Geringfügige Beschäftigung: was bis zur Grenze gilt

Wann ein Job geringfügig ist, was Sie davon netto behalten, wie Sie sich kranken- und pensionsversichern und was mit mehreren Minijobs passiert.

Geringfügig beschäftigt ist 2026, wer aus einem Dienstverhältnis nicht mehr als 551,10 € im Monat verdient. Die Grenze wurde für 2026 nicht erhöht und ist seit 2017 nur noch monatlich zu prüfen; Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen dabei nicht mit. Bis zur Grenze zahlen Sie keine Sozialversicherung und keine Lohnsteuer, brutto ist gleich netto. Sie sind unfallversichert, aber weder kranken- noch pensions- noch arbeitslosenversichert. Kranken- und Pensionsversicherung können Sie bei der ÖGK um 83,49 € im Monat dazukaufen. Arbeitsrechtlich sind Sie anderen Beschäftigten gleichgestellt, mit Urlaub, Abfertigung und Sonderzahlungen nach dem Kollektivvertrag. Ein Cent über der Grenze kostet viel: Bei 551,20 € brutto werden 83,34 € Sozialversicherung fällig, netto bleiben 467,86 €; erst ab 649,27 € brutto ist das Netto wieder so hoch wie an der Grenze. Wer mehrere geringfügige Jobs hat und zusammen über 551,10 € kommt, wird voll pflichtversichert. Neben dem Arbeitslosengeld ist eine geringfügige Beschäftigung seit Jänner 2026 grundsätzlich nicht mehr erlaubt.

Unter oder über der Geringfügigkeitsgrenze?

Geringfügig: netto = brutto

520,00 €

Grenze 2026551,10 €
Abstand zur Grenze31,10 €
Sozialversicherung0,00 €
Brutto-Netto-Rechner →

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Die Grenze 2026

Ein Dienstverhältnis ist geringfügig, wenn das monatlich gebührende Entgelt 551,10 € nicht übersteigt (ÖGK, veränderliche Werte 2026). Anders als die meisten Werte der Sozialversicherung wurde diese Grenze für 2026 nicht mit der Aufwertungszahl angehoben, sie liegt seit 2025 unverändert. Eine Tagesgrenze gibt es seit 2017 nicht mehr; geprüft wird nur der Monat. Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration werden für diese Prüfung nicht eingerechnet (Unternehmensserviceportal).

Ob die Grenze hält, entscheidet jeder Monat für sich. Wer im Dezember wegen des Weihnachtsgeschäfts mehr Stunden arbeitet und über 551,10 € kommt, ist in diesem Monat voll versichert. Ein Arbeitsverhältnis, das kürzer als einen Monat dauert, bleibt nur dann bloß unfallversichert, wenn sein Entgelt die Monatsgrenze nicht überschreitet; dagegen macht ein Beginn oder Ende mitten im Monat einen regulären Job nicht geringfügig. Wie viele Stunden je nach Stundenlohn unter die Grenze passen, rechnet die Seite Stundenlohn brutto netto vor.

Brutto gleich netto, aber nur unfallversichert

Bis zur Grenze zahlen Sie weder Sozialversicherung noch Lohnsteuer; der Betrag auf dem Lohnzettel ist der Betrag auf dem Konto (oesterreich.gv.at). Der Preis dafür ist ein schmaler Versicherungsschutz: Sie sind gegen Arbeitsunfälle versichert, aber nicht kranken- und nicht pensionsversichert, und arbeitslosenversichert sind geringfügig Beschäftigte nie. Wer nur geringfügig arbeitet und nicht anderweitig versichert ist, etwa über Eltern, Partner oder eine Hauptbeschäftigung, hat ohne weiteren Schritt keine e-card-Leistungen und sammelt keine Pensionszeiten.

Arbeitsrechtlich sind Sie dagegen ganz normale Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Urlaub, Pflegefreistellung und Abfertigung stehen Ihnen unter denselben Voraussetzungen zu wie anderen; Sonderzahlungen bekommen Sie, wenn der Kollektivvertrag sie vorsieht (USP).

Die Selbstversicherung um 83,49 €

Geringfügig Beschäftigte mit Wohnsitz in Österreich, der EU, dem EWR oder der Schweiz können sich in der Kranken- und Pensionsversicherung selbst versichern (ÖGK, Selbstversicherung nach § 19a ASVG). Die Eckpunkte 2026:

  • Beitrag 83,49 € im Monat, 1.001,88 € im Jahr, nicht aliquotierbar, fällig zu Monatsbeginn und bis zum 15. zu zahlen;
  • Antrag bei der ÖGK des Bundeslandes, in dem Sie beschäftigt sind; beim ersten Antrag innerhalb von sechs Wochen nach Beginn wirkt der Schutz ab dem ersten Arbeitstag, sonst ab dem Tag nach dem Antrag;
  • Leistungen: ärztliche Hilfe, Spital, Medikamente, gegebenenfalls Kranken- und Wochengeld; mitversicherte Angehörige bekommen Sachleistungen;
  • nicht möglich bei Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kinderbetreuungsgeld oder einer Eigenpension und bei Pflichtversicherung bei einem anderen Träger.

Wer nicht zahlt, verliert den Schutz nach zwei Monaten Rückstand, und nach Kündigung oder Rückstand gilt eine Sperrfrist von drei Monaten. Rechnerisch kostet die Selbstversicherung 15,1 % eines Einkommens an der Grenze; für Krankenschutz und Pensionszeiten zusammen ist das überschaubar.

Unter oder über der Geringfügigkeitsgrenze?

Geringfügig: netto = brutto

520,00 €

Grenze 2026551,10 €
Abstand zur Grenze31,10 €
Sozialversicherung0,00 €
Brutto-Netto-Rechner →

Ein Cent über der Grenze

Wer die Grenze überschreitet, zahlt sofort auf das ganze Entgelt Kranken-, Pensionsversicherung, Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderung. Die Arbeitslosenversicherung bleibt bei diesen Beträgen dank der Staffel bei null. Trotzdem fällt das Netto deutlich:

Laufender Monat 2026, außerhalb Wiens; Werte aus dem Rechner dieser Seite
MonatsbruttoSozialversicherungNettoStatus
400,00 €0,00 €400,00 €geringfügig
500,00 €0,00 €500,00 €geringfügig
551,10 €0,00 €551,10 €geringfügig
551,20 €83,34 €467,86 €voll versichert
600,00 €90,72 €509,28 €voll versichert
650,00 €98,28 €551,72 €voll versichert
700,00 €105,84 €594,16 €voll versichert
800,00 €120,96 €679,04 €voll versichert

Erst bei 649,27 € brutto ist das Netto wieder so hoch wie an der Grenze. Dazwischen arbeiten Sie für weniger Geld, sind dafür aber voll kranken- und pensionsversichert, ohne 83,49 € selbst zu zahlen. Wer ohnehin die Selbstversicherung nehmen würde, verliert durch den Sprung über die Grenze also weniger, als die Tabelle zeigt.

Mehrere Minijobs und Minijob neben dem Hauptjob

Mehrere geringfügige Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Liegt die Summe über 551,10 €, besteht Pflichtversicherung in Kranken- und Pensionsversicherung, und Beiträge werden vom gesamten Entgelt fällig (USP). Der Dienstnehmeranteil beträgt laut WKO-Übersicht 14,12 %; bei zwei Jobs mit je 400 € sind das 112,96 € im Monat.

Neben einer vollversicherten Hauptbeschäftigung ist der Minijob in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung beitragspflichtig. Steuerlich führt jeder zweite gleichzeitige Bezug zur Pflichtveranlagung (§ 41 Abs. 1 Z 2 EStG): Das Finanzamt zählt den Minijob zum Gehalt und besteuert ihn mit Ihrem Grenzsteuersatz.

Arbeitslosengeld und Minijob seit 2026

Seit 1. Jänner 2026 gilt nicht mehr als arbeitslos, wer einer Beschäftigung nachgeht, auch einer geringfügigen (AK, Arbeitslosenversicherung 2026). Erlaubt bleibt ein Minijob nur in Ausnahmen, etwa wenn er schon mindestens 26 Wochen ununterbrochen vor der Arbeitslosigkeit bestand. Die übrigen Ausnahmen und was beim Zuverdienst zur Notstandshilfe gilt, stehen auf der Seite Zuverdienst beim Arbeitslosengeld.

Die Seite des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber meldet auch geringfügig Beschäftigte bei der ÖGK an und zahlt für sie 1,10 % Unfallversicherung. Übersteigen die geringfügigen Entgelte, die er im Monat insgesamt zahlt, 826,65 €, wird zusätzlich die Dienstgeberabgabe fällig; in der Übersicht der WKO steigt seine Belastung dann auf 20,50 %. Diese Grenze ist eineinhalbmal so hoch wie die Geringfügigkeitsgrenze und wurde für 2026 ebenfalls nicht erhöht (ÖGK). Was eine Anstellung insgesamt kostet, zeigt der Dienstgeberkosten-Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze 2026?

551,10 € brutto im Monat, gleich wie 2025; die ÖGK hat die Grenze für 2026 ausdrücklich nicht aufgewertet. Maßgeblich ist das Entgelt, das Ihnen im Kalendermonat gebührt, ohne Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Eine tägliche Grenze gibt es seit 2017 nicht mehr. Liegt das Entgelt nur deshalb unter der Grenze, weil eine Beschäftigung mitten im Monat beginnt oder endet, wird sie dadurch nicht geringfügig.

Was kostet die Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung?

83,49 € im Monat (2026), das sind 1.001,88 € im Jahr. Der Betrag ist nicht aliquotierbar und bis zum 15. des Monats bei der ÖGK fällig. Dafür sind Sie kranken- und pensionsversichert, mit ärztlicher Hilfe, Spital, Medikamenten und gegebenenfalls Kranken- und Wochengeld. Stellen Sie den ersten Antrag innerhalb von sechs Wochen nach Beginn, gilt der Schutz rückwirkend ab dem ersten Arbeitstag.

Was passiert bei zwei geringfügigen Jobs über der Grenze?

Die Entgelte werden zusammengerechnet. Liegen sie gemeinsam über 551,10 €, sind Sie in der Kranken- und Pensionsversicherung pflichtversichert und zahlen vom gesamten Entgelt Beiträge, laut WKO 14,12 %. Bei zweimal 400 € sind das 112,96 € im Monat. Damit sind Sie dann aber auch voll kranken- und pensionsversichert, ohne Selbstversicherung.

Darf ich neben dem Arbeitslosengeld geringfügig arbeiten?

Seit 1. Jänner 2026 grundsätzlich nicht mehr: Wer einer Beschäftigung nachgeht, gilt nicht als arbeitslos. Ausnahmen gibt es etwa, wenn Sie den geringfügigen Job schon mindestens 26 Wochen ununterbrochen vor der Arbeitslosigkeit hatten, einmalig für bis zu 26 Wochen nach 365 Tagen Bezug, und unbefristet für über 50-Jährige und begünstigt Behinderte, jeweils nach 365 Tagen Bezug. Klären Sie den Einzelfall vorher mit dem AMS.

Muss ich für einen geringfügigen Job neben dem Hauptjob Steuern zahlen?

Im Lohnzettel des Minijobs fällt keine Lohnsteuer an. Haben Sie aber gleichzeitig ein zweites lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis, müssen Sie eine Arbeitnehmerveranlagung abgeben (§ 41 Abs. 1 Z 2 EStG). Dabei wird der geringfügige Lohn zum übrigen Einkommen gezählt und mit Ihrem Grenzsteuersatz besteuert. Neben einem Vollzeitjob werden außerdem Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungsbeiträge auf den Minijob fällig.

Was zahlt der Arbeitgeber für eine geringfügig beschäftigte Person?

Immer die Unfallversicherung von 1,10 %. Übersteigt die Summe aller geringfügigen Entgelte, die ein Arbeitgeber im Monat zahlt, 826,65 €, kommt die Dienstgeberabgabe dazu; laut WKO-Übersicht trägt er dann insgesamt 20,50 %. Dazu kommen die üblichen Lohnnebenkosten. An Ihrem Netto ändert das nichts, wohl aber an der Bereitschaft, mehrere Minijobber zu beschäftigen.

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Quellen

Verfasst von

Herausgeber von Lohn- und Sozialrechnern für Österreich

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