Pendlerpauschale und Pendlereuro 2026 berechnen
Was die Pauschale für Ihren Arbeitsweg im Lohnzettel wirklich bringt, für alle sieben Stufen und mit dem verdreifachten Pendlereuro.
Wer bei 3.000 € brutto 35 Kilometer zur Arbeit pendelt und öffentliche Verkehrsmittel nutzen könnte, hat Anspruch auf das kleine Pendlerpauschale von 696 € im Jahr und auf 210 € Pendlereuro. Im Lohnzettel bringt das 34,90 € netto mehr pro Monat. Das Pauschale ist ein Freibetrag: Es senkt die Bemessungsgrundlage und wirkt daher mit Ihrem Grenzsteuersatz, also bei 30 Prozent Grenzsteuersatz mit knapp einem Drittel seines Betrags. Der Pendlereuro dagegen wird direkt von der Steuer abgezogen und beträgt seit Jänner 2026 6 € je Kilometer der einfachen Strecke, dreimal so viel wie bis 2025. Ob das kleine oder das große Pauschale zusteht, entscheidet die Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel, die der amtliche Pendlerrechner des Finanzministeriums feststellt. Beide Beträge gelten voll ab elf Fahrten im Monat, zu zwei Dritteln bei acht bis zehn und zu einem Drittel bei vier bis sieben Fahrten.
Mehr netto pro Monat
34,90 €
419 € im Jahr über den Lohnzettel
| Pendlerpauschale (Freibetrag) pro Jahr | 696 € |
|---|---|
| Pendlereuro (6 € je km) pro Jahr | 210 € |
| Lohnsteuer ohne Pendler | 281,57 € |
| Lohnsteuer mit Pendler | 246,67 € |
| Netto pro Monat mit Pendler | 2.203,73 € |
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Berechnungsmethode
Was der Rechner zeigt
Oben geben Sie Ihr Monatsbrutto, das Bundesland des Arbeitsorts, die Art des Pauschales, die Entfernung laut Pendlerrechner und die Zahl der Fahrten ein. Der Rechner lässt dann Ihren Lohnzettel zweimal laufen: einmal ohne, einmal mit Pendlerpauschale und Pendlereuro. Die Differenz ist das, was am Monatsende mehr auf dem Konto steht. Die Tabelle daneben wiederholt die Rechnung für jede der sieben Stufen, damit Sie sehen, was ein Umzug, ein neuer Arbeitsort oder die Einstufung als „groß“ ausmachen würde.
Die Beträge 2026
| Stufe | Entfernung (einfach) | Pauschale pro Jahr |
|---|---|---|
| klein | 20 bis 40 km | 696 € |
| klein | über 40 bis 60 km | 1.356 € |
| klein | über 60 km | 2.016 € |
| groß | 2 bis 20 km | 372 € |
| groß | über 20 bis 40 km | 1.476 € |
| groß | über 40 bis 60 km | 2.568 € |
| groß | über 60 km | 3.672 € |
Dazu kommt der Pendlereuro von 6 € je Kilometer und Jahr (§ 33 Abs. 5 Z 4 EStG). Bei 35 Kilometern sind das 210 € statt früher 70 €; genau dieses Beispiel nennt auch das Finanzministerium in seiner Mitteilung vom 30. Dezember 2025.
Freibetrag und Absetzbetrag: der Unterschied in Euro
Das Pauschale verringert das zu versteuernde Einkommen. Was es bringt, hängt deshalb vom Grenzsteuersatz ab: Bei 20 Prozent sind 696 € Pauschale 139 € weniger Steuer im Jahr, bei 40 Prozent 278 €. Der Pendlereuro wird dagegen von der fertig berechneten Steuer abgezogen, er ist für alle gleich viel wert, solange überhaupt Lohnsteuer anfällt. Wer wenig verdient, profitiert daher relativ mehr vom Pendlereuro, wer viel verdient, mehr vom Pauschale. Der Rechner kombiniert beides im echten Lohnzettel, mit Familienbonus und allen anderen Absetzbeträgen, statt nur „Pauschale mal Steuersatz“ zu rechnen.
Entfernung und Zumutbarkeit: was der Pendlerrechner entscheidet
Die Kilometer und die Frage „klein oder groß“ legen Sie nicht selbst fest. Maßgeblich ist das Ergebnis des Pendlerrechners des BMF, der mit Ihrer Wohnadresse, der Arbeitsstätte und den Arbeitszeiten Fahrstrecke und Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ermittelt. Ist die Fahrt mit den Öffis zumutbar, gilt das kleine Pauschale, sonst das große. Der Ausdruck dieses Rechners ist zugleich das Formular für den Arbeitgeber. Unser Rechner übernimmt Entfernung und Art einfach von dort.
Mehrere Wohnsitze, Teilzeit und Werkverkehr
Bei mehreren Wohnsitzen zählt entweder der Wohnsitz, der der Arbeitsstätte am nächsten liegt, oder der Familienwohnsitz. Wer Teilzeit arbeitet, rechnet in Fahrten pro Monat, nicht in Stunden: Vier lange Tage pro Woche ergeben rund 17 Fahrten und damit das volle Pauschale. Nutzen Sie an den meisten Arbeitstagen einen Werkverkehr des Arbeitgebers, steht das Pauschale nur für die Strecke zu, die der Werkverkehr nicht abdeckt. Alle diese Regeln stehen in § 16 Abs. 1 Z 6 EStG.
Wenn die Lohnsteuer schon null ist
Bei kleinen Einkommen reicht die Lohnsteuer oft nicht aus, um den Pendlereuro ganz abzuziehen. Dann hilft die Arbeitnehmerveranlagung: Pendler bekommen bis zu 750 € ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurück statt 496 €, und der Verkehrsabsetzbetrag steigt auf bis zu 853 €. Die Erklärung zum Pendlereuro selbst steht auf der Seite zum Pendlereuro 2026.