Wie viel Familienbonus Plus bei Ihrem Gehalt ankommt
Der Bonus ist hoch, aber gedeckelt: Er senkt nur die Lohnsteuer, die Sie tatsächlich zahlen. Der Rechner zeigt, welcher Teil bei Ihnen wirkt.
Der Familienbonus Plus beträgt 2026 166,68 € pro Monat für jedes Kind bis zum Monat seines 18. Geburtstags und 58,34 € danach, solange Familienbeihilfe bezogen wird. Er ist ein Absetzbetrag und wird direkt von der Lohnsteuer abgezogen, aber nie weiter als bis auf null. Deshalb kommt er nur bei ausreichendem Gehalt in voller Höhe an: Für ein Kind unter 18 braucht es dafür rund 2.495 € brutto im Monat, für zwei Kinder 3.202 €, für drei 3.841 € (Arbeitsort außerhalb Wiens, ohne weitere Absetzbeträge). Wer weniger verdient, verliert den Rest, außer er hat Anspruch auf den Kindermehrbetrag. Teilen sich beide Elternteile den Bonus je zur Hälfte, reicht für ein Kind schon 2.077 € brutto, damit jede Hälfte ganz wirkt; das lohnt sich, wenn ein Elternteil zu wenig Steuer zahlt. Der Rechner zieht den Bonus in Ihrem Lohnzettel ab und zeigt, welcher Teil wirkt und welcher verfällt.
Familienbonus, der bei Ihnen wirkt
2.791 €
von möglichen 4.000 € im Jahr · 232,56 € pro Monat
| Lohnsteuer pro Monat ohne Familienbonus | 232,56 € |
|---|---|
| Lohnsteuer pro Monat mit Familienbonus | 0,00 € |
| Netto pro Monat | 2.287,04 € |
| Nicht nutzbar (Steuer zu niedrig) | 1.210 € |
Alleinverdienende und Alleinerziehende mit niedriger Steuer bekommen bis zu 700 € je Kind als Kindermehrbetrag ausbezahlt: oben „Alleinverdiener / Alleinerzieher“ wählen.
Geprüft von Radif Partners · Redaktionsgrundsätze · Berechnungsmethode
Was der Rechner zeigt
Sie geben Ihr Bruttogehalt pro Monat, das Bundesland des Arbeitsorts, die Zahl der Kinder unter und ab 18 und eine allfällige Teilung ein. Der Rechner lässt Ihren Lohnzettel zweimal laufen, mit und ohne Bonus, und zeigt als große Zahl den Familienbonus, der bei Ihnen wirkt, daneben den möglichen Höchstbetrag. Liegt Ihre Steuer zu niedrig, erscheint der nicht nutzbare Rest als eigene Zeile. Wählen Sie Alleinverdiener oder Alleinerzieher, rechnet er auch den Kindermehrbetrag dazu.
Der Bonus nach Gehalt und Kinderzahl
| Brutto pro Monat | 1 Kind | 2 Kinder | 3 Kinder |
|---|---|---|---|
| 1.500 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 2.000 € | 70,34 € | 70,34 € | 70,34 € |
| 2.500 € | 166,68 € | 168,05 € | 168,05 € |
| 3.000 € | 166,68 € | 283,82 € | 283,82 € |
| 3.500 € | 166,68 € | 333,36 € | 406,72 € |
| 4.000 € | 166,68 € | 333,36 € | 500,04 € |
Bei 1.500 € brutto fällt keine Lohnsteuer an, der Bonus bringt im Lohnzettel nichts. Ab 2.495 € wirkt er für ein Kind voll, ab 3.202 € für zwei, ab 3.841 € für drei. Wo die Zeilen für zwei und drei Kinder gleich sind, ist die Lohnsteuer bereits aufgebraucht: ein drittes Kind bringt dort keinen Cent mehr im Lohnzettel.
Warum der Bonus an der Lohnsteuer endet
Der Familienbonus Plus ist nach § 33 Abs. 3a EStG ein Absetzbetrag. Er wird von der Tarifsteuer abgezogen, vor dem Verkehrsabsetzbetrag und den anderen Absetzbeträgen, und kann die Steuer nur bis auf null senken. Eine Auszahlung des Rests gibt es nicht; sie gibt es nur in Form des Kindermehrbetrags für Menschen mit sehr geringer Steuer. Deshalb verfällt bei mittleren Gehältern mit mehreren Kindern oft ein Teil, und deshalb ist die Aufteilung zwischen den Eltern mehr als eine Formalität.
Teilen oder beim Besserverdiener lassen
Der Bonus steht pro Kind einmal zu. Er kann ganz bei einem Elternteil oder je zur Hälfte bei beiden berücksichtigt werden. Faustregel aus dem Rechner: Liegt der Besserverdiener über der Schwelle für die volle Kinderzahl, ist der ganze Bonus dort am besten aufgehoben. Liegt er darunter und der andere Elternteil zahlt ebenfalls genug Lohnsteuer, kann die Teilung mehr herausholen. Mit einem Kind wirkt eine Hälfte ab 2.077 € brutto voll. Prüfen Sie beide Varianten im Rechner mit dem Feld „Familienbonus geteilt“. Ein Antrag lässt sich bis fünf Jahre nach Rechtskraft des Bescheids zurückziehen (§ 33 Abs. 3a Z 3 lit. e EStG); damit kann eine ungünstige Aufteilung später korrigiert werden. Voraussetzungen und Formulare beschreibt das Finanzministerium.
Kindermehrbetrag für kleine Einkommen
Wer Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag hat und eine Tarifsteuer unter 700 € im Jahr, bekommt die Differenz als Kindermehrbetrag ausbezahlt, für jedes weitere Kind 700 € mehr (oesterreich.gv.at). Bei 1.500 € brutto und einem Kind beträgt die Tarifsteuer 321,48 € im Jahr, der Kindermehrbetrag 378,52 €. Er kommt erst mit der Arbeitnehmerveranlagung, nicht im Lohnzettel.
Beantragen
Damit der Bonus schon im laufenden Gehalt wirkt, beantragen Sie ihn beim Arbeitgeber; sonst bekommen Sie ihn rückwirkend über die Veranlagung. Wie das geht und welche Nachweise gebraucht werden, steht auf der Seite Familienbonus beantragen. Zahlen Sie Unterhalt für ein Kind, das nicht bei Ihnen lebt, gelten eigene Regeln, siehe Unterhaltsabsetzbetrag.