Wochengeld im Mutterschutz: so viel zahlt die Krankenkasse

Wie die ÖGK das Wochengeld aus Ihrem Nettogehalt berechnet, wie lange es läuft und warum es später auch das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bestimmt.

Das Wochengeld ersetzt Angestellten während des Mutterschutzes das Einkommen. Es läuft 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin, am Tag der Entbindung und 8 Wochen danach, bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten 12 Wochen danach. Bemessen wird es am durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten 3 vollen Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes, umgerechnet auf den Tag; Urlaubs- und Weihnachtsgeld bleiben dabei außen vor und werden durch einen pauschalen Zuschlag ersetzt: 14 % bei Sonderzahlungen bis zu einem Monatsbezug, 17 % bis zu zwei und 21 % darüber. Wer im Schnitt 2.100 € netto im Monat verdient hat und 14 Gehälter bekommt, erhält rund 80,78 € am Tag, etwa 2.423 € für 30 Tage. Das Wochengeld ist steuerfrei, wird monatlich im Nachhinein ausbezahlt und kann ab Beginn der achten Woche vor dem Termin beantragt werden. Es ist zugleich die Grundlage des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes: Dieses beträgt 80 % des Wochengeldes, im Beispiel 64,62 € am Tag.

Wochengeld aus Ihrem Netto

Wochengeld pro Tag (Schätzung)

80,78 €

Zuschlag für Sonderzahlungen17 %
für 30 Tage2.423 €
Kinderbetreuungsgeld-Rechner →

Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Berechnungsmethode

Wann es Wochengeld gibt

Werdende Mütter dürfen ab der achten Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin nicht mehr beschäftigt werden. Für diese Zeit zahlt nicht der Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse, bei den meisten Angestellten die ÖGK, das Wochengeld. Laut oesterreich.gv.at gilt:

  • vor der Geburt: 8 Wochen, berechnet nach dem ärztlich bestätigten Termin;
  • am Tag der Entbindung;
  • nach der Geburt: 8 Wochen, bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten 12 Wochen.

Kommt das Kind früher, verlängert sich die Frist danach, höchstens auf 16 Wochen. Hat eine Fachärztin, der Arbeitsinspektionsarzt oder die Amtsärztin schon vorher ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, gibt es Wochengeld auch für diese Zeit. Wer im Mutterschutz zusätzlich Einkommen bezieht, riskiert, dass das Wochengeld in dieser Höhe ruht.

Die Berechnung für Angestellte

Das Wochengeld soll das Einkommen weder kürzen noch erhöhen. Grundlage ist deshalb das Netto, das Sie zuletzt tatsächlich verdient haben. Die ÖGK rechnet so:

  1. Zeitraum: die drei vollen Kalendermonate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt.
  2. Netto: laufende Geld- und Sachbezüge, auch über der Höchstbeitragsgrundlage, minus Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung und minus der vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden herausgerechnet.
  3. Je Tag: Das Netto der drei Monate wird durch die Kalendertage geteilt.
  4. Zuschlag: Für die Sonderzahlungen kommen 14,0 %, 17,0 % oder 21,0 % dazu, je nachdem ob Sie bis zu einen, bis zu zwei oder mehr als zwei Monatsbezüge an Sonderzahlungen erhalten.
Schätzung mit 14 Bezügen (Zuschlag 17,0 %), Kalendertage im Jahresschnitt; Rechenmotor dieser Seite
Netto pro MonatWochengeld pro Tagfür 16 Wocheneinkommensabh. KBG pro Tag
1.400 €53,85 €6.031 €43,08 €
1.800 €69,24 €7.755 €55,39 €
2.100 €80,78 €9.047 €64,62 €
2.600 €100,01 €11.201 €80,01 €
3.200 €123,09 €13.786 €80,12 €

Die Tabelle rechnet mit dem Jahresschnitt an Kalendertagen; die ÖGK teilt durch die tatsächlichen Tage der drei Monate, deshalb weicht der Bescheid um einige Cent ab. Die Spalte für 16 Wochen entspricht der Regel-Schutzfrist ohne den Tag der Entbindung.

Wochengeld aus Ihrem Netto

Wochengeld pro Tag (Schätzung)

80,78 €

Zuschlag für Sonderzahlungen17 %
für 30 Tage2.423 €
Kinderbetreuungsgeld-Rechner →

Was ins Netto zählt und was nicht

  • Zählt: laufende Überstunden der drei Monate, Provisionen aus laufenden Umsätzen, Sachbezüge wie ein Dienstauto, wenn es im Mutterschutz zurückgegeben wird.
  • Zählt nicht: Sonderzahlungen (dafür der Zuschlag), Einmalprämien für besondere Leistungen, Nachzahlungen für frühere Zeiträume, Sachbezüge, die weiterlaufen, und Aufwandsentschädigungen.
  • Lücken: Krankenstand mit halbem Entgelt oder unbezahlter Urlaub werden aus dem Zeitraum genommen; der Teiler wird kleiner, der Tagesschnitt bleibt fair.

Ein Detail mit Wirkung: Die ÖGK zieht nur die Lohnsteuer ab, die laut Personalverrechnung tatsächlich angefallen ist. Haben Sie Familienbonus, Alleinverdienerabsetzbetrag oder Pendlerpauschale beim Arbeitgeber beantragt, ist Ihr Netto höher, und damit das Wochengeld. Eine spätere Arbeitnehmerveranlagung ändert daran nichts. Wer schon ein Kind hat, sollte das Formular E 30 deshalb vor Beginn der drei Monate abgeben.

Vom Wochengeld zum Kinderbetreuungsgeld

Das Wochengeld wirkt über den Mutterschutz hinaus. Für Mütter, die es bezogen haben, beträgt das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld 80,0 % des Wochengeldes, höchstens 80,12 € am Tag (Bundeskanzleramt). Im Beispiel mit 2.100 € netto sind das 64,62 €. Ab rund 3.200 € netto stößt man an den Höchstbetrag: Dort liegt das Wochengeld bei 123,09 €, das Kinderbetreuungsgeld bleibt bei 80,12 €. Anschließend prüft die Krankenkasse mit dem Steuerbescheid des Jahres vor der Geburt, ob ein höherer Tagsatz zusteht; diese Günstigkeitsrechnung kann nur erhöhen.

Antrag und Auszahlung

Den Antrag stellen Sie ab Beginn der achten Woche vor dem Termin bei Ihrer Krankenkasse. Nötig sind die Arbeits- und Entgeltbestätigung, die der Arbeitgeber ausstellt, und die ärztliche Bestätigung des Geburtstermins oder das Freistellungszeugnis. Nach der Geburt folgen Geburtsurkunde und gegebenenfalls die Bestätigung des Spitals über Frühgeburt, Mehrlinge oder Kaiserschnitt. Ausbezahlt wird monatlich im Nachhinein.

Das Wochengeld ist steuerfrei. Bei der Partnergrenze des Alleinverdienerabsetzbetrags zählt es trotzdem als Einkommen der Mutter. Andere Gruppen bekommen andere Beträge: Bezieherinnen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe 180,0 % der Leistung, geringfügig Beschäftigte mit Selbstversicherung 12,19 € am Tag, Selbständige ohne Betriebshilfe unter Umständen 72,18 € am Tag.

Häufige Fragen

Welche drei Monate zählen für die Höhe des Wochengeldes?

Die drei vollen Kalendermonate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt. Beginnt die Schutzfrist am 20. Mai, zählen Februar, März und April; der Mai selbst bleibt außen vor. Maßgeblich ist das Netto, also Brutto minus Sozialversicherung und tatsächlich abgezogener Lohnsteuer, ohne Sonderzahlungen. Fehlzeiten mit Krankengeld oder unbezahltem Urlaub verkleinern den Teiler, statt den Schnitt zu drücken.

Lohnt es sich, den Familienbonus vor dem Wochengeld beim Arbeitgeber zu beantragen?

Ja, wenn bereits ein Kind da ist. Die ÖGK zieht vom Brutto nur die Lohnsteuer ab, die der Arbeitgeber tatsächlich einbehalten hat. Familienbonus, Alleinverdienerabsetzbetrag oder Pendlerpauschale, die über das Formular beim Arbeitgeber laufen, erhöhen das Netto der drei Monate und damit das Wochengeld. Was erst Jahre später in der Arbeitnehmerveranlagung zurückkommt, zählt dafür nicht; so hat es auch der Oberste Gerichtshof entschieden.

Wie hoch ist der Sonderzahlungszuschlag beim Wochengeld?

Er hängt davon ab, wie viele Sonderzahlungen Sie im Jahr bekommen: 14 % bei bis zu einem Monatsbezug, 17 % bei bis zu zwei und 21 % bei mehr als zwei. Wer 14 Gehälter bekommt, hat den mittleren Satz. Bei 2.100 € netto macht der Unterschied zwischen einem und mehr als zwei Monatsbezügen 4,83 € am Tag aus. Einmalprämien werden nicht ins Netto gerechnet.

Wie hängen Wochengeld und einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld zusammen?

Direkt: Für Mütter, die Wochengeld bezogen haben, beträgt das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld 80 % des Wochengeldes, höchstens 80,12 € am Tag. Danach prüft die Krankenkasse anhand des Steuerbescheids des Jahres vor der Geburt, ob ein höherer Tagsatz herauskommt; die Günstigkeitsrechnung kann den Betrag nur erhöhen. Ein höheres Wochengeld bedeutet deshalb auch ein höheres Kinderbetreuungsgeld.

Wie viel Wochengeld bekommen Mütter, die Arbeitslosengeld beziehen?

Wer vor dem Mutterschutz eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz bezieht, also Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, bekommt grundsätzlich 180 % der zuletzt bezogenen Leistung als Wochengeld. Geringfügig Beschäftigte mit Selbstversicherung erhalten einen Fixbetrag von 12,19 € am Tag. Den Antrag stellen Sie mit der Mitteilung über den Leistungsanspruch des AMS.

Verlängert sich das Wochengeld, wenn das Baby früher kommt?

Ja, in Grenzen. Kommt das Kind früher als erwartet, verkürzt sich die Frist vor der Geburt, und die Frist danach verlängert sich entsprechend, höchstens auf 16 Wochen. Bei einer Frühgeburt, bei Mehrlingen oder Kaiserschnitt dauert die Schutzfrist nach der Geburt ohnehin 12 statt 8 Wochen. Das Wochengeld läuft so lange wie die Schutzfrist.

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Quellen

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Herausgeber von Lohn- und Sozialrechnern für Österreich

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