Sozialversicherungsbeiträge der Dienstnehmer 2026
Was von Ihrem Bruttolohn an Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung abgeht, wo die Staffel für kleine Einkommen Sprünge macht und was bei Sonderzahlungen anders ist.
Angestellte und Arbeiter zahlen 2026 in Österreich 18,07 % ihres Bruttolohns an Sozialversicherung, wenn sie mehr als 2.630 € im Monat verdienen: 3,87 % Krankenversicherung, 10,25 % Pensionsversicherung, 2,95 % Arbeitslosenversicherung, je 0,5 % Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderungsbeitrag. In Wien ist der Wohnbauförderungsbeitrag seit Jänner 2026 auf 0,75 % gestiegen, der Gesamtsatz liegt dort bei 18,32 %. Bei kleinen Einkommen sinkt der Anteil zur Arbeitslosenversicherung: bis 2.225 € null, bis 2.427 € 1 %, bis 2.630 € 2 %. Urlaubs- und Weihnachtsgeld tragen keine Arbeiterkammerumlage und keinen Wohnbauförderungsbeitrag, dort sind es höchstens 17,07 %. Beiträge werden nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 € im Monat berechnet; der Beitrag erreicht dort 1.252,25 € und steigt nicht weiter. Wer nicht mehr als 551,10 € verdient, ist geringfügig beschäftigt und zahlt gar nichts.
Ihr Sozialversicherungsbeitrag Posten für Posten
SV pro Monat
386,88 €
| Satz insgesamt | 16,12 % |
| Pensionsversicherung | 246,00 € |
| Krankenversicherung | 92,88 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,00 %) | 24,00 € |
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Die Beitragssätze 2026 Posten für Posten
Die Sozialversicherung in Österreich ist eine Pflichtversicherung: Wer mehr als geringfügig verdient, ist automatisch kranken-, pensions-, unfall- und arbeitslosenversichert. Der Arbeitgeber zieht Ihren Anteil vom Bruttolohn ab und meldet ihn monatlich an die Österreichische Gesundheitskasse. Die Sätze stehen in der Übersicht der Wirtschaftskammer zum Beitragswesen 2026.
| Beitrag | Dienstnehmer | Dienstgeber | Ihr Anteil bei 3.200 € |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | 3,87 % | 3,78 % | 123,84 € |
| Pensionsversicherung | 10,25 % | 12,55 % | 328,00 € |
| Arbeitslosenversicherung | 2,95 % | 2,95 % | 94,40 € |
| Unfallversicherung | 0,0 % | 1,10 % | 0,00 € |
| Arbeiterkammerumlage | 0,50 % | 0,0 % | 16,00 € |
| Wohnbauförderung (Wien) | 0,50 % (0,75 %) | 0,50 % (0,75 %) | 16,00 € |
| Summe außerhalb Wiens | 18,07 % | 578,24 € |
Der größte Posten ist die Pensionsversicherung mit mehr als der Hälfte Ihres Beitrags. Sie begründet Ihr Pensionskonto: Jeder Monat mit Beiträgen erhöht die spätere Pension. Die Krankenversicherung deckt Arztbesuche und Spital und zahlt bei längerer Krankheit Krankengeld. Die Arbeitslosenversicherung finanziert das Arbeitslosengeld des AMS. Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderungsbeitrag sind streng genommen keine Versicherung, werden aber mit ihr eingehoben.
Wien: höherer Wohnbauförderungsbeitrag
Seit 1. Jänner 2026 beträgt der Wohnbauförderungsbeitrag für Beschäftigte in Wien 0,75 % statt 0,50 %, für Dienstnehmer und Dienstgeber jeweils (ÖGK). Entscheidend ist der Beschäftigungsort, nicht der Wohnort. Bei 3.200 € brutto macht das 8,00 € im Monat aus. Wie sich das übers Jahr auswirkt, rechnet die Seite Brutto-Netto Wien vor.
Die Staffel der Arbeitslosenversicherung
Für kleine Einkommen ist der Dienstnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung herabgesetzt (ÖGK, Stand 1. 1. 2026). Die Grenzen werden jedes Jahr mit der Aufwertungszahl angepasst:
- bis 2.225,00 € brutto: 0,0 %
- über 2.225,00 € bis 2.427,00 €: 1,0 %
- über 2.427,00 € bis 2.630,00 €: 2,0 %
- über 2.630,00 €: 2,95 %
Die Staffel ist eine Treppe. Der höhere Satz gilt ab dem ersten Cent über der Grenze für das ganze Gehalt, nicht nur für den Teil darüber. Deshalb gibt es drei Stellen, an denen ein Euro mehr brutto weniger netto bedeutet:
| Grenze | Netto genau an der Grenze | Netto einen Euro darüber | Unterschied |
|---|---|---|---|
| 2.225 € | 1.775,56 € | 1.760,57 € | -14,99 € |
| 2.427 € | 1.878,59 € | 1.862,18 € | -16,41 € |
| 2.630 € | 1.979,37 € | 1.962,46 € | -16,91 € |
Die ÖGK betont zwei Regeln. Jeder Beitragszeitraum wird einzeln beurteilt, es gibt keinen Durchschnitt über das Jahr; ein Monat mit Überstunden oder Zulagen kann daher in die nächste Stufe fallen. Und mehrere Dienstverhältnisse werden nicht zusammengerechnet: Wer zwei Teilzeitjobs mit je 1.500 € hat, zahlt bei beiden keine Arbeitslosenversicherung. Wer eine Erhöhung knapp über eine Grenze verhandelt, sollte nachrechnen, wo das Netto landet; die Seite zur Gehaltserhöhung zeigt solche Fälle.
Ihr Sozialversicherungsbeitrag Posten für Posten
SV pro Monat
386,88 €
| Satz insgesamt | 16,12 % |
| Pensionsversicherung | 246,00 € |
| Krankenversicherung | 92,88 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,00 %) | 24,00 € |
Sozialversicherung nach Monatsbrutto
| Monatsbrutto | Arbeitslosenversicherung | Satz gesamt | Beitrag | Beitrag in Wien |
|---|---|---|---|---|
| 1.200 € | 0,00 % | 15,12 % | 181,44 € | 184,44 € |
| 2.000 € | 0,00 % | 15,12 % | 302,40 € | 307,40 € |
| 2.300 € | 1,00 % | 16,12 % | 370,76 € | 376,51 € |
| 2.500 € | 2,00 % | 17,12 % | 428,00 € | 434,25 € |
| 2.800 € | 2,95 % | 18,07 % | 505,96 € | 512,96 € |
| 3.500 € | 2,95 % | 18,07 % | 632,45 € | 641,20 € |
| 5.000 € | 2,95 % | 18,07 % | 903,50 € | 916,00 € |
| 6.930 € | 2,95 % | 18,07 % | 1.252,25 € | 1.269,58 € |
| 9.000 € | 2,95 % | 13,91 % | 1.252,25 € | 1.269,58 € |
Sonderzahlungen: weniger Posten, eigene Grenze
Auf den 13. und 14. Bezug fallen Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung an, aber keine Arbeiterkammerumlage und kein Wohnbauförderungsbeitrag, auch nicht in Wien. Der Satz liegt also höchstens bei 17,07 %. Die Staffel der Arbeitslosenversicherung wird auf die Sonderzahlung für sich angewendet. Das Beispiel der ÖGK: 2.500 € laufend und 2.300 € Sonderzahlung im selben Monat ergeben 2,0 % vom Gehalt, aber nur 1,0 % von der Sonderzahlung, weil beide Beträge getrennt betrachtet werden.
Für Sonderzahlungen gibt es eine eigene Höchstbeitragsgrundlage von 13.860 € im Kalenderjahr (ÖGK, veränderliche Werte 2026). Wer zwei volle Monatsgehälter über 6.930 € bekommt, zahlt auf die zweite Sonderzahlung daher nur noch teilweise Beiträge. Was nach Steuer vom Urlaubs- und Weihnachtsgeld bleibt, zeigt die Seite zum 13. und 14. Gehalt.
Obergrenze, Untergrenze und was dazwischen gilt
Nach oben begrenzt die Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 € im Monat die Beiträge. Nach unten liegt die Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 €: Bis dahin zahlen Sie keine Sozialversicherung und sind nur unfallversichert; die Seite Geringfügige Beschäftigung erklärt, was das für Pension und Krankenversicherung bedeutet. Die Beiträge mindern übrigens die Lohnsteuer: Sie werden vom Bruttolohn abgezogen, bevor der Tarif angewendet wird. Bei kleinem Einkommen holt die Arbeitnehmerveranlagung sogar einen Teil zurück, bis zu 496 € im Jahr.