Brutto-Netto-Rechner Österreich 2026

Vom Bruttogehalt zum Netto auf dem Konto: Sozialversicherung, Lohnsteuer, Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration, Monat für Monat nach den Werten 2026.

Werte 2026 · 408 Fälle wie der BMF-Rechner · Berechnungsmethode · Über uns

Kinder, Alleinverdiener, Arbeitsweg

Netto pro Monat

2.169 €

Jahresnetto 30.740 € · Abzüge 26,8 % · Wien

73 %
18 %
Netto
Sozialversicherung
Lohnsteuer
Bruttobezug3.000,00 €
Krankenversicherung 3,87 %− 116,10 €
Pensionsversicherung 10,25 %− 307,50 €
Arbeitslosenversicherung 2,95 %− 88,50 €
Arbeiterkammerumlage 0,5 %− 15,00 €
Wohnbauförderung 0,75 %− 22,50 €
Sozialversicherung gesamt− 549,60 €
Lohnsteuer− 281,57 €
Netto pro Monat2.168,83 €
Ihr Jahr in Zahlungen
Jänner bis Dezember, je2.168,83 €
Urlaubszuschuss (Juni): SV 512,10 €, LSt 112,07 €2.375,83 €
Weihnachtsremuneration (November): SV 512,10 €, LSt 149,27 €2.338,63 €
Jahresnetto aus 14 Bezügen30.740 €
  • Wien: Wohnbauförderungsbeitrag 0,75 % seit 1. Jänner 2026.

Grenzsteuersatz 30 % · Dienstgeber zahlt zusätzlich 895 € im Monat

Annahmen

Angestellte oder Arbeiter mit gleichem Bezug jeden Monat, Sonderzahlungen in Höhe eines Monatsbezugs im Juni und November, Werte 2026. Nicht enthalten: Sachbezüge, Überstunden, Betriebsratsumlage, Gewerkschaftsbeitrag, Rückerstattungen aus der Arbeitnehmerveranlagung.

Berechnungsmethode und Abgleich mit dem BMF

Das Wichtigste in Kürze

Bei 3.000 € brutto im Monat bleiben 2026 in Oberösterreich, Tirol oder der Steiermark 2.174,08 € netto: 18,07 % Sozialversicherung und 283,82 € Lohnsteuer gehen ab. Der Urlaubszuschuss und die Weihnachtsremuneration bringen je rund 2.380 € netto, weil der 13. und 14. Bezug nach Abzug eines Freibetrags von 620 € nur mit 6 % besteuert wird. Das gilt, solange beide Zahlungen in das Jahressechstel passen, also ein Sechstel der laufenden Bezüge. Steigt das Gehalt im Laufe des Jahres oder beginnt die Arbeit erst im Sommer, verschiebt sich diese Grenze, und genau diesen Fall rechnen die meisten Rechner nicht. Die Tarifgrenzen sind 2026 um 1,73 % gestiegen, der Pendlereuro hat sich auf 6 € je Kilometer verdreifacht, und in Wien kostet der Wohnbauförderungsbeitrag seit Jänner 0,75 % statt 0,5 %. Unser Rechner wendet all das an und stimmt in 408 Vergleichsfällen auf den Cent mit dem Brutto-Netto-Rechner des Finanzministeriums überein.

Was sich 2026 im Lohnzettel ändert

Steuertarif
Alle Grenzen um 1,73 % angehoben; steuerfrei bleiben die ersten 13.539 € im Jahr.
Pendlereuro
6 € statt 2 € je Kilometer der einfachen Strecke.
Wien
Wohnbauförderungsbeitrag 0,75 % statt 0,5 % für Dienstnehmer und Dienstgeber.
Überstunden
Steuerfreie Zuschläge für 15 statt 18 Überstunden, höchstens 170 € im Monat.
Geringfügigkeit
Grenze erstmals nicht angehoben: 551,10 € im Monat.
Arbeitslosenversicherung
Kein Beitrag bis 2.225 €, voller Satz erst über 2.630 €.

Netto-Tabelle 2026: zehn Gehälter im Vergleich

Angestellte oder Arbeiter, 14 Bezüge, ohne Kinder und ohne Pendlerpauschale. Jede Zeile führt zur Seite des Betrags.

Brutto/MonatSVLohnsteuerNetto/MonatNetto WienNetto/Jahr
1.500 €226,80 €0,00 €1.273,20 €1.269,45 €17.737 €
2.000 €302,40 €70,34 €1.627,26 €1.623,26 €22.793 €
2.500 €428,00 €168,05 €1.903,95 €1.899,57 €26.827 €
3.000 €542,10 €283,82 €2.174,08 €2.168,83 €30.803 €
3.500 €632,45 €406,72 €2.460,83 €2.454,71 €35.024 €
4.000 €722,80 €552,41 €2.724,79 €2.718,79 €38.971 €
5.000 €903,50 €880,13 €3.216,37 €3.208,87 €46.429 €
6.000 €1.084,20 €1.207,85 €3.707,95 €3.698,95 €53.887 €
7.000 €1.252,25 €1.540,63 €4.207,12 €4.196,72 €61.459 €
10.000 €1.252,25 €2.970,47 €5.777,28 €5.768,27 €85.941 €

Ab 6.930 € bleibt die Sozialversicherung gleich (Höchstbeitragsgrundlage), deshalb steigt das Netto darüber schneller.

So rechnet der Brutto-Netto-Rechner

Ein österreichischer Lohnzettel hat zwei Welten: den laufenden Bezug, der zwölfmal im Jahr kommt, und die Sonderzahlungen, die nach eigenen Regeln abgerechnet werden. Der Rechner folgt dieser Trennung, Monat für Monat.

Erstens: die Sozialversicherung

Vom laufenden Bruttobezug gehen 3,87 % Krankenversicherung, 10,25 % Pensionsversicherung, bis zu 2,95 % Arbeitslosenversicherung, 0,5 % Arbeiterkammerumlage und der Wohnbauförderungsbeitrag ab. Zusammen sind das 18,07 % außerhalb Wiens. Bei kleinen Einkommen sinkt der Arbeitslosenversicherungsbeitrag: bis 2.225 € brutto entfällt er ganz, bis 2.427 € beträgt er 1 %, bis 2.630 € 2 % (ÖGK, Staffel ab 1.1.2026). Über der Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 € im Monat wird nichts mehr verbeitragt, unter der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 € zahlt der Dienstnehmer gar keine Beiträge (ÖGK, veränderliche Werte 2026).

Zweitens: die Lohnsteuer vom laufenden Bezug

Brutto minus Sozialversicherung ergibt die Bemessungsgrundlage. Der Rechner rechnet sie aufs Jahr hoch, zieht das Werbungskostenpauschale von 132 € und gegebenenfalls das Pendlerpauschale ab und wendet den Tarif nach § 33 EStG an: 0 % bis 13.539 €, 20 % bis 21.992 €, 30 % bis 36.458 €, 40 % bis 70.365 €, 48 % bis 104.859 €, 50 % bis eine Million und 55 % darüber. Vom Ergebnis werden zuerst der Familienbonus Plus abgezogen, dann der Verkehrsabsetzbetrag von 496 €, der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag und der Pendlereuro. Ein Zwölftel davon ist die Lohnsteuer des Monats.

Steuertarif 2026 nach § 33 Abs. 1 EStG
Einkommen im JahrSteuersatz
bis 13.539 €0 %
13.539 € bis 21.992 €20 %
21.992 € bis 36.458 €30 %
36.458 € bis 70.365 €40 %
70.365 € bis 104.859 €48 %
104.859 € bis 1.000.000 €50 %
über 1.000.000 €55 %

Drittens: Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration

Für die Sozialversicherung der Sonderzahlungen gelten ein eigener Jahresdeckel von 13.860 € und ein niedrigerer Satz, weil weder Arbeiterkammerumlage noch Wohnbauförderung anfallen. Die Lohnsteuer ist fest: die ersten 620 € im Jahr sind frei, danach gelten 6 %, über 25.000 € 27 % und über 50.000 € 35,75 % (§ 67 Abs. 1 EStG). Ist das Jahressechstel nicht höher als 2.615 €, bleiben die Sonderzahlungen ganz steuerfrei. Das betrifft Monatsbezüge bis etwa 1.308 €.

Warum der Monat zählt, nicht nur das Jahr

Die meisten Rechner nehmen an, dass Sie zwölf gleiche Gehälter und zwei gleiche Sonderzahlungen bekommen. Dann passt beides genau ins Jahressechstel, und die Rechnung ist einfach. Im echten Leben stimmt das oft nicht. Das Sechstel wird bei jeder Auszahlung neu ermittelt: ein Sechstel der bisher bezahlten laufenden Bezüge, aufs Jahr hochgerechnet (§ 67 Abs. 2 EStG). Wer im Juli eine Gehaltserhöhung bekommt, hat im November ein Sechstel, das noch zum Teil auf dem alten Gehalt beruht; ist die Weihnachtsremuneration schon nach dem neuen Gehalt bemessen, ragt ein Stück über das Sechstel hinaus und wird nach dem Tarif besteuert, mit 30 oder 40 Prozent statt 6.

Beim letzten Gehalt des Jahres rechnet die Lohnverrechnung nach (§ 77 Abs. 4a EStG). Wer im Herbst eine Erhöhung bekam, erhält den Teil der Weihnachtsremuneration, der über dem Sechstel lag, meist im Dezember zurück, weil das Kontrollsechstel aus dem ganzen Jahr inzwischen gewachsen ist. Wer dagegen ab dem Sommer in Teilzeit arbeitet, die Weihnachtsremuneration aber nach dem alten Gehalt bekommt, zahlt im Dezember nach: Das Kontrollsechstel ist kleiner als das Sechstel vom November. Bei einem Austritt, in der Elternkarenz oder mit Krankengeld entfällt diese Nachversteuerung. Unser Urlaubsgeld- und Weihnachtsgeld-Rechner rechnet all das Monat für Monat durch, mit Eintritt, Austritt, Erhöhung, Prämie und regelmäßigen Überstunden. Mehr Hintergrund steht im Ratgeber zum Jahressechstel und auf der Seite zum 13. und 14. Gehalt. Probieren Sie den Effekt einer Erhöhung hier direkt aus:

Passt Ihre Weihnachtsremuneration noch ins Sechstel?

Teil über dem Sechstel (November)

27,27 €

Sechstel im November6.272,73 €
Mehrsteuer nach Tarif6,78 €
Sechstel am Jahresende6.300,00 €
Urlaubsgeld- und Weihnachtsgeld-Rechner →

Pendlerpauschale und Pendlereuro direkt im Lohnzettel

Wer weit zur Arbeit fährt, bekommt zwei Begünstigungen. Das Pendlerpauschale ist ein Freibetrag, der die Bemessungsgrundlage senkt: 696 € bis 2.016 € im Jahr, wenn öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind, 372 € bis 3.672 €, wenn nicht (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG). Der Pendlereuro ist ein Absetzbetrag und zieht seit 2026 6 € je Kilometer der einfachen Strecke direkt von der Steuer ab, dreimal so viel wie 2025 (BMF, Pressemitteilung vom 30.12.2025). Beide zählen nur bei mindestens elf Fahrten im Monat voll, bei acht bis zehn zu zwei Dritteln, bei vier bis sieben zu einem Drittel. Die Entfernung und die Zumutbarkeit legt der amtliche Pendlerrechner des BMF fest; was die Pauschale dann netto bringt, zeigt unser Pendlerpauschale-Rechner für alle sieben Stufen.

Familienbonus Plus, Alleinverdiener und Kindermehrbetrag

Der Familienbonus Plus senkt die Lohnsteuer um 166,68 € im Monat für jedes Kind unter 18 und um 58,34 € für Kinder ab 18, für die noch Familienbeihilfe bezogen wird. Er kann die Steuer aber nur bis auf null drücken: Wer wenig Lohnsteuer zahlt, nutzt ihn nur zum Teil. Alleinverdienende und Alleinerziehende mit niedriger Steuer bekommen dafür einen Kindermehrbetrag von bis zu 700 € je Kind ausbezahlt. Der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag selbst beträgt 612 € mit einem Kind, 828 € mit zwei und 273 € mehr für jedes weitere. Wie viel davon bei Ihnen wirkt, zeigt der Familienbonus-Plus-Rechner.

Wien und die anderen Bundesländer

Für Arbeitnehmer unterscheidet sich die Abrechnung 2026 genau an einer Stelle: In Wien beträgt der Wohnbauförderungsbeitrag seit 1. Jänner 0,75 % statt 0,5 % (Stadt Wien). Der Rechner fragt deshalb nach dem Bundesland des Arbeitsorts; der Wohnort spielt keine Rolle. Alles Weitere, von der Steuer bis zur Kranken- und Pensionsversicherung, ist bundesweit gleich. Eine eigene Seite zeigt den Brutto-Netto-Rechner für Wien mit dem Unterschied in Euro. Beim Dienstgeber kommt der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag hinzu, der je Land zwischen 0,31 % und 0,40 % liegt.

Geprüft gegen den Rechner des Finanzministeriums

Eine Formel abzuschreiben ist leicht, sie richtig anzuwenden nicht. Wir haben deshalb am 5. Oktober 2026 den amtlichen Brutto-Netto-Rechner des BMF 408-mal abgefragt: 34 Bruttobeträge zwischen 600 € und 20.000 €, jeweils ohne Kinder, mit einem und zwei Kindern, mit geteiltem Familienbonus, mit einem Kind über 18, mit Alleinverdienerabsetzbetrag, mit kleinem und großem Pendlerpauschale und für Wien. Sozialversicherung und Lohnsteuer des Monats, beider Sonderzahlungen und das Jahresnetto stimmen in allen Fällen auf den Cent überein. Diese Fälle laufen vor jeder Veröffentlichung als automatische Tests; weicht ein Cent ab, geht die Seite nicht online. Die Einzelheiten stehen in der Berechnungsmethode.

Was der Rechner nicht weiß

  • Sachbezüge wie Dienstwagen oder Dienstwohnung, Jobticket und andere Zuwendungen des Arbeitgebers.
  • Betriebsratsumlage, Gewerkschaftsbeitrag, Pfändungen, Vorschüsse.
  • Die Arbeitnehmerveranlagung: zusätzliche Werbungskosten, Sonderausgaben, die SV-Rückerstattung bei niedrigem Einkommen und den Kindermehrbetrag. Was sie bringen kann, erklärt die Seite zur Arbeitnehmerveranlagung.
  • Lehrlinge, Beamte, freie Dienstnehmer und Pensionisten haben eigene Beitragssätze.

Fünf Dinge, die Ihr Netto 2026 erhöhen können

  1. Pendlerpauschale beim Arbeitgeber beantragen: mit dem Ausdruck aus dem Pendlerrechner, sonst kommt sie erst mit der Veranlagung.
  2. Familienbonus richtig aufteilen: Verdient ein Elternteil wenig, bringt die volle Zuordnung beim anderen mehr.
  3. Überstunden prüfen: 2026 sind die Zuschläge für die ersten 15 Überstunden bis 170 € im Monat steuerfrei (§ 124b EStG).
  4. Die Arbeitnehmerveranlagung machen, auch wenn sie nicht Pflicht ist; sie ist fünf Jahre rückwirkend möglich.
  5. Bei einer Gehaltserhöhung im Herbst mit der Lohnverrechnung klären, wie hoch die Weihnachtsremuneration bemessen wird.

Häufige Fragen

Wie viel bleibt mir 2026 von 3.000 Euro brutto?

In jedem Bundesland außer Wien 2.174,08 € netto im Monat; in Wien 2.168,83 €, weil der Wohnbauförderungsbeitrag dort seit Jänner 2026 0,75 % statt 0,5 % beträgt. Dazu kommen Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration mit je rund 2.380 € netto. Aufs Jahr gerechnet sind das 30.803 € netto aus 42.000 € brutto, ohne Kinder und ohne Pendlerpauschale, nach den Werten des BMF-Rechners 2026.

Warum ist mein Weihnachtsgeld höher besteuert als das Urlaubsgeld?

Meist ist es umgekehrt: Der Freibetrag von 620 € wird mit der ersten Sonderzahlung verbraucht, dem Urlaubszuschuss. Die Weihnachtsremuneration wird daher vom ersten Euro an mit 6 % besteuert. Liegt sie zusätzlich über dem Jahressechstel, etwa nach einer Gehaltserhöhung im Herbst oder bei einer Prämie, wird der Überhang wie ein Monatsgehalt nach dem Tarif versteuert. Die Rechnung steht in § 67 EStG.

Rechnet der Rechner mit 12 oder 14 Gehältern?

Standard sind 14 Bezüge: zwölf Monatsgehälter, der Urlaubszuschuss im Juni und die Weihnachtsremuneration im November, wie es die meisten Kollektivverträge vorsehen. Unter „Sonderzahlungen“ lässt sich auf eine oder keine umstellen, etwa für freie Dienstnehmer. Wer ein Jahresbrutto eingibt, bekommt es durch 14 geteilt, also das Monatsgehalt, das dieses Jahresbrutto mit 14 Bezügen ergibt.

Zählt mein Bundesland bei der Lohnberechnung?

Für den Arbeitnehmer nur in Wien: Dort beträgt der Wohnbauförderungsbeitrag seit 1. Jänner 2026 0,75 % des Bruttos, in den übrigen acht Ländern 0,5 %. Bei 3.000 € brutto sind das 7,50 € mehr Abzug im Monat. Lohnsteuer, Krankenversicherung und Pensionsversicherung sind österreichweit gleich. Beim Dienstgeber unterscheidet sich zusätzlich der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag je Land.

Ab welchem Einkommen zahlt man in Österreich Lohnsteuer?

Bis 13.539 € steuerpflichtigem Jahreseinkommen fällt keine Einkommensteuer an. Mit 14 Bezügen, Werbungskostenpauschale und Verkehrsabsetzbetrag bleibt man 2026 bis etwa 1.580 € brutto im Monat ohne Lohnsteuer, bei 1.800 € sind es 36,38 €. Sozialversicherung zahlt man dagegen schon ab 551,10 € im Monat, der Geringfügigkeitsgrenze 2026.

Wie genau ist dieser Brutto-Netto-Rechner?

Wir haben ihn am 5. Oktober 2026 mit 408 Fällen des amtlichen BMF-Rechners verglichen: 34 Bruttobeträge von 600 € bis 20.000 €, jeweils mit Kindern, geteiltem Familienbonus, Alleinverdienerabsetzbetrag, kleinem und großem Pendlerpauschale und für Wien. Monatliche Sozialversicherung und Lohnsteuer sowie die Abzüge beider Sonderzahlungen stimmen auf den Cent. Die Prüfung läuft vor jeder Veröffentlichung automatisch.

Was ist im Netto nicht berücksichtigt?

Sachbezüge wie Dienstwagen oder Dienstwohnung, Überstunden, Betriebsratsumlage und Gewerkschaftsbeitrag, freiwillige Abzüge und alles, was erst die Arbeitnehmerveranlagung bringt: zusätzliche Werbungskosten, Kindermehrbetrag, SV-Rückerstattung bei niedrigem Einkommen. Für Überstunden und das Jahressechstel gibt es eigene Rechner, die Veranlagung erklärt eine eigene Seite.

Quellen

Verfasst von

Herausgeber von Lohn- und Sozialrechnern für Österreich

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