000 €47,73 €43,91 €43,61 €43,91 €43,91 €
4.000 €60,26 €55,44 €43,61 €50,87 €55,44 €
6.000 €81,80 €75,26 €43,61 €50,87 €75,26 €

Die Tabelle zeigt, dass der Abstand zum Arbeitslosengeld mit dem Gehalt wächst: Bei 2.000 € brutto sind es 1,88 € am Tag weniger, bei 4.000 € schon 4,82 €, und nach sechs Monaten mit Deckel 16,65 €.

Arbeitslosengeld aus Ihrem letzten Gehalt

Tagsatz

43,61 €

pro Monat (30 Tage)1.308 €
Grundbetrag 55 %42,46 €
Ergänzungsbetrag1,15 €
Arbeitslosengeld-Rechner →

Der Deckel nach sechs Monaten

Bei einem ersten Antrag im Anschluss an das Arbeitslosengeld greift § 36 Abs. 5 AlVG ab dem Ersten des Monats, der auf sechs Monate nach dem Beginn der Notstandshilfe folgt. Wie hoch der Deckel ist, hängt allein davon ab, wie lange Ihr Arbeitslosengeld gedauert hat:

Obergrenzen 2026 nach AK-Broschüre Arbeitslosenversicherung
Arbeitslosengeld vorherObergrenze pro Monatpro Tag
20 Wochen1.308,39 € (Ausgleichszulagenrichtsatz)43,61 €
30 Wochen1.526 € (Existenzminimum)50,87 €
39 oder 52 Wochenkein Deckel–

Wer das 45. Lebensjahr vollendet hat, wird nach der längsten jemals zuerkannten Bezugsdauer beurteilt. Wer also mit 40 einmal 39 Wochen Arbeitslosengeld hatte, behält diese Einstufung auch bei einer späteren, kürzeren Arbeitslosigkeit. Welche Dauer Ihnen zusteht, erklärt die Seite zur Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes.

Welches Einkommen die Notstandshilfe mindert

  • Eigenes Erwerbseinkommen bis 551,10 €: wird nicht angerechnet. Eine solche Beschäftigung ist seit 2026 aber nur noch in Ausnahmefällen erlaubt, mehr dazu unter Zuverdienst und Arbeitslosengeld.
  • Eigenes Erwerbseinkommen darüber: Sie gelten für diese Zeit nicht als arbeitslos, es gibt keine Notstandshilfe.
  • Anderes eigenes Einkommen (etwa Mieteinnahmen): wird im Folgemonat nach Abzug der Aufwendungen angerechnet, gerundet auf volle Euro (§ 36 Abs. 3 und 4).
  • Unterhalt, den Sie bekommen: nur soweit er 551,10 € im Monat übersteigt.
  • Einkommen des Partners: zählt seit 1. Juli 2018 nicht mehr.
  • Schulungsbeihilfen für kursbedingte Mehrkosten: zählen nicht.

Ein Jahr Notstandshilfe durchgerechnet

Ein früherer Angestellter mit 4.000 € brutto, der nur 20 Wochen Arbeitslosengeld hatte, bekommt in den ersten sechs Monaten Notstandshilfe rund 1.663 € im Monat. Danach greift der Richtsatz-Deckel, und es bleiben 1.308 €. Übers Jahr sind das 17.829 € statt 19.958 € ohne Deckel, ein Unterschied von 2.129 €. Hätte dieselbe Person mit 40 Jahren und genug Versicherungszeiten 39 Wochen Arbeitslosengeld bekommen, gäbe es diese Kürzung nicht. Wer knapp unter einer Stufe der Bezugsdauer liegt, verliert also nicht nur Wochen Arbeitslosengeld, sondern später auch Notstandshilfe.

Antrag, Dauer und Verlängerung

Die Notstandshilfe wird jeweils für 52 Wochen zuerkannt. Danach stellen Sie einen neuen Antrag; die Weitergewährung ist unbegrenzt oft möglich, solange die Voraussetzungen vorliegen. Der erste Antrag muss innerhalb von 5 Jahren nach dem Ende des Arbeitslosengeldes gestellt werden, ein Fortbezug innerhalb von 5 Jahren ab dem letzten Bezugstag. Die AK Niederösterreich weist darauf hin, dass sich die Frist um alle Zeiten verlängert, die auch die Rahmenfrist der Anwartschaft verlängern. Während des Bezugs sind Sie kranken- und pensionsversichert; bei Krankheit zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe der Notstandshilfe.

Häufige Fragen

Wie viel Notstandshilfe bekomme ich nach dem Arbeitslosengeld?

Bei einem niedrigen Arbeitslosengeld 95 %, sonst 92 % des Grundbetrags. Aus 2.000 € brutto folgen 37,43 € Arbeitslosengeld und 35,55 € Notstandshilfe am Tag, aus 4.000 € brutto 60,26 € und 55,44 €. Familienzuschläge von 0,97 € je Person und Tag kommen wie beim Arbeitslosengeld dazu. Eigenes Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze mindert den Betrag.

Wird das Einkommen meines Partners auf die Notstandshilfe angerechnet?

Nein, seit 1. Juli 2018 nicht mehr. Davor zog das AMS das Nettoeinkommen von Ehepartnern und Lebensgefährten im gemeinsamen Haushalt nach Freibeträgen ab. Heute zählt nur Ihr eigenes Einkommen, und auch das erst, soweit Erwerbseinkommen 551,10 € im Monat übersteigt. Gesetzliche Unterhaltszahlungen, die Sie bekommen, werden ebenfalls nur über dieser Grenze angerechnet.

Warum sinkt meine Notstandshilfe nach sechs Monaten?

Weil § 36 Abs. 5 AlVG ab dem Monatsersten nach sechs Monaten Bezug einen Deckel einzieht. Nach 20 Wochen Arbeitslosengeld sind es höchstens 43,61 € am Tag, nach 30 Wochen höchstens 50,87 €. Bei 4.000 € früherem Brutto fällt die Notstandshilfe so von 55,44 € auf 43,61 €. Wer 39 oder 52 Wochen Arbeitslosengeld hatte, behält den vollen Betrag.

Wie lange kann man Notstandshilfe beziehen?

Jeweils 52 Wochen, danach stellen Sie einen Antrag auf Weitergewährung. Das ist laut AK unbegrenzt oft möglich, solange Sie arbeitsfähig, arbeitswillig und verfügbar sind und eine Notlage besteht. Eine Höchstdauer gibt es nicht. Kranken- und Pensionsversicherung laufen während des Bezugs automatisch weiter, und wer eine Pension beantragt, kann einen Pensionsvorschuss in Höhe der Notstandshilfe bekommen.

Bis wann muss ich die Notstandshilfe beantragen?

Innerhalb von 5 Jahren nach dem letzten Tag Arbeitslosengeld. Für einen Fortbezug nach einer Unterbrechung gilt dieselbe Frist ab dem letzten Bezugstag. Die 5 Jahre verlängern sich um Zeiten, die auch die Rahmenfrist der Anwartschaft verlängern, etwa Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld oder eine Ausbildung. Am besten stellen Sie den Antrag noch vor dem letzten Tag Arbeitslosengeld, damit die Zahlung ohne Lücke weiterläuft.

Darf ich neben der Notstandshilfe geringfügig arbeiten?

Seit 1. Jänner 2026 im Regelfall nicht mehr. Erlaubt bleibt eine Nebenbeschäftigung, die schon mindestens 26 Wochen vor der Arbeitslosigkeit ununterbrochen bestand, sowie einige weitere Ausnahmen, etwa nach 365 Tagen Leistungsbezug. Wer mehr als 551,10 € im Monat verdient, gilt in dieser Zeit nicht als arbeitslos und bekommt keine Notstandshilfe. Jede Beschäftigung ist dem AMS sofort zu melden.

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Quellen

Verfasst von

Herausgeber von Lohn- und Sozialrechnern für Österreich

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