Wochengeld im Mutterschutz: so viel zahlt die Krankenkasse
Wie die ÖGK das Wochengeld aus Ihrem Nettogehalt berechnet, wie lange es läuft und warum es später auch das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bestimmt.
Das Wochengeld ersetzt Angestellten während des Mutterschutzes das Einkommen. Es läuft 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin, am Tag der Entbindung und 8 Wochen danach, bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten 12 Wochen danach. Bemessen wird es am durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten 3 vollen Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes, umgerechnet auf den Tag; Urlaubs- und Weihnachtsgeld bleiben dabei außen vor und werden durch einen pauschalen Zuschlag ersetzt: 14 % bei Sonderzahlungen bis zu einem Monatsbezug, 17 % bis zu zwei und 21 % darüber. Wer im Schnitt 2.100 € netto im Monat verdient hat und 14 Gehälter bekommt, erhält rund 80,78 € am Tag, etwa 2.423 € für 30 Tage. Das Wochengeld ist steuerfrei, wird monatlich im Nachhinein ausbezahlt und kann ab Beginn der achten Woche vor dem Termin beantragt werden. Es ist zugleich die Grundlage des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes: Dieses beträgt 80 % des Wochengeldes, im Beispiel 64,62 € am Tag.
Wochengeld aus Ihrem Netto
Wochengeld pro Tag (Schätzung)
80,78 €
| Zuschlag für Sonderzahlungen | 17 % |
| für 30 Tage | 2.423 € |
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Berechnungsmethode
Wann es Wochengeld gibt
Werdende Mütter dürfen ab der achten Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin nicht mehr beschäftigt werden. Für diese Zeit zahlt nicht der Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse, bei den meisten Angestellten die ÖGK, das Wochengeld. Laut oesterreich.gv.at gilt:
- vor der Geburt: 8 Wochen, berechnet nach dem ärztlich bestätigten Termin;
- am Tag der Entbindung;
- nach der Geburt: 8 Wochen, bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten 12 Wochen.
Kommt das Kind früher, verlängert sich die Frist danach, höchstens auf 16 Wochen. Hat eine Fachärztin, der Arbeitsinspektionsarzt oder die Amtsärztin schon vorher ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, gibt es Wochengeld auch für diese Zeit. Wer im Mutterschutz zusätzlich Einkommen bezieht, riskiert, dass das Wochengeld in dieser Höhe ruht.
Die Berechnung für Angestellte
Das Wochengeld soll das Einkommen weder kürzen noch erhöhen. Grundlage ist deshalb das Netto, das Sie zuletzt tatsächlich verdient haben. Die ÖGK rechnet so:
- Zeitraum: die drei vollen Kalendermonate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt.
- Netto: laufende Geld- und Sachbezüge, auch über der Höchstbeitragsgrundlage, minus Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung und minus der vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden herausgerechnet.
- Je Tag: Das Netto der drei Monate wird durch die Kalendertage geteilt.
- Zuschlag: Für die Sonderzahlungen kommen 14,0 %, 17,0 % oder 21,0 % dazu, je nachdem ob Sie bis zu einen, bis zu zwei oder mehr als zwei Monatsbezüge an Sonderzahlungen erhalten.
| Netto pro Monat | Wochengeld pro Tag | für 16 Wochen | einkommensabh. KBG pro Tag |
|---|---|---|---|
| 1.400 € | 53,85 € | 6.031 € | 43,08 € |
| 1.800 € | 69,24 € | 7.755 € | 55,39 € |
| 2.100 € | 80,78 € | 9.047 € | 64,62 € |
| 2.600 € | 100,01 € | 11.201 € | 80,01 € |
| 3.200 € | 123,09 € | 13.786 € | 80,12 € |
Die Tabelle rechnet mit dem Jahresschnitt an Kalendertagen; die ÖGK teilt durch die tatsächlichen Tage der drei Monate, deshalb weicht der Bescheid um einige Cent ab. Die Spalte für 16 Wochen entspricht der Regel-Schutzfrist ohne den Tag der Entbindung.
Wochengeld aus Ihrem Netto
Wochengeld pro Tag (Schätzung)
80,78 €
| Zuschlag für Sonderzahlungen | 17 % |
| für 30 Tage | 2.423 € |
Was ins Netto zählt und was nicht
- Zählt: laufende Überstunden der drei Monate, Provisionen aus laufenden Umsätzen, Sachbezüge wie ein Dienstauto, wenn es im Mutterschutz zurückgegeben wird.
- Zählt nicht: Sonderzahlungen (dafür der Zuschlag), Einmalprämien für besondere Leistungen, Nachzahlungen für frühere Zeiträume, Sachbezüge, die weiterlaufen, und Aufwandsentschädigungen.
- Lücken: Krankenstand mit halbem Entgelt oder unbezahlter Urlaub werden aus dem Zeitraum genommen; der Teiler wird kleiner, der Tagesschnitt bleibt fair.
Ein Detail mit Wirkung: Die ÖGK zieht nur die Lohnsteuer ab, die laut Personalverrechnung tatsächlich angefallen ist. Haben Sie Familienbonus, Alleinverdienerabsetzbetrag oder Pendlerpauschale beim Arbeitgeber beantragt, ist Ihr Netto höher, und damit das Wochengeld. Eine spätere Arbeitnehmerveranlagung ändert daran nichts. Wer schon ein Kind hat, sollte das Formular E 30 deshalb vor Beginn der drei Monate abgeben.
Vom Wochengeld zum Kinderbetreuungsgeld
Das Wochengeld wirkt über den Mutterschutz hinaus. Für Mütter, die es bezogen haben, beträgt das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld 80,0 % des Wochengeldes, höchstens 80,12 € am Tag (Bundeskanzleramt). Im Beispiel mit 2.100 € netto sind das 64,62 €. Ab rund 3.200 € netto stößt man an den Höchstbetrag: Dort liegt das Wochengeld bei 123,09 €, das Kinderbetreuungsgeld bleibt bei 80,12 €. Anschließend prüft die Krankenkasse mit dem Steuerbescheid des Jahres vor der Geburt, ob ein höherer Tagsatz zusteht; diese Günstigkeitsrechnung kann nur erhöhen.
Antrag und Auszahlung
Den Antrag stellen Sie ab Beginn der achten Woche vor dem Termin bei Ihrer Krankenkasse. Nötig sind die Arbeits- und Entgeltbestätigung, die der Arbeitgeber ausstellt, und die ärztliche Bestätigung des Geburtstermins oder das Freistellungszeugnis. Nach der Geburt folgen Geburtsurkunde und gegebenenfalls die Bestätigung des Spitals über Frühgeburt, Mehrlinge oder Kaiserschnitt. Ausbezahlt wird monatlich im Nachhinein.
Das Wochengeld ist steuerfrei. Bei der Partnergrenze des Alleinverdienerabsetzbetrags zählt es trotzdem als Einkommen der Mutter. Andere Gruppen bekommen andere Beträge: Bezieherinnen von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe 180,0 % der Leistung, geringfügig Beschäftigte mit Selbstversicherung 12,19 € am Tag, Selbständige ohne Betriebshilfe unter Umständen 72,18 € am Tag.